Recht, Visa und DokumenteEntlassung aus der Ukrainischen Staatsbürgerschaft nicht möglich

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gerhaf
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Entlassung aus der Ukrainischen Staatsbürgerschaft nicht möglich

#1 Beitrag von gerhaf »

Wir sind am verzweifeln. Meine Frau hat endlich die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen bekommen. Voraussetzung ist aber damit sie die behalten kann, dass sie aus der Ukrainischen entlassen wird.
Soweit so normal. Jetzt hat die ukrainische Botschaft in Wien ihr mitgeteilt, dass sie dafür einen Abmeldestempel ihrer Heimatstadt Charkiv benötigt. Jetzt ist meine Frau extra 30 Stunden mit dem Zug nach Charkiv gereist, in ein unsicheres Gebiet, nur wegen diesem besch... Stempel. Das ganze war ein ziemliches Chaos mit vielen Telefonaten und Emails zwischen den Behörden dort, meiner Frau und der Botschaft bis sie endlich den richtigen Zettel + Stempel dort bekommen hat. Na gut, zumindest hat sie jetzt alles beisammen. Also 30 Stunden wieder zurück. Sie hat jetzt eine Email für einen Termin an die Botschaft geschrieben. Was glaubt ihr?! Jetzt haben sie ihr mitgeteilt, dass eine Entlassung aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft wegen dem Krieg nicht möglich ist. Wollen die uns verarschen? Der ganze Aufwand und das viele Geld was man für die Staatsbürgerschaft bezahlt hat, war alles für nix???
Keiner hat vorher etwas gesagt, weder die österreichischen Behörden noch die ukrainischen.
Vielleicht hat jemand einen Rat.

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Frank
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Re: Entlassung aus der Ukrainischen Staatsbürgerschaft nicht möglich

#2 Beitrag von Frank »

ist aber sehr seltsam dass die ukrainische Botschaft das nicht weis.

"Danach muss die betroffene Person ihre bisherige Staatsbürgerschaft binnen zwei Jahren zurücklegen, soweit dies möglich und zumutbar ist, um danach die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Innerhalb dieser zwei Jahre muss der Nachweis über das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband (Entlassungsurkunde) ehestmöglich und unaufgefordert im Original vorgelegt werden. Die Beurteilung, ob das Ausscheiden allenfalls nicht möglich oder zumutbar ist, obliegt ausschließlich dem zuständigen Amt der Landesregierung."

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Bernd D-UA
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Re: Entlassung aus der Ukrainischen Staatsbürgerschaft nicht möglich

#3 Beitrag von Bernd D-UA »

Hmm, komisch, das nicht einmal die "Österreicher" nichts davon wissen, es wäre ja dann kein Einzelfall. Sprich, wenn es stimmt und es gerade wegen dem Krieg nicht geht, dann wüssten das die Behörden ja, oder nicht? Das alles macht irgendwie keinen Sinn. Da Ihr ja jetzt eh schon genug Zeit "verbraten" habt, würde ich ein höchst offizielles Schreiben aufsetzten, das an die Botschaft in Wien senden und um Erklärung bitten und dann dazu noch die Bitte dass ggf. schriftlich zu Begründen, Geseztestext etc., dann habt Ihr ggf. schon mal etwas handfestes in der Hand.

Wenn ich in Eurer Situation wäre und sich sonst nichts mehr ergibt, dann würde ich mich an die auf der Webseite oben als Werbender auftretende Rechtsanwaltskanzlei Ahrens& Schwarz wenden, dann habt Ihr 100% Gewissheit.

Aufgrund des vorherrschenden Kriegsrechts kann ich mir vorstellen, dass es da jetzt eine Regelung gibt.

Jedenfalls habe ich in D die Erfahrung gemacht, dass als Helfer, in vielen öffentlichen Ämtern, wegen der Sprachkenntnisse viele "Russlanddeutsche" sprich Übersiedler, Ukrainer beraten und diese Anlügen und hintenrum noch schlecht machen und diese wenn Sie können auch noch bescheißen. Habe ich jetzt alles schon durch mit diesen Helfern, zu deren Pech, wussten die nicht, dass sie sich im Grunde mit mir angelegt haben. Da gab es schon einige "Verletzte", die mögen denken, die Ukrainer mucken nicht auf, aber nicht mit mir.

Ihr werdet einen langen Atem brauchen, schon zu Friedenszeiten war das eine lange Aktion, habe ich vor 17 Jahren schon einmal mitgemacht, war damals auch nicht lustig, könnte ein Buch darüber schreiben.

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Frank
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Re: Entlassung aus der Ukrainischen Staatsbürgerschaft nicht möglich

#4 Beitrag von Frank »

Da fehlt jetzt aber auch etwas die Vorgeschichte, wie lange kennen sie sich etc.
Also würde es ja verstehen wenn es sich jetzt um Kriegsflüchtlinge handelt.
Aber wenn verheiratet war sie wohl schon länger in AT (?)

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Chris
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Re: Entlassung aus der Ukrainischen Staatsbürgerschaft nicht möglich

#5 Beitrag von Chris »

Also, erst mal ruhig bleiben. Es heißt ja in § 10 Abs 3, 28 Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG): "Danach muss die betroffene Person ihre bisherige Staatsbürgerschaft binnen zwei Jahren zurücklegen, soweit dies möglich und zumutbar ist..." Wenn es also nicht zumutbar ist, wie jetzt bedingt durch den Krieg, dann wird die Frist ggf. verlängert bzw. auf die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft verzichtet. Das wissen die Ämter in Österreich auch und gehen damit großzügig um. Ein Anwalt ist also nicht nötig. Eine schriftliche Bestätigung der Ukrainischen Botschaft in Wien wäre von Vorteil. Allerdings sind Sie kein Einzelfall und insofern die Sachlage eindeutig. Abgesehen davon wird innerhalb von 2 Jahren auch die österreichische Regierung die doppelte Staatsbürgerschaft einführen. Es ist also so oder so nur eine Frage der Zeit.

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gerhaf
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Re: Entlassung aus der Ukrainischen Staatsbürgerschaft nicht möglich

#6 Beitrag von gerhaf »

Vielen Dank Erstmal!
Meine Frau wird jetzt zur Botschaft fahren und eine schriftliche Bestätigung holen, dass ein Austritt nicht möglich ist.
Mal sehen was die österreichische Seite dann sagt.

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