UkrinformDas neue Wahlgesetz sperrte neugebildeten Parteien Zugang zum Parlament – Leiter des Wählerkomitees - UI

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Das neue Wahlgesetz sperrte neugebildeten Parteien Zugang zum Parlament – Leiter des Wählerkomitees - UI

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UkrInform
Kiew, den 21. November /UKRINFORM/. Oleksander Tschernenko, Vorsitzender des Wählerkomitees der Ukraine, sei davon überzeugt, das neue am 17. November durch das Parlament verabschiedete Gesetz „Über Wahlen der Volksabgeordneten der Ukraine“ machte die Wahl zum Parlament von Vertretern der neuen Parteien wegen der Erhöhung der Sperrklausel bis auf 5 Prozent sehr problematisch.

„Die großen Parteien, indem sie dieses Gesetz verabschiedet haben, haben die Zufuhr des Luftsauerstoffes den neuen Parteibildungen praktisch gesperrt, denen es problematisch ginge, die 5-Prozent-Hürde zu überwinden“, - davon sei Herr Tschernenko überzeugt. Seinen Worten nach geraten unter jetzigen Bedingungen ins Parlament sicher nur drei politischen Kräfte: die regierende Partei der Regionen, die oppositionellen „Batjkiwschtschyna“ und „Front für Umwandlungen“.

Ins Parlament können übrigens die Kommunistische Partei, und die neue Partei UDAR des Profiboxers und Politikers Witalij Klytschko sowie die national-patriotische „Freiheit“ geraten, wenn sie die Wahlkampagne gut leisten können würden. „Für alle übrigen Parteien sei das eine unüberwindbare Höhe“, - vermerkte der Vorsitzende des Wählerkomitees der Ukraine.

Oleksander Tschernenko bezeichnete noch eine Norm des neuen Wahlgesetzes als relevant mangelhaft. Es ginge um die Norm, die den Kandidaten es erlaube, gleichzeitig sowohl nach Parteilisten, als auch in Mehrheitswahlbezirken zu kandidieren. Um so mehr noch, dass eine entsprechende Norm durch das Verfassungsgericht 1998 als verfassungswidrich anerkannt worden war und aus der früheren Fassung des Gesetzes entfernt worden war.

Wie Ukrinform schon berichtete, habe das Parlament das neue Gesetz „Über Wahlen der Volksabgeordneten der Ukraine“ am 17. November verabschiedet. Das Gesetz sehe die 5-Prozent-Sperrklausel, das Verbot für die Beteiligung der Blöcke an den Wahlen sowie die Einführung eines gemischten Wahlsystems vor: 50 Prozent der Abgeordneten seien nach Parteilisten gewählt zu werden (Verhältniswahlsystem) und 50 Prozent – in Wahlbezirken nach Mehrheitswahlsystem.
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