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Der Parlamentspräsident empfindet im Voraus die Sanktionen gegen den Staat und fordert eine schnelle Annahme der Strafprozessordnung - UI

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UkrInform
Kiew, den 7. Februar /UKRINFORM/. Der Parlamentspräsident Wolodymyr Lytwyn schließt nicht aus, dass Europa die Sanktionen gegen die Ukraine verhängen könnte. Das hat er bei der Eröffnung der zehnten parlamentarischen Sitzung der sechsten Einberufung gesagt und betont, dass die Werchowna Rada die Empfehlungen der Europäischen Institutionen "in besonders verantwortungsvoller Weise" ernst nehmen sollte.

Unter Hinweis auf die PACE-Entschließung vom Januar hat Herr Lytwyn wieder die Aufmerksamkeit der Abgeordneten auf die Veränderung der Tonart in den Dokumenten dieser und anderer europäischen Organisationen, die an die Ukraine adressiert sind, hingewiesen. "Wenn zuvor ihr Leitmotiv die Förderungen und Empfehlungen waren, so gibt es in der letzten Zeit zwingende Anforderungen“, - sagte er.

Herr Lytwyn glaubt, dass der folgende "programmierte" Schritt Europas, die Verhängung der Sanktionen gegen die Ukraine sein wird. Ihm zufolge sei auf die Agenda die Autorität des Landes zu stellen. Wir dürfen nicht zulassen, dass der Staat in die Isolation getrieben wird".

Bei der Besprechung der Aufgaben der zehnten Sitzung der Werchowna Rada nannte der Parlamentspräsident als „Schüsselfrage“ die Erörterung des neuen Gesetzentwurfes der Strafprozessordnung, was eine der Hauptverpflichtungen gegenüber dem Europarat ist und die von der Ukraine noch nicht erfüllt ist.

Im Allgemeinen sagte er, es steht die Prüfung von 850 Gesetzentwürfen in den Bereichen wie Finanzen, Bankwesen, Steuer-und Zollpolitik, gesetzliche Gewährleistung der Rechtsschutztätigkeit, Wirtschaftspolitik, Staatsaufbau und lokale Selbstverwaltung, Agrarpolitik und Landfragen bevor.

Zur gleichen Zeit forderte er von den Abgeordneten, die Gesetzentwürfe nicht zu vernachlässigen, deren Annahme zum Widerstand in der Gesellschaft am Vorabend der Parlamentswahlen führen würde.

Wolodymyr Lytwyn warnte auch die Abgeordneten vor "Resonanzgesetzentwürfen", die von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen werden. In erster Linie betrifft dies den Gesetzentwurf für den Bodenmarkt. (A)
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