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Mit der neuen Strafprozessordnung sei es in Untersuchungshaft maximal ein Jahr zu verbleiben – Wolodymyr Olijnyk - UI

Beitrag von RSS-Bot »

UkrInform
Kiew, den 13. April /UKRINFORM/. Die neue Strafprozessordnung sehe eine maximale Dauer des Verbleibens in Untersuchungshaft bis zu einem Jahr vor.
Das habe der Volksabgeordnete Wolodymyr Olijnyk, das Mitglied der Fraktion der Partei der Regionen, der erste stellvertretende Vorsitzende des Parlamentsausschusses zu Fragen gesetzlicher Sicherstellung der Rechtsschutztätigkeit, erklärt, berichtet der Pressedienst der Partei der Regionen.
„Die neue Strafprozessordnung sehe Beschränkungen für Aufenthalt in Untersuchungshaft vor: für Personen, die leichte und geringfügige Delikte begehen sollten – bis zu 6 Monaten, die schwere und besonders schwere Delikte – bis zu einem Jahr“, - kündigte der Volksabgeordnete an.
„Jetzt befinden sich einige Menschen in Untersuchungshaft in der Erwartung der Urteilsverkündung bis zu 6 Jahren lang. Die Gefängnisse sind überfüllt. Wir stellten es klar, es gebe die gerichtlichen Institutionen, die den Verhaftungsanträgen der Staatsanwaltschaft fast hundertprozentig zustimmen“, - fügte er hinzu.
Den Worten von Olijnyk nach, sei laut der neuen Strafprozessordnung der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft nur dann gebracht zu werden, wenn alle alternativen Sicherheitsmaßregeln schon erschöpft worden seien.
„Laut der neuen Strafprozessordnung seien nur Mörder und Gewalttäter zu verhaften. Die Menschen, die verhältnismäßig leichte oder geringfügige Delikte begingen, in die Untersuchungshaft zu geraten wäre es ziemlich kompliziert oder überhaupt unmöglich“, - machte es der Politiker klar.
Wie der Parlamentsabgeordnete betonte, leite die neue Strafprozessordnung solche alternativen Sicherheitsmaßregeln ein, wie Hausarrest und Verpfändung. „Und nur wenn alle diesen Sicherheitsmaßregeln erschöpft sein werden, unterliege der Mensch der Untersuchungshaft. Halte er sich an alle diesen Sicherheitsmaßregeln, so bleibe er zu Hause“, - fasste der Abgeordnete zusammen. (A)
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