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Mojito78
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2-3 Jahre Leben in der Ukraine Tipps Visum

Beitrag von Mojito78 »

Hallo,

ich bin Deutscher und lebe mit einer Ukrainerin zusammen, die aber in wenigen Monaten die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt (das Genehmigungsverfahren wird aber auch min. 6-12 Monate dauern). Wir sind (noch) kinderlos und somit ziemlich unabhängig und würden daher gerne in ein paar Monaten für 2-3 Jahre in die Ukraine ziehen. Hauptsächlich, damit ich ihr Land (noch) besser kennenlerne und mit die ukrainische und ggf. auch russische Sprache aneigne. Ich bin selbständig tätig und kann aus der Ukraine heraus meine Geschäfte weiterführen und möchte zudem auch Geschäftsbeziehungen in die Ukraine aufbauen. Finanziell sind wir also unabhängig.

Weiß jemand welche Aufenthaltstitel für meine / unsere Situation in Frage kommen? Eine Heirat wäre theoretisch möglich, ist aber nicht unser Favorit, zumal wir auch dann ja vermutlich erst eine gewisse Zeit verheiratet sein müssten, richtig?
Kann man überhaupt als Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von insgesamt 2-3 Jahren erhalten, oder muss man sein Visum immer wieder verlängern?
Einladungen von Freunden wären übrigens ebenfalls möglich... aber auch hier ist die Frage wie lange diese maximal gelten.

Vielen Dank schon mal für eure Tipps und Hilfe!
Mojitox

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toto66
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Re: 2-3 Jahre Leben in der Ukraine Tipps Visum

Beitrag von toto66 »

Da ich die 90 Tage in der UA innerhalb eines halben Jahres nie schaffe musste mich das nie interessieren,aber:
Die Frage ist ja grundsätzlich ob du eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visa erwerben willst.
Ob dein Hauptwohnsitz in Deutschland bleibt oder du komplett für den Zeitraum in die UA ziehen willst.
Visas gibt es meines Wissens max. für ein Jahr. Verlängerungen sind natürlich möglich.

Hier hat man sich mal dran versucht alles aufzulisten:
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Nicht neu, aber wenn ich das richtig überflogen hab, doch aktuell.
Die ukrainische Botschaft würde dich sicher auch gern beraten.

Wie das ukrainische Steuerrecht mit solchen Sachen wie "gewöhnlichem Aufenthalt" umgeht weiss ich nicht.

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Mojito78
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Re: 2-3 Jahre Leben in der Ukraine Tipps Visum

Beitrag von Mojito78 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Also wir haben beide vor unseren Hauptwohnsitz nach UA zu verlegen und dort die 2-3 Jahre zu leben.
Natürlich ab und an mal in die Heimat, aber ansonsten wollen wir schon mindestens 280 Tage pro Jahr in der Ukraine leben. Ob das jetzt mit nem Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis klappt, ist mir eigentlich egal :) Ein ukrainischer Freund meinte, man könnte evtl. eine "temporäre Registrierung" (so seine Übersetzung) erreichen und müsste dann "nur" alle 3 Monate ausreisen, könnte aber direkt wieder einreisen. So eine "Lösung" wäre natürlich ebenfalls möglich. Allerdings habe ich dazu bisher nichts weiter gefunden.

Steuerrechtlich sollte es keine Probleme geben, da ich in Deutschland mein Einkommen versteuern würde und ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen DE und UA existiert.

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Optimist
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Re: 2-3 Jahre Leben in der Ukraine Tipps Visum

Beitrag von Optimist »

Kann Dir Deine ukrainische Lebensgefährtin nicht dabei helfen?

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Mojito78
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Re: 2-3 Jahre Leben in der Ukraine Tipps Visum

Beitrag von Mojito78 »

Optimist hat geschrieben:Kann Dir Deine ukrainische Lebensgefährtin nicht dabei helfen?
Sie ist inzwischen wohl eher eine deutsche Visum-Expertin ;-)
Und von Ukrainern bekomme ich bislang nur die Antwort, dass das alles kein Problem ist... allerdings grabt man tiefer, ist es eben doch eins.
Ich werde mich aber auch mal an das ukrainische Konsulat wenden und dann hier mal berichten.

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Homer
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Re: 2-3 Jahre Leben in der Ukraine Tipps Visum

Beitrag von Homer »

toto66 hat geschrieben: Wie das ukrainische Steuerrecht mit solchen Sachen wie "gewöhnlichem Aufenthalt" umgeht weiss ich nicht.
hallo
Steuern werden in dem Land fällig ,wo der Steuerpflichtige seinen Lebensmittelpunkt hat. [smilie=big_boss.gif]
Gruß Homer

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toto66
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Re: 2-3 Jahre Leben in der Ukraine Tipps Visum

Beitrag von toto66 »

Homer hat geschrieben:
toto66 hat geschrieben: Wie das ukrainische Steuerrecht mit solchen Sachen wie "gewöhnlichem Aufenthalt" umgeht weiss ich nicht.
hallo
Steuern werden in dem Land fällig ,wo der Steuerpflichtige seinen Lebensmittelpunkt hat. [smilie=big_boss.gif]
Gruß Homer
das ist grundsätzlich, aber eben nicht ganz richtig. Es gibt da noch den "Mittelpunkt der grundlegenden vitalen Interessen" und der kann sich durchaus vom Mittelpunkt der augenblicklichen Lebensführung unterscheiden. Speziell bei einem Projekt wie dem hier angefragten.
Aber ich glaub, das geht am Thema des Threats vorbei. Steuerrecht füllt Bücher und im Osten noch mehr als in der BRD.

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