Meine Freundin (Ukraina) hat gemeinsam mit ihrem Exmann und Sohn ein schickes Haus in der Nähe von Kiew.
Ihr gehören 43%, ihrem Exmann auch 43%, die übrigen 14% gehören dem Sohn.
Nun will der Exmann seinen Hausanteil an irgend jemand Fremden verkaufen. In D geht das nur mit Unterschrift aller Eigentümer, glaube ich jeden Falls.
Wie ist das im Urainischen Recht? Habe ihr schon gesagt, sie soll zum Anwalt gehen, der kann ihr da bestimmt weiter helfen.
Die Sache wäre einfacher, wenn ich 50000 € übrig hätte, dann würde ich die 43% kaufen, da wir ohnehin dieses Jahr heiraten werden.
Bitte um Info, falls da jemand Bescheid weiß.
Noch zur Info, wir sehen uns regelmäßig entweder in D oder bei ihr, nähe Kiew. Sollte jemand was zum mitnehmen haben, was im Flugzeug mitgenommen werden kann, wäre das problemlos. Ich selbst fahre im Juni wieder mal mit dem Auto zu ihr, da könnte ich mehr mitnehmen, sie kommt Ende April wieder zu mir nach D.
Ernst
Recht, Visa und Dokumente ⇒ Haus in der Ukraine, brauche Rat
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Re: Haus in der Ukraine, brauche Rat
Wir haben einen ähnlich gelagerten Fall. Bei uns ging es jedoch ums Erben, und die Wohnung gehörte insgesamt 5 Partnern. 3 wollten verkaufen, 2, meine Frau und unsere Stieftochter nicht. Die anderen 3 konnten jedoch ohne Zustimmung meiner Frau und der Stieftochter ihre Anteile nicht verkaufen. Das gleiche gilt für das Melderecht auf die Adresse der Immobilie. Auch dieses ist erst dann zulässig, wenn alle Alteigentümer zustimmen. Ich täte den Mann daher ein wenig zappeln lassen, bis man sich auf einen realistischen Preis geeinigt hat. Ähnlich sind wir mit den anderen 3 Wohnungsinhabern umgegangen, welche anfangs einen meiner Meinung nach ziemlich utopischen Preis forderten.
Und natürlich sind meine Kenntnisse eher oberflächlich, und können daher keine Beratung durch einen ukrainischen Notar oder ähnliches ersetzen.
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