Schlagworte: #Kriegsrecht #Staat #WerchownaRadaAufgrund des Kriegsrechts dürfen männliche Bürger der Ukraine im Alter von 18 bis 60 Jahren unser Land nicht verlassen. Dies teilte der Leiter der Lemberger Zollbehörde, Daniel Menshikov, am Donnerstag, 24. Februar, mit.
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