UkrinformDie Ukrainer vergreifen sich gerne am fremden geistigen Eigentum, indem sie aber das Eigene schützen – „Rating“-Umfrageergebnisse - UI

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Die Ukrainer vergreifen sich gerne am fremden geistigen Eigentum, indem sie aber das Eigene schützen – „Rating“-Umfrageergebnisse - UI

Beitrag von RSS-Bot »

UkrInform
Kiew, den 12. April /UKRINFORM/. Die Ergebnisse der durch die Soziologische Gruppe „Rating“ am 15.-26. März abgeleisteten Untersuchung haben vorgezeigt, die Ukrainer so etwas wie verstehen die Wichtigkeit des geistigen Eigentums, in derselben Zeit seien sie kaum bereit, die Gesetze in diesem Bereich zu verfolgen.
Das berichtet die Internetseite von „Rating“.
„Ein üblicher Ukrainer ist bereit, die eigenen geistigen Eigentumsrechte aufopfernd zu verteidigen, genauso hingebungsvoll ist er bereit, sich an den geistigen Eigentumsrechte von anderen Subjekten zu vergreifen“, - kamen die Soziologen zu dieser Schlussfolgerung.
Einerseits glauben fast 80 Prozent der Umgefragten, das geistige Eigentumsrecht unterliege einem Schutz, nur 4 Prozent seien einer Gegenmeinung.
In derselben Zeit würden nur 13 Prozent der Umgefragten die Original-Ausfertigung des Buches vor einer billigeren Schwarz-Kopie vorziehen. 32 Prozent würden eine billigere Schwarzkopie ankaufen und 26 Prozent würden überhaupt immer wieder versuchen das Buch im Internet kostenlos zu downloaden.
Ähnlich dazu würden nur 12 Prozent der Umgefragten bereit das Lizenzprogramm bzw. Lizenz-CD mit einem Film oder Musik zu erwerben. Während 25 Prozent würden eine billigere Schwarz-Kopie ankaufen, 31 Prozent würden versuchen, so etwas im Internet kostenlos zu downloaden.
Eine ähnliche Lage sei auch mit Markenkleider zu beobachten.
So seien ca. 60 Prozent der umgefragten Ukrainer bereit die geistigen Eigentumsrechte zu verletzen.
18 Prozent der Umgefragten seien dabei der Meinung, für Verletzung der geistigen Eigentumsrechte solle eine strafrechtliche Verantwortung vorgesehen werden, 27 Prozent glauben – die Verletzer der geistigen Eigentumsrechte seien zu betrafen, und noch 18 Prozent betonen – zum ersten Mal wäre eine Verwarnung genug, eine Strafe sei nur im wiederholten Falle zulässig.
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