UkrinformDie Ukraine habe die PV-Resolution ernsthaft anzunehmen – Mitgliederin des PV-Monitoring-Ausschusses - UI

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Die Ukraine habe die PV-Resolution ernsthaft anzunehmen – Mitgliederin des PV-Monitoring-Ausschusses - UI

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UkrInform
Kiew, den 28. Januar/UKRINFORM/. Die Ukraine habe die am 26. Januar durch die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PV) verabschiedete Resolution ernsthaft anzunehmen.
Das hat Frau Viola von Cramon, Bundestagsabgeordnete (Fraktion Bündnis/Die Grünen) und Mitgliederin des Monitoring-Ausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, in ihrem Kommentar der eigenen UKRINFORM-Korrespondentin in Deutschland betont.
„Ukrainische Regierung habe ganz ernsthaft die gestern (am 26. Januar - Ukrinform) durch die Parlamentarische Versammlung des Europarates verabschiedete Resolution anzunehmen“, - kündigte deutsche Politikerin an.
Den Worten der Frau Viola von Cramon nach reflektiere das Dokument eine kritische Stellungnahme der überwiegenden Mehrheit von Mitgliedern der Parlamentarischen Versammlung. „Eine relevante Mehrheit der PV-Mitglieder sei der Meinung, die Ukraine erfülle die zusammen mit der Mitgliedschaft im Europarat übernommenen Verpflichtungen im Bereich der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht“, - hob die Mitgliederin des Monitoring-Ausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hervor.
Frau von Cramon betonte die Bedeutung der ukrainischen und internationalen Beobachter, die die Wahlkampagne sowie den Verlauf von Parlamentswahlen in der Ukraine zu verfolgen haben. „Diese Wahlen seien, wahrscheinlich, die letzte Chance für die Ukraine auf den Weg demokratischer Entwicklung zurückzukehren“, - stellte Frau von Cramon fest.
Wie UKRINFORM bereits berichtete, habe am 26. Januar die Parlamentarische Versammlung des Europarates bei ihrer Plenarsitzung die Resolution „Funktionieren demokratischer Institutionen in der Ukraine“ verabschiedet. Die Parlamentarische Versammlung habe dem Monitoring-Ausschuss vorgeschlagen, die Lage in der Ukraine zu verfolgen und im Falle der Notwendigkeit weitere Schritte und Handlungen, einschließlich der Anwendung von Sanktionen, vorzuschlagen. (A)
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