Recht, Visa und DokumenteHeirat in der Ukraine, dann direkt zum Ausländeramt?

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hagman68
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Heirat in der Ukraine, dann direkt zum Ausländeramt?

Beitrag von hagman68 »

Hallo liebes Forum,

meine Frau und ich haben am 21.April in der Ukraine geheiratet. Meine Frau ist noch in der Ukraine und studiert noch bis zum Sommer, ich selbst bin zurück in Deutschland.
Wir sind nun dabei alle Unterlagen für das Visum zur Familienzusammenführung zu besorgen. Nun stellt sich Frage, ob bei Wegfall der Visapflicht im Juni, es dann möglich sein wird, direkt einzureisen und dann im zuständigen Ausländeramt den Antrag auf einen Aufenthaltstitel zu stellen. Oder spricht irgendetwas dagegen?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe

Hendrik

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Dicker
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Re: Heirat in der Ukraine, dann direkt zum Ausländeramt?

Beitrag von Dicker »

Rufe die ABH direkt an und die geben Dir sicher Auskunft. Was Du im Vorfeld alles erledigen kannst ist alle Urkunden und Papiere ins Deutsche zu übersetzen lassen und mit Apostille zu versehen.Es gibt auch Notare in der UA die Deutsch sprechen und dieses erledigen könnten.
Zuletzt geändert von Dicker am Montag 1. Mai 2017, 15:48, insgesamt 1-mal geändert.

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Anuleb
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Re: Heirat in der Ukraine, dann direkt zum Ausländeramt?

Beitrag von Anuleb »

Die Visafreiheit gilt nur für Personen, welche bis zu 180 Tage im Schengenraum verbleiben dürfen. Die FZF fällt definitiv nicht darunter.

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Ahrens
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Re: Heirat in der Ukraine, dann direkt zum Ausländeramt?

Beitrag von Ahrens »

Es muss ein Antrag auf Familienzusammenführung bei der Botschaft in Kiew gestellt werden.
Bearbeitungszeit ist 4-8 Wochen.
Der Wegfall der Visapflicht gilt nur für C-Visa.
Für Dauerauffenthalte muss immer ein Visumsantrag Kategorie D gestellt werden.
Web : https://ahrens.kiev.ua/de.html
Tel. : +380 97 947 0991

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