Recht, Visa und DokumenteGültigkeit dt. Führerschein für in der Ukraine residenten Nichtukrainer

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tf_translate
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Gültigkeit dt. Führerschein für in der Ukraine residenten Nichtukrainer

Beitrag von tf_translate »

Hallo!

Ich bin deutscher Staatsbürger und habe in der Ukraine die Posdiwka für ständigen Aufenthalt auf Ehebasis. D.h., ich werde anders als die meisten Deutschen in der Ukraine als "Resident" behandelt, d.h. genau wie ein Ukrainer nur ohne Wahlrecht, mit allen damit verbundenen Vorteilen und Nachteilen.

Jetzt hab ich in Deutschland den Führerschein erworben und stelle mir die Frage, ob der in der Ukraine - ggf. wenn ich ihn mir beim deutschen Meldebüro einen internationalen Führerschein hole - eigentlich gültig ist. Wäre ich Nichtresident, wär das alles klar, findet man ja alle Infos im Internet. Aber als Resident?

Wenn ich mal umgekehrt denke, wenn ein in Deutschland ansässiger Ukrainer in der Ukraine einen Führerschein erwirbt, müsste er den in Deutschland umschreiben lassen, was ggf. erneut mit Fahrstunden verbunden sein kann. Ein ukrainischer Tourist dagegen dürfte mit seinem ukrainischen Führerschein fahren. Wie handhabt das umgekehrt die Ukraine?

Dasselbe interessiert mich auch bezüglich der KfZ-Zulassung. Kann ich mit einem in Deutschland zugelassenen Auto in die Ukraine fahren und werde dann behandelt wie alle anderen Deutschen, d.h. max. 2 Monate? Oder werde ich da als Resident behandelt wie ein Ukrainer, d.h. IIRC max. 2 Wochen?

Danke & Gruß

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Handrij
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Re: Gültigkeit dt. Führerschein für in der Ukraine residenten Nichtukrainer

Beitrag von Handrij »

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr :-).

Bezüglich des Führerscheinproblems ist wohl folgende Verordnung von 2009 zuständig:
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Demnach ist der ausländische Führerschein 60 Tage nach Erhalt der ständigen (!) Aufenthaltsgenehmigung gültig.
Ein nationaler Führerschein muss nach medizinischen Tests und Prüfungen erworben werden. Diese sind jetzt scheinbar 10-20 Jahre gültig.
Посвідчення водія, що належить особі, яка переїжджає на
постійне місце проживання в Україну, дійсне на території України
протягом 60 днів з дати видачі органами внутрішніх справ України
дозволу на постійне проживання в Україні і після цього підлягає
заміні. Заміна таких посвідчень проводиться після проходження
особою медичного огляду та складення теоретичного і практичного
іспитів.
Als Vertreter einer ausländischer Organisation kannst du ohne Tests einen nationalen Führerschein bekommen.
Співробітникам іноземних дипломатичних і консульських
представництв в Україні, постійним представникам преси та інших
іноземних організацій, якщо вони мають дійсні посвідчення водія
іноземної держави (за умови, що країна їх постійного проживання є
договірною стороною Міжнародної конвенції про дорожній рух
(995_041)) або міжнародні посвідчення водія, українські
посвідчення видаються без проходження ними медичного огляду і
складення іспитів.
Zur Kfz-Zulassung:
die Frist für im Ausland zugelassene PKWs liegt seit April bei einem Jahr. Als Resident musst du schriftlich erklären, dass du das Fahrzeug wieder ausführst. Ein Einfuhrzoll wird von dir erhoben. Wie hoch er ist kann ich dir jetzt nicht sagen.
Vorschrift für Residenten:
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Vorschrift für Nichtresidenten Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...

letztendlich entscheiden wohl aber die Zöllner was Gesetz ist und welche Verordnung Gültigkeit besitzt.

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Re: Gültigkeit dt. Führerschein für in der Ukraine residenten Nichtukrainer

Beitrag von Siggi »

Ich bin seit 2004 Resident der Ukraine. Formal würde ich einen ukrainischen Führerschein benötigen.

In der Praxis hat sich in den 9 Jahren noch niemand an meinen internationalen Führerschein gestört.

Dumme Frage: Die wollen wirklich eine Führerscheinprüfung? Was ist, wenn der Resident keine ausreichenden Sprachkenntnisse hat (was 60 Tage nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung ja gar nicht so unwahrscheinlich wäre)?

Gruß
Siggi

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Re: Gültigkeit dt. Führerschein für in der Ukraine residenten Nichtukrainer

Beitrag von tf_translate »

Hm. Zamena ist logisch, kommt für mich aber nicht in Betracht, da ich den deutschen Führerschein ja keinesfalls abgeben will. Ich lebe inzwischen wieder mehr in Deutschland und hab den Residentenstatus einfach noch, weil es praktisch ist ....

Siggi, das klingt vielversprechend. Wie ist das denn wenn die DAI Dich anhält und "Dokumänti" trötet. Da musst Du doch m.W. nur Führerschein und Fahrzeugschein zeigen, d.h. sie haben gar keine Chance, mitzubekommen, dass Du Resident bist? Oder können sie auch Ausweis und Poswidka verlangen?

Was die Prüfung anbelangt: Komm, in der Ukraine eine Prüfung zu "bestehen" ist doch jetzt kein Problem. Wer Resident ist, sollte so viel kulturelles Knowhow besitzen.

In dem Zusammenhang könnt ich natürlich einfach niemandem erzählen, dass ich einen dt. Führerschein hab, und den ukrainischen einfach nochmal erwerben ...

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Re: Gültigkeit dt. Führerschein für in der Ukraine residenten Nichtukrainer

Beitrag von Handrij »

tf_translate hat geschrieben:Hm. Zamena ist logisch, kommt für mich aber nicht in Betracht, da ich den deutschen Führerschein ja keinesfalls abgeben will. Ich lebe inzwischen wieder mehr in Deutschland und hab den Residentenstatus einfach noch, weil es praktisch ist ....
Samina heißt in dem Fall nur Ersatz. Du musst deinen deutschen Führerschein natürlich nicht abgeben.
offensichtlich Unsinn siehe hier: http://forum.ukraine-nachrichten.de/g%C ... tml#p45803
Siggi hat geschrieben:Dumme Frage: Die wollen wirklich eine Führerscheinprüfung? Was ist, wenn der Resident keine ausreichenden Sprachkenntnisse hat (was 60 Tage nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung ja gar nicht so unwahrscheinlich wäre)?
Was denkst du, warum es in Deutschland Bedarf für russischsprachige Fahrlehrer gibt/gab?

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Re: Gültigkeit dt. Führerschein für in der Ukraine residenten Nichtukrainer

Beitrag von Handrij »

tf_translate hat geschrieben:Siggi, das klingt vielversprechend. Wie ist das denn wenn die DAI Dich anhält und "Dokumänti" trötet. Da musst Du doch m.W. nur Führerschein und Fahrzeugschein zeigen, d.h. sie haben gar keine Chance, mitzubekommen, dass Du Resident bist? Oder können sie auch Ausweis und Poswidka verlangen?
Laut der Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... bist du als Fahrer nur verpflichtet Führerschein, Fahrzeugschein und Versicherungsnachweis bei dir zu haben.
2.1. Водій механічного транспортного засобу повинен мати при собі:

а) посвідчення водія на право керування транспортним засобом відповідної категорії;

б) реєстраційний документ на транспортний засіб (для транспортних засобів Збройних Сил, внутрішніх військ МВС, Держприкордонслужби, Держспецтрансслужби, Держспецзв’язку, Оперативно-рятувальної служби цивільного захисту - технічний талон);

[...]

ґ) поліс (сертифікат) обов'язкового страхування цивільно-правової відповідальності власників наземних транспортних засобів. Водії, які відповідно до законодавства звільняються від обов'язкового страхування цивільно-правової відповідальності власників наземних транспортних засобів на території України, повинні мати при собі відповідні підтвердні документи (посвідчення).

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Re: Gültigkeit dt. Führerschein für in der Ukraine residenten Nichtukrainer

Beitrag von Siggi »

tf_translate hat geschrieben:Da musst Du doch m.W. nur Führerschein und Fahrzeugschein zeigen, d.h. sie haben gar keine Chance, mitzubekommen, dass Du Resident bist?
So ist es. Sie fragen ja auch nicht danach. Ich vermute, dass sie denken, ich sei ein Tourist, der sich von einem Ukrainer ein Auto geliehen hat.
Oder können sie auch Ausweis und Poswidka verlangen?
Die Miliz ja, aber nicht die DAI! Was will denn die DAI mit meinem Ausweis? Abgesehen davon, habe ich diese Dokumente fast nie bei mir.
In dem Zusammenhang könnt ich natürlich einfach niemandem erzählen, dass ich einen dt. Führerschein hab, und den ukrainischen einfach nochmal erwerben ...
Um den Buchstaben des Gesetzes zu befolgen, wäre das vermutlich die einzige Möglichkeit. Denn in DE benötigt man einen deutschen Führerschein, wenn man dort den Lebensmittelpunkt hat. In UA wird der Führerscheinerwerb nicht von der Aufenthaltsdauer im Land, sondern vom Status des Residenten abhängig gemacht. Ein Resident, der 3 Monate im Jahr in UA verweilt, benötigt also beide Führerscheine, um jeden Land gerecht zu werden.

Es gibt noch viel mehr solche Widersprüche, z.B. im Steuerrecht. Kein Anwalt kann eine vernünftige Antwort bringen, wie man sich verhalten soll, wenn sowohl UA als auch DE die Abgabe einer Steuererklärung verlangen und man soll die Steuerfestsetzung des jeweils anderen Landes beilegen (als Nachweis dort den Rest des Einkommens ordentlich versteuert zu haben). Interessant in diesem Zusammenhang auch die Bestimmungen des Devisenkontrollgesetzes. (Unter welchen Umständen darf ich als Resident in UA mit Lebensmittelpunkt in UA Bankkonten, Firmen, etc. im Ausland haben? Wie bekomme ich ein Großunternehmen in Westeuropa dazu, verrückte ukrainisch/deutsche Verträge mit einer vom UA Gesetz vorgegebenen Vertragsstruktur zu unterzeichnen?) Angeblich fallen Steuern an (die aber defakto niemand bezahlt), wenn ich meiner Frau Geld auf ihr Konto in UA überweise. Es gibt so viele verrückte Bestimmungen, die man einfach nicht leben kann, selbst wenn man es versucht. Man muss einfach seinen eigenen Weg suchen. 100% gesetzestreue Bürger werden es mit einem Doppelwohnsitz sehr schwer haben!

Gruß
Siggi
Zuletzt geändert von Siggi am Montag 19. August 2013, 10:43, insgesamt 4-mal geändert.

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Re: Gültigkeit dt. Führerschein für in der Ukraine residenten Nichtukrainer

Beitrag von Siggi »

Handrij hat geschrieben:Was denkst du, warum es in Deutschland Bedarf für russischsprachige Fahrlehrer gibt/gab?
Ein Fahrerlehrer ist ja nur die halbe Miete. Bei der Prüfung muss ja jemand übersetzen ohne gleich die Lösung zu verraten.
Das war meine Frage: In UA gibt Prüfungsbögen in Deutsch oder Englisch? Prüfer, die diese Sprache sprechen? Ein Bekannter aus der Gegend von Stryi sucht so etwas.

Gruß
Siggi

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Handrij
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Re: Gültigkeit dt. Führerschein für in der Ukraine residenten Nichtukrainer

Beitrag von Handrij »

Siggi hat geschrieben:
Handrij hat geschrieben:Was denkst du, warum es in Deutschland Bedarf für russischsprachige Fahrlehrer gibt/gab?
Ein Fahrerlehrer ist ja nur die halbe Miete. Bei der Prüfung muss ja jemand übersetzen ohne gleich die Lösung zu verraten.
Das war meine Frage: In UA gibt Prüfungsbögen in Deutsch oder Englisch? Prüfer, die diese Sprache sprechen? Ein Bekannter aus der Gegend von Stryi sucht so etwas.
Ich hab es nicht nachgeprüft, aber mal ganz dumm gesagt: Deutsch ist eine in der Ukraine anerkannte Minderheitensprache und somit hättest du als Resident/Einwohner Anrecht auf deutsche Prüfungsbögen, die es sicherlich aber nirgendwo gibt.

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Re: Gültigkeit dt. Führerschein für in der Ukraine residenten Nichtukrainer

Beitrag von Kurt Simmchen - galizier »

In Deutschland bekommst Du schon seit den 90zigern Fahrschulunterlagen und Prüfungsbögen in der Muttersprache der Prüflinge.
Russischsprachige Fahrlehrer sind nur ein guter Broterwerb für Migranten, die damit ihre sprachunwilligen Landsleute unterstützen oder besser gesagt deren Faulheit zu barer Münze machen.

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Re: Gültigkeit dt. Führerschein für in der Ukraine residenten Nichtukrainer

Beitrag von tf_translate »

In Deutschland kann man die Theorieprüfung auf Russisch ablegen, läuft heute eh alles mit Computer, der Computer zeigt halt den russischen Fragebogen und gut ist. Und das bisschen Deutsch, was man in der praktischen Prüfung verstehen muss, kriegt wohl jeder Migrant irgendwie gebacken.

Ja, Siggi, der Zweifachwohnsitz ist ja schon per se nicht gesetzeskonform :-). Kein Wunder, dass sich da alle möglichen Widersprüche ergeben. Es gibt da in Kiew einen deutschen Steuerberater, der ziemlich kompetente Auskünfte erteilt. Weiß nicht ob ich den Namen nennen darf da das ja quasi Werbung wäre, er dürfte aber an sich sowieso einschlägig bekannt sein. Hat allerdings einen Stundensatz der eher auf Unternehmenskunden ausgelegt ist (...).

Wenn Du Ausweis und Poswidka nicht mitführst, spielst Du mit dem Feuer. Die Miliz kann Dich festsetzen, wenn Du diese Dokumente nicht bei Dir hat. Ausweispflicht. Ich bin in vielen Jahren Ukraine nicht einmal kontrolliert worden, aber ich hab ein paar Bekannte (die wohl wesentlich "ausländischer" aussehen als ich), denen passiert das beim Spazierengehen im Hydropark alle paar Wochen ...

Aber zurück zum Thema dieses Threads: Wenn ich mal zusammenfassen darf, mit deutschem Pass und internationalem Führerschein sollte ich in einem ukrainischen Mietwagen (den ich, nehme ich mal an, mit Fahrzeugschein und Versicherungsnachweis übergeben bekäme) einigermaßen sicher sein. Die Lust auf eine Autofahrt von D nach U mit meinem eigenen Auto ist mir nach Lektüre der einschlägigen Grenzübertrittsthreads sowieso vergangen ...

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Re: Gültigkeit dt. Führerschein für in der Ukraine residenten Nichtukrainer

Beitrag von Jensinski »

Man "kann" den Führerschein umschreiben lassen. Benötigt wird ein gesundheitl. Attest, Passbilder und es muss eine theoretische Prüfung absolviert werden. Dabei darf (kann) z.B. die Ehefrau als Übersetzerin tätig sein. So geschehen bei einem mir bekannten Residenten. Der dt. Führerschein wurde bei ihm eingezogen, er erhielt den ukr. Führerschein mit 50 Jahren Gültigkeit.

Ich wollte das dann auch so machen, leider wurde mein alter rosa Lappen nicht akzeptiert! Es sollte also ein halbwegs moderner Führerschein sein, dann gibt es weniger Probleme. Aber alles ist eine "kann"-Bestimmung. Sie müssen den Führerschein nicht umschreiben und können das komplette Programm Fahrschule verlangen. Wer also einen Freund des Freundes kennt... Ihr wisst schon... der hat ganz gute Chancen.

LG,
Jens

PS: Meine Frau wollte in D den Führerschein machen. Alle Unterlagen und Lehrmaterialien gibt es in Russisch und vielen weiteren Sprachen.

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Re: Gültigkeit dt. Führerschein für in der Ukraine residenten Nichtukrainer

Beitrag von Siggi »

tf_translate hat geschrieben:Wenn Du Ausweis und Poswidka nicht mitführst, spielst Du mit dem Feuer.
Ich wohne nicht in Kiew. In der Provinz habe ich meine Ruhe.

Gruß
Siggi, der seit 9 Jahren in UA ohne größere Probleme lebt

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Re: Gültigkeit dt. Führerschein für in der Ukraine residenten Nichtukrainer

Beitrag von Sonnenblume »

Siggi hat geschrieben:
tf_translate hat geschrieben:Wenn Du Ausweis und Poswidka nicht mitführst, spielst Du mit dem Feuer.
Ich wohne nicht in Kiew. In der Provinz habe ich meine Ruhe.

Gruß
Siggi, der seit 9 Jahren in UA ohne größere Probleme lebt
Ich wohne in Kiew und bisher hat immer der deutsche Führerschein gereicht (auch in einem ukrainischen Auto).

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Re: Gültigkeit dt. Führerschein für in der Ukraine residenten Nichtukrainer

Beitrag von Siggi »

Sonnenblume hat geschrieben:Ich wohne in Kiew und bisher hat immer der deutsche Führerschein gereicht (auch in einem ukrainischen Auto).
Auch noch nie unterwegs nach dem Pass gefragt worden?

Wir wirken vermutlich beide sehr seriös! ;-)

Gruß
Siggi

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Re: Gültigkeit dt. Führerschein für in der Ukraine residenten Nichtukrainer

Beitrag von Sonnenblume »

Siggi hat geschrieben:
Sonnenblume hat geschrieben:Ich wohne in Kiew und bisher hat immer der deutsche Führerschein gereicht (auch in einem ukrainischen Auto).
Auch noch nie unterwegs nach dem Pass gefragt worden?

Wir wirken vermutlich beide sehr seriös! ;-)

Gruß
Siggi
Bisher nur einmal und das von dem Wachhabenden an der Kanadischen Botschaft. Die hatte ich vorher fotografiert. Aber dem habe ich erklärt, dass ich doch nicht so verrückt sei, meinen Pass mit mir rumzutragen - der könnte ja verloren gehen und dann würde man mich nicht mehr aus der Ukraine rauslassen und was noch schlimmer wäre, erstmal nach Deutschland nicht mehr rein. Als er etwas erwidern wollte, hab ich mich umgedreht und bin gegangen - er konnte mir ja nicht hinterher, durfte ja seinen Posten nicht verlassen - der Arme ;)
Aber einfach so, ohne dass ich was gemacht hätte, hat noch nie jemand nach meinen Dokumenten gefragt.

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Re: Gültigkeit dt. Führerschein für in der Ukraine residenten Nichtukrainer

Beitrag von Kurt Simmchen - galizier »

tf_translate hat geschrieben:In Deutschland kann man die Theorieprüfung auf Russisch ablegen, läuft heute eh alles mit Computer, der Computer zeigt halt den russischen Fragebogen und gut ist. Und das bisschen Deutsch, was man in der praktischen Prüfung verstehen muss, kriegt wohl jeder Migrant irgendwie gebacken.

Ja, Siggi, der Zweifachwohnsitz ist ja schon per se nicht gesetzeskonform :-). Kein Wunder, dass sich da alle möglichen Widersprüche ergeben. Es gibt da in Kiew einen deutschen Steuerberater, der ziemlich kompetente Auskünfte erteilt. Weiß nicht ob ich den Namen nennen darf da das ja quasi Werbung wäre, er dürfte aber an sich sowieso einschlägig bekannt sein. Hat allerdings einen Stundensatz der eher auf Unternehmenskunden ausgelegt ist (...).

Wenn Du Ausweis und Poswidka nicht mitführst, spielst Du mit dem Feuer. Die Miliz kann Dich festsetzen, wenn Du diese Dokumente nicht bei Dir hat. Ausweispflicht. Ich bin in vielen Jahren Ukraine nicht einmal kontrolliert worden, aber ich hab ein paar Bekannte (die wohl wesentlich "ausländischer" aussehen als ich), denen passiert das beim Spazierengehen im Hydropark alle paar Wochen ...

Aber zurück zum Thema dieses Threads: Wenn ich mal zusammenfassen darf, mit deutschem Pass und internationalem Führerschein sollte ich in einem ukrainischen Mietwagen (den ich, nehme ich mal an, mit Fahrzeugschein und Versicherungsnachweis übergeben bekäme) einigermaßen sicher sein. Die Lust auf eine Autofahrt von D nach U mit meinem eigenen Auto ist mir nach Lektüre der einschlägigen Grenzübertrittsthreads sowieso vergangen ...
Probiere es mal und ärgere Dich dann über Deine unbegründeten Ängste.

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Re: Gültigkeit dt. Führerschein für in der Ukraine residenten Nichtukrainer

Beitrag von Maxen »

Hallo,

mache einen einjährigen Freiwilligendienst und werde somit ein Visum des Typ D für ein Jahr haben. Bin ich damit auch ein permanenter Resident und ist damit mein EU-Führerschein nicht mehr gültig oder nicht?

Und wie sähe es aus mit der Registrierung eines Autos? Kompliziert oder gar unmöglich?

herzliche Grüße

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Handrij
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Re: Gültigkeit dt. Führerschein für in der Ukraine residenten Nichtukrainer

Beitrag von Handrij »

Hallo,
die Einfuhr von Kraftfahrzeugen für (Nicht-)Residenten ist in Artikel 380 des Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... geregelt.
Als Nichtresident kannst du ohne Probleme das persönlich genutzte Auto einschließlich Sprit im Tank für bis zu ein Jahr einführen. In dem Moment, in dem du mit deinem Visum D einreist, bist du noch Nichtresident. Ab dem Einreisetag hast du 45 Tage, um deine Formalitäten zu regeln und dementsprechend Resident zu werden, das heißt deinen Wohnsitz in die Ukraine zu verlegen. Wer Resident oder Nichtresident ist, regelt das Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... in Artikel 14 im Punkt 14.1.213. Da du wohl nur vorhast für ein Jahr zu bleiben, wirst du wohl weiter in Deutschland gemeldet sein bzw. als dein Lebensmittelpunkt gilt weiter Deutschland. Damit würdest du erst nach 183 Tagen Aufenthalt innerhalb eines Jahres in der Ukraine steuerrechtlich Resident werden.
Als Resident müsstest du laut Punkt 3 bei einer Einfuhr bis zu einem Jahr schriftlich die Wiederausfuhr des Gefährts garantieren und auch erstmal den geltenden Zollsatz für das Gefährt entrichten. Ob du den Betrag bei der Ausfuhr zurückbekommst, kann ich dem jetzt nicht entnehmen.
Kurz: das erste halbe Jahr ist es für dich egal, danach wird es schwieriger und teurer, wenn du dich an die Gesetze halten willst.

Was den Führerschein anbelangt, so gilt weiterhin, dass dein deutscher Führerschein 60 Tage nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung seine Gültigkeit in der Ukraine verliert und du Tests für den Erhalt eines ukrainischen absolvieren müsstest. Einzelheiten siehe Punkt 30 in der Anordnung: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... Wie weiter oben geschrieben, machen das in der Praxis aber nur Leute, die wirklich dauerhaft hier bleiben wollen.

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