Recht, Visa und DokumenteAufgabe ukrainischer Staatsangehörigkeit

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kasamb
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Aufgabe ukrainischer Staatsangehörigkeit

Beitrag von kasamb »

Hallo zusammen,
mein Problem ist folgendes. Ich habe Einbürgerung beantragt, nun, nächste Woche gehe ich meine Einbürgerungszusicherung abholen, danach muss ich meine ukrainische Staatsangehörigkeit aufgeben ( ich bin judischer Migrant, manche konnten früher ihre ukrainische Staatsangehörigkeit behalten, aber soweit ich weiß, gilt das nicht mehr, jedenfalls wurde mir gesagt, ich muss meine ukrainische Staatsangehörigkeit aufgeben ). Danach muss ich ja noch meine Namen und Vornamen ändern lassen, dann auf Einbürgerungsurkunde warten und dann noch auf den Ausweis warten.
Im nächsten September muss ich nach England ( Auslandsstudium ) für 2 Semester, vor kurzem habe ich aber erfahren, dass die Bearbeitung der Aufgabe der ukrainischen Staatsangehörigkeit ewig dauern kann, so dass ich weder meinen ukrainischen Pass hätte, mit dem ich vermutlich ein Studentenvisum erhalten könnte, noch den deutschen Ausweis, mit dem ich kein Visum benötigen würde, jedoch einen Reisepass, dessen Erstellung auch eine Weile dauern würde. Soweit ich weiß, die Einbürgerungszusicherung gilt 2 Jahre, so dass ich diese nach meinem Auslandsstudium benutzen könnte, aber, soweit ich weiß, kann ja die Zusage zurückgezogen werden, außerdem wäre es wirklich doof.
Wozu könntet ihr mir raten?

Ich danke euch im Voraus.

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kasamb
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Re: Aufgabe ukrainischer Staatsangehörigkeit

Beitrag von kasamb »

Könnte ich vielleicht doch auf eine schnellere Einbürgerung hoffen bzw. diese beanspruchen bevor ich ausgebürgert wurde, sodass ich eine Bestätigung meines Antrags auf Ausbürgerung vorlegen würde? Das Ding ist, dass ich erst im März eine offizielle Genehmigung meines Auslandsstudium erhalten würde, theoretisch ist es noch nicht sicher, dass ich nach der UK reise. Vielleicht könnte das ein Sonder- bzw. Härtefall sein, oder? Ich würde mich vorher natürlich jede Woche oder so nach dem Stand der Bearbeitung meines Antrags erkundigen und Antworten bzw. Kopien meiner Anfragen vorlegen. Sicherlich denke ich sehr naiv, sorry.
Und wie sieht es eigentlich mit Beibehaltungsgenehmigung aus, wenn es mit der Ausbürgerung absehbar nicht voran geht?

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Ahrens
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Re: Aufgabe ukrainischer Staatsangehörigkeit

Beitrag von Ahrens »

Hallo kasamb,

deine Sache ist wirklich etwas komplex.

Du kannst versuchen, dich auf einen Härtefall zu berufen, wenn du nachweislich über einen längeren Zeitraum versucht hast, von der ukr. Staatsangehörigkeit zurückzutreten.
Was eine solche unzumutbare Härte darstellt, ist umstritten.
Dazu gibt es eine ganze Reihe von Grundsatzurteilen.

Andererseits könnte dir wohl auch deine Ausländerbehörde ein Ersatzreisedokument ausstellen. Du hast ja sozusagen den Status eines Kontingentflüchtlings. (Eigendlich müsstest du so einen Ersatzpass haben)

Damit sollte dann das Studium in England auch möglich sein.

Letztlich ist das Thema in diesem Fall aber für eine Forendiskussion zu kompliziert, sodass ich einen auf Ausländerrecht versierten Fachanwalt zumindest für eine Beratung einschalten würde.

Grüsse,

Peter Ahrens.
Web : https://ahrens.kiev.ua/de.html
Tel. : +380 97 947 0991

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Re: Aufgabe ukrainischer Staatsangehörigkeit

Beitrag von kasamb »

Danke für deine Antwort!

Ich bin mir leider ganz sicher, dass ich mich nicht auf den längeren Zeitraum berufen könnte, da angemessen 2 Jahre sind.
Ich bin kein Kontingentflüchtlinge, so was gibt's nicht mehr im Falle judischer Migranten, ich bin nach Deutschland wohl zu spät gekommen. Chancen haben nur die, die vor 2005 gekommen sind, wobei die Chancen sehr niedrig sind.

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kasamb
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Re: Aufgabe ukrainischer Staatsangehörigkeit

Beitrag von kasamb »

Sorry, ich habe noch ein paar Fragen: 1) Die Liste der vorzulegenden Papiere sieht wie folgt aus: "1. Заяву в чотирьох примірниках про вихід з громадянства України. 2. Свідоцтво про народження та 1 копію; 3. 4 фотокартки (розміром 35 х 45 мм); 4. Паспорт громадянина України для виїзду за кордон з відмітками про виїзд на постійне проживання за кордон та перебування на консульському обліку в Посольстві України або іншій консульській установі України у ФРН та 4 копії всіх сторінок паспорта; 5. Документ, виданий уповноваженим органом ФРН про те, що громадянин України отримає громадянство ФРН, якщо вийде з громадянства України (Einbürgerungszusicherung) та 4 копії та переклад. 6. Завірену банківською установою квитанцію про сплату консульського збору в розмірі 270,- Євро на кожного повнолітнього члена сім’ї (18 років). 7. 3 маркованих конверта кожний (марки на 3,50 євро) із зазначенням зворотної адреси німецькою мовою." a) Muss ich noch etwas vorlegen oder entspricht die Liste der Realität? b) Wann genau und wie soll ich 270 EUR bezahlen und was soll diese beglaubigte Quittung..? c) Soll ich 4 Kopien der Übersetzung der EinbürgerungszusicUnd herung vorlegen und eine Kopie des Originals aber das Original und deren originale Übersetzung behalten? Was von dieser Liste soll ich überhaupt behalten und nur in Kopie abgeben? Da steht z.B., dass ich unter anderem meinen Pass vorlegen soll, ist aber nicht klar, ob nur wirklich nur vorlegen oder wollen sie den beibehalten. d) Wie heißt das, was ich verlangen soll, nachdem ich 270 EUR bezahlt und meinen Antrag gestellt habe? Einfach irgendwas mit "Bestätigung..."? 2) Die siebte Frage im Antrag "Де і коли оформили документи на постійне проживання за кордоном ?" Soll ich da die Botschaft in Kiew angeben oder unsere lokale Abteilung für Visa und Registrierung? 3) Höchstwahrscheinlich bekomme ich die ein Schreiben von der Konsulat, dass ich meinen Pass innerhalhalb 1 Monats abgeben soll, schon während ich im Ausland bin, ok, ich könnte meinen Pass sogar per Post an die Ukrainische Botschaft in Deutschland schicken, was wegen Horrorpreise im UK, einschließlich für Zugtickets, sicherlich günstiger wärewie kann ich denn meinen Pass überhaupt abgeben, wenn ich im Ausland bin? In diesem Fall hätte ich ja gar keinen Ausweis mehr, den ich ja zumindest für die Rückreise benötigen würde.

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