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Forum für juristische Hinweise, Tipps zu Visaangelegenheiten, Staatsbürgerschaft und Dokumentenbeschaffung. Alle Fragen, die mit Ein- und Ausreise, Zollbestimmungen und Steuerrecht im Zusammenhang stehen. Fragen zu Heirat, Adoption, Familienzusammenführung und Kindernachzug.
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Hallo ich habe eine Anliegen an euch, meine Sohn (österr. Staatsbürger) und seine Freundin (ukrainische Staatsbürgerin) wollen heiraten und benötigen dafür eine Ehefähigkeitszeugnis aus der Ukraine. Weiß jemand wie wir zu diesem Ehefähigkeitszeugnis kommen? Braucht man es unbedingt, sie ist ja bereits mit 13 Jahren nach Österreich gekommen? Sie hat derzeit die Rot Weiß Rote Karte plus, aber keinen Reisepass - soll sie einen ukrainischen Pass beantragen oder einen Fremdenpass? Ich wäre euch dankbar für Informationen . Sie ist jetzt 24 Jahre alt.
Susanne hat geschrieben: Hallo ich habe eine Anliegen an euch, meine Sohn (österr. Staatsbürger) und seine Freundin (ukrainische Staatsbürgerin) wollen heiraten und benötigen dafür eine Ehefähigkeitszeugnis aus der Ukraine. Weiß jemand wie wir zu diesem Ehefähigkeitszeugnis kommen? Braucht man es unbedingt, sie ist ja bereits mit 13 Jahren nach Österreich gekommen? Sie hat derzeit die Rot Weiß Rote Karte plus, aber keinen Reisepass - soll sie einen ukrainischen Pass beantragen oder einen Fremdenpass? Ich wäre euch dankbar für Informationen . Sie ist jetzt 24 Jahre alt.
Kann man das nicht im ukrainischen Konsulat in Österreich beantragen?
Danke , ich weiß es nicht, wir haben schon sehr oft angerufen beim Konsulat, es ist aber nie jemand erreichbar und heute habe ich einige E-Mails geschrieben, vielleicht bekommen wir auf diesem Weg Antwort. Heißt es in der Ukraine auch Ehefähigkeitszeugnis? Oder hat dieses Dokument auch eine andere Bezeichnung? Weiß das jemand von euch?
Wenn ich mich recht entsinne, kennt die Ukraine kein Ehefähigkeitszeugnis.
Kann dir nur mal einen Auszug aus dem deutschen geben:
Quelle: Deutsche Botschaft hat geschrieben:
Erläuterung zur der „Notariell beurkundete Erklärung des ukrainischen Partners zu seinem Familienstand“:
In der Ukraine gibt es kein Ehefähigkeitszeugnis im Sinne des deutschen Dokumentes. Der ukrainische Partner kann stattdessen vor einem ukrainischen Notar eine
Erklärung über seinen Familienstand beurkunden lassen. Dieses Dokument wird jedoch nicht von allen deutschen Standesämtern akzeptiert.
Von der Pflicht zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses kann sich der ausländische Partner in diesem Fall unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen. Die
Antragstellung erfolgt über das Standesamt der Stadt oder Gemeinde, in der die Trauung stattfinden soll. Alles Weitere veranlasst dann der/die dortige Standesbeamte/-in.
Bitte setzen Sie sich dafür mit dem zuständigen Standesbeamten frühzeitig in Verbindung.
Häufig verlangen deutsche Standesämter zur Anmeldung der Eheschließung zusätzlich zur ukrainischen notariellen Erklärung eine eidesstattliche Versicherung
des ukrainischen Partners, dass dieser unverheiratet ist. Diese eidesstattliche Versicherung für das zuständige deutsche Standesamt kann bei der deutschen Botschaft in Kiew abgegeben werden.
Es gibt von ukrainischer Seite kein EFZ - das ist in österreichischen Standesämtern bekannt.
Direkt beim Standesbeamten vorsprechen - dann funzt das.
Kleiner Tipp: "Linke Dinger" bei dieser Geschichte machen große Schwierigkeiten hinterher...
Hallo wir haben jetzt aus der Ukraine ein Mail bekommen, können es aber nicht lesen, weil scheinbar unser PC die Wörter nicht erkennt? Kann mir da wer helfen?
Susanne hat geschrieben:Hallo wir haben jetzt aus der Ukraine ein Mail bekommen, können es aber nicht lesen, weil scheinbar unser PC die Wörter nicht erkennt? Kann mir da wer helfen?
Wenn du auch noch ein Googlekonto hast, schick es dahin. Da kann man auch kyrillische Emails lesen.
Susanne hat geschrieben: Hallo ich habe eine Anliegen an euch, meine Sohn (österr. Staatsbürger) und seine Freundin (ukrainische Staatsbürgerin) wollen heiraten und benötigen dafür eine Ehefähigkeitszeugnis aus der Ukraine. Weiß jemand wie wir zu diesem Ehefähigkeitszeugnis kommen? Braucht man es unbedingt, sie ist ja bereits mit 13 Jahren nach Österreich gekommen? Sie hat derzeit die Rot Weiß Rote Karte plus, aber keinen Reisepass - soll sie einen ukrainischen Pass beantragen oder einen Fremdenpass? Ich wäre euch dankbar für Informationen . Sie ist jetzt 24 Jahre alt.
Also die Ukraine stellt kein Ehefähigkeitszeugnis aus. Bis vor ca. 6-7 Jahren wurden durch die ukrainischen Standesämter sogenannte Familienstandsbescheinigungen ausgestellt. Diese Praxis wurde aber bereits vor Jahren eingestellt. Praktisch wurde das ersetzt durch eigene Familienstandserklärungen von ukrainischen Notaren. Diese Problematik sollte man direkt mit dem Standesamt in Österreich klären.
Susanne hat geschrieben:Hallo wir haben jetzt aus der Ukraine ein Mail bekommen, können es aber nicht lesen, weil scheinbar unser PC die Wörter nicht erkennt? Kann mir da wer helfen?
Danke wir haben dort jetzt hin geschrieben, ist dieses Unternehmen anerkannt? Wenn die es vor Ort besorgen könnten wäre das doch die optimalste Lösung oder?