Recht, Visa und DokumenteNamensänderung nach Heirat in Dänemark

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Wints
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Namensänderung nach Heirat in Dänemark

Beitrag von Wints »

Guten Tag,

Wir haben in Dänemark geheiratet, Deutsch/ukrainisches Paar, und wollten jetzt den namen des Ukrainischen Ehegattens ändern und den neuen Pass beantragen. Uns wurde aber von der behörde in der Ukraine gesagt dass das nicht ginge, und wir bräuchten eine bestätigung der Dänischen botsschaft das eine Namensänderung vorgenommen werden kann.

Ich wollte hier kurz um rat bitten da wir nicht weiter wissen…

Vielen Dank

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Ahrens
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Ukraine

Re: Namensänderung nach Heirat in Dänemark

Beitrag von Ahrens »

Hallo,
nein, dem ist nicht so.
Vermutlich handelt es sich hier um ein Missverständnis.
Die Apostillierte Heiratsurkunde ist soweit ausreichend um zunächst den Inneren Pass/ID-Karte zu beantragen, den Identifikationscode zu ändern und dann einen neuen Reisepass zu beantragen.
Vermutlich war genau diese apostillierte Heiratsurkunde mit in der Ukraine gefertigter und notariell beglaubigter Übersetzung gemeint.
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Wints
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Re: Namensänderung nach Heirat in Dänemark

Beitrag von Wints »

Guten Tag,

Die Heiratsurkunde ist appostilliert in Dänemark und übersetzt und notariel begläubigt in der Ukraine vorgelegt worden. Das Amt das denn Pass ausstellen soll sagt aber wir brauchen zusätlich eine Namensrechtliche Erklärungen aus Dänemark bzw. Deutschland brauchen damit hier in der Ukraine der Name geändert werden kann sonst müßten wir nochmal in der Ukraine heiraten!

Vielen dank nochmal für ihre rasche antwort.

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Ukraine

Re: Namensänderung nach Heirat in Dänemark

Beitrag von Ahrens »

Die geschlossene Ehe ist so in der Ukraine gültig.
Eine weitere Eheschliessung damit unmöglich.
Also wie gesagt, würde ich auf ein Missverständnis tippen.
Zur Namensänderung ist die Heiratsurkunde vollkommen ausreichend.
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Deutschland

Re: Namensänderung nach Heirat in Dänemark

Beitrag von leeker »

Der ukrainische Ehemann kann ggf. nach 2 Jahren Aufenthalt in Deutschland die deutsche Staatsbügerschaft beantragen. Wenn er den Namen der Frau angenommen hat, erhält er einen deutschen Pass bzw. Personalausweis mit diesem Ehenamen. Unter bestimmten Umständen kann das Standesamt auch den Vornamen ändern. Im Ergebnis heißt er dann nach deutschem Recht anders mit Vor- und Nachnamen als in der Ukraine!
Wenn er die doppelte Staatsbürgerschaft hat, muss er in der Ukraine immer mit seinem ukrainischen Pass arbeiten und bekommt auch keine konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft in der Ukraine. In allen anderen Länder wird er ggf. von der deutschen Botschaft bertreut.

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