Das Berufungsgericht im Rahmen des Verfassungsgerichtshohes hat die Berufungsklage der Zentralen Wahlkommission (ZWK) bezüglich der Eintragung der Kandidaten der Partei von Micheil Saakaschwili "Bewegung neuer Kräfte" zu vorgezogenen Parlamentswahlen abgelehnt.
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