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Der Gesetzesentwurf enthält eine abschließende Liste derjenigen, die ukrainisches Land erwerben können. Der Erwerb steht natürlichen und juristischen Personen aus der Ukraine, Gebietskörperschaften und dem Staat offen – ohne zusätzliche Bedingungen.Das ist wichtig, da laut geltender Landverordnung zwar natürliche Personen Land erwerben können, aber entweder über eine landwirtschaftliche Ausbildung, Arbeitserfahrung im landwirtschaftlichen Gewerbe oder handfeste Erfahrung in der Landarbeit ...
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