
Laut Verfassungsgericht habe der damalige Präsident Petro Poroschenko seine Kompetenzen überschritten, als er Artem Sytnyk vor fünf Jahren zum Leiter des NABU ernannte. Das ist technisch korrekt und der Öffentlichkeit schon lange bekannt. Poroschenko und seinem Nachfolger Wolodymyr Selenskyj waren die möglichen verfassungsrechtlichen Probleme um die Ernennung Sytnyks zwar bewusst. Jedoch haben weder die beiden Präsidenten noch das Parlament notwendige Gesetzesänderungen ...
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