Ukrinform ⇒ Ukraine hebt Einreiseverbot für Ausländer auf
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Ukraine hebt Einreiseverbot für Ausländer auf
Seit 00:00 Uhr am 28. September dürfen ausländische Staatsbürger wieder in die Ukraine einreisen.
#Politik
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Re: Ukraine hebt Einreiseverbot für Ausländer auf
Weiss jemand welche Länder für die Ukraine als "ROTE" Länder gelten? Ich will mit meiner ukrainischen Frau aus Ungarn in die Ukraine einreisen (per Auto oder Flieger).
Müssen wir in Quarantäne? Eine Onlineversicherung werde ich ja in jedem Fall abschließen müssen.
Ich bin leider in der Sache nicht mehr gut informiert und finde im Net auch widersprüchliches.
Müssen wir in Quarantäne? Eine Onlineversicherung werde ich ja in jedem Fall abschließen müssen.
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- Handrij
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Re: Ukraine hebt Einreiseverbot für Ausländer auf
Ungarn ist nach der aktuellen Liste rot. Damit ist die Quarantäne bzw. die Installation der entsprechenden Smartphoneanwendung und das anschließende zweiwöchige Zuhausebleiben vorgeschrieben.
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Re: Ukraine hebt Einreiseverbot für Ausländer auf
Vielen Dank Dir, danach hatte ich gesucht.
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Re: Ukraine hebt Einreiseverbot für Ausländer auf
Hurra!!!!!
Das ist eine gute Nachricht!
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- Flyuia
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Re: Ukraine hebt Einreiseverbot für Ausländer auf
Ausländer und Staatenlose, die in die Ukraine einreisen,
müssen jedoch Folgende Unterlagen Dokumente vorweisen können:
Versicherungspolice (Zertifikat), ausgestellt von: die in der Ukraine registrierte Versicherungsgesellschaft oder, die ausländische Versicherungsgesellschaft, die eine Repräsentanz in der Ukraine hat oder ein Vertragsverhältnis mit einer Versicherungsgesellschaft - Partner in der Ukraine und
Die Police muss die mit der Behandlung von COVID-19 verbundenen Kosten komplett abdecken.
Beobachtung und die gesamte Aufenthaltsdauer in der Ukraine eingeschlossen.
Für die Einreise in die Ukraine ist keine Versicherungspolice (Zertifikat) erforderlich für folgende Personengruppen:
Ausländer, Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der Ukraine;
Personen, die als Flüchtlinge anerkannt sind oder zusätzlichen Schutz benötigen;
Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und Konsularbüros ausländischer Staaten,
Vertretungen offizieller internationaler Missionen, akkreditierte Organisationen in Ukraine und ihre Familienmitglieder;
Militär (Einheiten) der Streitkräfte der NATO-Mitgliedstaaten und Mitgliedstaaten der NATO "Partnerschaft für den Frieden", die an Aktivitäten der Ausbildung der
Streitkräfte der Ukraine.
Vorbehaltlich der Selbstisolierung/Quarantäne gilt für:
Personen, die aus den Ländern (Staatsangehörigen) der Länder mit hoher Anzahl von COVID-19-Fällen kommen.
Nicht der Selbstisolierung/Quarantäne unterliegen:
Ausnahme: (wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass die folgenden Personen anwesend waren Kontakt mit einer Person, die an COVID-19 erkrankt ist):
Personen unter 12 Jahren;
Studenten, die in die Ukraine kommen, um an Hochschulen zu studieren;
Personen, die Staatsbürger (Staatsangehörige) von Staaten mit einer hohen Verbreitung Anzahl von COVID-19 Fällen sind, und in den letzten 14 Tagen nicht in einem dieser Länder waren
Einen maximalen Aufenthalt in der Ukraine von 48h Stunden nicht überschreiten, sowie ein Weiterflug oder Ausreiseticket vorweisen können bei Einreise in die Ukraine.
Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und Konsularbüros ausländischer Staaten,
Vertretungen offizieller internationaler Missionen, akkreditierte Organisationen in Ukraine und ihre Familienmitglieder;
Personen, die Fahrer und / oder Besatzungsmitglieder von Frachtfahrzeugen und Bussen sind im regulären Transport beschäftigt, Besatzungsmitglieder von Flugzeugen, Schiffen und Fluss Schiffe, Mitglieder von Zug- und Lokomotivbesatzungen;
Militärische Ausbilder aus NATO-Ländern und NATO-Mitgliedstaaten "Partnerschaft für den Frieden", die an Ausbildungsaktivitäten der Streitkräfte teilnimmt der Ukraine.
Kulturschaffende, die auf Einladung einer Kulturinstitution zusammen mit eine Person, die jeden von ihnen begleitet;
Personen, die den Transport von hämatopoetischen Stammzellen für Durchführung von Transplantation;
Personen, die ein negatives Ergebnis der Prüfung auf COVID-19 durch Polymerase haben Kettenreaktion, die nicht länger als 48h Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde.
Weitere Informationen auf:
Botschaft der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland
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müssen jedoch Folgende Unterlagen Dokumente vorweisen können:
Versicherungspolice (Zertifikat), ausgestellt von: die in der Ukraine registrierte Versicherungsgesellschaft oder, die ausländische Versicherungsgesellschaft, die eine Repräsentanz in der Ukraine hat oder ein Vertragsverhältnis mit einer Versicherungsgesellschaft - Partner in der Ukraine und
Die Police muss die mit der Behandlung von COVID-19 verbundenen Kosten komplett abdecken.
Beobachtung und die gesamte Aufenthaltsdauer in der Ukraine eingeschlossen.
Für die Einreise in die Ukraine ist keine Versicherungspolice (Zertifikat) erforderlich für folgende Personengruppen:
Ausländer, Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der Ukraine;
Personen, die als Flüchtlinge anerkannt sind oder zusätzlichen Schutz benötigen;
Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und Konsularbüros ausländischer Staaten,
Vertretungen offizieller internationaler Missionen, akkreditierte Organisationen in Ukraine und ihre Familienmitglieder;
Militär (Einheiten) der Streitkräfte der NATO-Mitgliedstaaten und Mitgliedstaaten der NATO "Partnerschaft für den Frieden", die an Aktivitäten der Ausbildung der
Streitkräfte der Ukraine.
Vorbehaltlich der Selbstisolierung/Quarantäne gilt für:
Personen, die aus den Ländern (Staatsangehörigen) der Länder mit hoher Anzahl von COVID-19-Fällen kommen.
Nicht der Selbstisolierung/Quarantäne unterliegen:
Ausnahme: (wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass die folgenden Personen anwesend waren Kontakt mit einer Person, die an COVID-19 erkrankt ist):
Personen unter 12 Jahren;
Studenten, die in die Ukraine kommen, um an Hochschulen zu studieren;
Personen, die Staatsbürger (Staatsangehörige) von Staaten mit einer hohen Verbreitung Anzahl von COVID-19 Fällen sind, und in den letzten 14 Tagen nicht in einem dieser Länder waren
Einen maximalen Aufenthalt in der Ukraine von 48h Stunden nicht überschreiten, sowie ein Weiterflug oder Ausreiseticket vorweisen können bei Einreise in die Ukraine.
Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und Konsularbüros ausländischer Staaten,
Vertretungen offizieller internationaler Missionen, akkreditierte Organisationen in Ukraine und ihre Familienmitglieder;
Personen, die Fahrer und / oder Besatzungsmitglieder von Frachtfahrzeugen und Bussen sind im regulären Transport beschäftigt, Besatzungsmitglieder von Flugzeugen, Schiffen und Fluss Schiffe, Mitglieder von Zug- und Lokomotivbesatzungen;
Militärische Ausbilder aus NATO-Ländern und NATO-Mitgliedstaaten "Partnerschaft für den Frieden", die an Ausbildungsaktivitäten der Streitkräfte teilnimmt der Ukraine.
Kulturschaffende, die auf Einladung einer Kulturinstitution zusammen mit eine Person, die jeden von ihnen begleitet;
Personen, die den Transport von hämatopoetischen Stammzellen für Durchführung von Transplantation;
Personen, die ein negatives Ergebnis der Prüfung auf COVID-19 durch Polymerase haben Kettenreaktion, die nicht länger als 48h Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde.
Weitere Informationen auf:
Botschaft der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland
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Re: Ukraine hebt Einreiseverbot für Ausländer auf
Wenn ich auf dem Landweg per Auto nach Kiev fahre, darf ich dann in einem Hotel zwischen übernachten und unterliegen Ausländer wie Ukrainer der gleichen Quarantäne wenn sie aus einem roten Land kommen? Ich müsste mit meiner ukrainischen Frau für ein paar Tage nach Kiev um dringende Erledigungen zu machen. Vielleicht kennt sich da einer aus.
Vorab herzlichen Dank
Vorab herzlichen Dank
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Re: Ukraine hebt Einreiseverbot für Ausländer auf
Wie kommst du darauf das Ungarn rot ist?
Oder kommst woanders her?
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- Handrij
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Re: Ukraine hebt Einreiseverbot für Ausländer auf
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Re: Ukraine hebt Einreiseverbot für Ausländer auf
Danke Euch, in der letzten Liste war Ungarn noch rot.
Wünsche euch eine schöne Woche
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