Deutschland hält Sanktionen gegen Wiktor Medwedtschuk und andere für solche, die dem nationalen Strafrecht entsprechen und nicht im Widerspruch zum Völkerrecht stehen.
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Deutschland hält Sanktionen gegen Wiktor Medwedtschuk und andere für solche, die dem nationalen Strafrecht entsprechen und nicht im Widerspruch zum Völkerrecht stehen.
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