Erstmal zu meinen Verhältnissen.
Ich bin noch Ukr. Staatsbürger ( VON DER KRIM ) und habe zwei Kinder mit meiner deutschen Frau. Wir sind seit 2018 verheiratet (Dänemark) Nachnamen haben wir beide behalten und die Kinder den von meiner Frau, Kinder sind hier in D. geboren (7+ 5+)
Habe meine Zusicherung bereits bekommen und verlängere jetzt zuerst meinen Pass, da dieser ende Mai ausläuft.
Anschließend würde ich gerne die Ukrainische ablegen.
Was mache ich mit den Kindern? Sie sind nicht beim Konsulat München gemeldet, habe meine Ehe auch nicht gemeldet. ( Muss ich dass machen? )
Bei meinen Kindern steht in den deutschen Papieren, dass beide Kinder beide Staatsbürgerschaften haben. Ohne dass wir dass jemals wollten.
Muss ich jetzt vor dem ablegen der Ukrainischen Staatsbürgerschaft die Kinder bei mir im Pass eintragen lassen und mit ihnen dann gemeinsam die Ukr. ablegen?
Ich hätte auch vor den Namen von meiner Frau im selben zug an zu nehmen ( Praktisch dann mit dem erhalt der Deutschen)
Wie würdet ihr da vorgehen, oder habt ihr Tipps, Erfahrungen?
Danke schon mal im voraus!
