Recht, Visa und Dokumente ⇒ Geburtsurkunde bei Ehegattennachzug
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Geburtsurkunde bei Ehegattennachzug
Hallo Zusammen,
hat jemand, bzw. die Ehefrau in letzter Zeit ein Visum zum Ehegattennachzug in Kiew beantragt?
Leider bekommen wir widersprüchliche Aussagen zum Thema Geburtsurkunde. Auf der Seite der Botschaft ist sie in der Liste der benötigten Unterlagen zwar nicht gefordert, dennoch haben unterschiedliche Aussagen dazu bekommen. Da meine ukrainische Partnerin in Russland geboren wurde würde die Beschaffung mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein.
Vielen Dank an die Ratgebenden.
hat jemand, bzw. die Ehefrau in letzter Zeit ein Visum zum Ehegattennachzug in Kiew beantragt?
Leider bekommen wir widersprüchliche Aussagen zum Thema Geburtsurkunde. Auf der Seite der Botschaft ist sie in der Liste der benötigten Unterlagen zwar nicht gefordert, dennoch haben unterschiedliche Aussagen dazu bekommen. Da meine ukrainische Partnerin in Russland geboren wurde würde die Beschaffung mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein.
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- Ahrens
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Re: Geburtsurkunde bei Ehegattennachzug
Grundsätzlich ist beim Ehegattennachzug von Erwachsenen keine Geburtsurkunde erforderlich.
Man kann russische Geburtsurkunden zumindest theoretisch bei ukrainischen Standesämtern bestellen.
Praktisch habe ich aber noch nie erlebt, dass das funktioniert.
Ansonsten kann man Dienstleister für die Beschaffung und Apostillierung in Russland oder anderen Ländern der ehemaligen Sowjetunion einschalten.
https://ahrens.kiev.ua/Dokumentenbescha ... 13-de.html
Man kann russische Geburtsurkunden zumindest theoretisch bei ukrainischen Standesämtern bestellen.
Praktisch habe ich aber noch nie erlebt, dass das funktioniert.
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Web : https://ahrens.kiev.ua/de.html
Tel. : +380 97 947 0991
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Re: Geburtsurkunde bei Ehegattennachzug
Vielen Dank für Ihre Antwort, die Begriffe „grundsätzlich“ und „ansonsten“ lassen allerdings die für den Antrag notwendige Sicherheit offen, aber offensichtlich gibt es Diese nicht.
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Geburtsurkunde bei Ehegattennachzug
Hallo Aust wir haben am 11.06 das Visum zum Ehegatten nachzug beantragt und es wurde keine Geburtsurkunde verlangt.
Vg Volker
Vg Volker
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Re: Geburtsurkunde bei Ehegattennachzug
Hallo Volker, das hört sich doch mal gut an....
Vielen Dank dafür!
Liebe Grüsse! Eyk
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Re: Geburtsurkunde bei Ehegattennachzug
Zuerst bekommt man ein relativ, rechtloses Visum. Mit diesem eröffnet man sich dann die erste Aufenthaltsbestrebung. Und genau hierfür braucht dann man die Geburtsurkunde. Übersetzt ins deutsche, von einem offiziellen Übersetzer, der die Echtheit des Dokuments bestätigen darf. Sonst müsste man noch nach Kiew zum deutschen Konsulat um die Dokument zu legalisieren.
Meine erste Anlaufstelle wäre da das Ausländeramt...
Bei mir war es noch tragischer, die deutschen hatten sich bei mir generell geziert meine Frau einreisen zu lassen.
Als slov. Staatsbürger, konnte ich ohne großes Muh und Mäh meine Frau sodann nach SLO bringen. Hierzu brauchte ich Geburts, Heirats Verdienstnachweis, übersetzt ins Slovenische.
Meine erste Anlaufstelle wäre da das Ausländeramt...
Bei mir war es noch tragischer, die deutschen hatten sich bei mir generell geziert meine Frau einreisen zu lassen.
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