Recht, Visa und DokumenteGeburtsurkunde bei Ehegattennachzug

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aust72
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Geburtsurkunde bei Ehegattennachzug

Beitrag von aust72 »

Hallo Zusammen,
hat jemand, bzw. die Ehefrau in letzter Zeit ein Visum zum Ehegattennachzug in Kiew beantragt?
Leider bekommen wir widersprüchliche Aussagen zum Thema Geburtsurkunde. Auf der Seite der Botschaft ist sie in der Liste der benötigten Unterlagen zwar nicht gefordert, dennoch haben unterschiedliche Aussagen dazu bekommen. Da meine ukrainische Partnerin in Russland geboren wurde würde die Beschaffung mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein.
Vielen Dank an die Ratgebenden.

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Ahrens
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Re: Geburtsurkunde bei Ehegattennachzug

Beitrag von Ahrens »

Grundsätzlich ist beim Ehegattennachzug von Erwachsenen keine Geburtsurkunde erforderlich.
Man kann russische Geburtsurkunden zumindest theoretisch bei ukrainischen Standesämtern bestellen.
Praktisch habe ich aber noch nie erlebt, dass das funktioniert.

Ansonsten kann man Dienstleister für die Beschaffung und Apostillierung in Russland oder anderen Ländern der ehemaligen Sowjetunion einschalten.


https://ahrens.kiev.ua/Dokumentenbescha ... 13-de.html
Web : https://ahrens.kiev.ua/de.html
Tel. : +380 97 947 0991

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Re: Geburtsurkunde bei Ehegattennachzug

Beitrag von aust72 »

Vielen Dank für Ihre Antwort, die Begriffe „grundsätzlich“ und „ansonsten“ lassen allerdings die für den Antrag notwendige Sicherheit offen, aber offensichtlich gibt es Diese nicht.
Mit freundlichen Grüßen

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Re: Geburtsurkunde bei Ehegattennachzug

Beitrag von vfranz »

Hallo Aust wir haben am 11.06 das Visum zum Ehegatten nachzug beantragt und es wurde keine Geburtsurkunde verlangt.
Vg Volker

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aust72
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Re: Geburtsurkunde bei Ehegattennachzug

Beitrag von aust72 »

Hallo Volker, das hört sich doch mal gut an....
Vielen Dank dafür!
Liebe Grüsse! Eyk

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derslovenac
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Re: Geburtsurkunde bei Ehegattennachzug

Beitrag von derslovenac »

Zuerst bekommt man ein relativ, rechtloses Visum. Mit diesem eröffnet man sich dann die erste Aufenthaltsbestrebung. Und genau hierfür braucht dann man die Geburtsurkunde. Übersetzt ins deutsche, von einem offiziellen Übersetzer, der die Echtheit des Dokuments bestätigen darf. Sonst müsste man noch nach Kiew zum deutschen Konsulat um die Dokument zu legalisieren.

Meine erste Anlaufstelle wäre da das Ausländeramt...

Bei mir war es noch tragischer, die deutschen hatten sich bei mir generell geziert meine Frau einreisen zu lassen.

Als slov. Staatsbürger, konnte ich ohne großes Muh und Mäh meine Frau sodann nach SLO bringen. Hierzu brauchte ich Geburts, Heirats Verdienstnachweis, übersetzt ins Slovenische.

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