Das betrifft folgende Kategorien von Ausländern:
- Arbeitsmigranten
- Mitarbeiter an Projekten internationaler technischer Hilfe
- religiöse Tätigkeit
- NGO-Mitarbeiter
- Mitarbeiter ausländischer Unternehmensvertretungen
- Kultur-, Wissenschafts-, Bildungstätigkeit sowie Mitarbeit in Freiwilligenprogrammen
- Journalisten
- Unternehmensgründer
- Studenten
- Familienzusammenführung
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Die genaue Umsetzung wird sich dann wohl erst später herausstellen. Vor allem, wie der Nachweis des „ständigen Aufenthalts auf dem Territorium der Ukraine ... im Verlauf der letzten fünf Jahre“ erbracht werden soll.