Recht, Visa und DokumenteVisa D14

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Trick
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Deutschland

Visa D14

Beitrag von Trick »

Hallo.....
Ich benötige nochmals euer Schwarmwissen....

Bin seit Dezember letzten Jahres in der Ukraine verheiratet worden 😊😊😊
Jetzt meine Frage.....ich habe auf der Seite der ukrainischen Botschaft einen Antrag wegen des Visums gestellt dort wurde gefragt wann meine Ein und Ausreise wäre (mit Datums abfrage) und in der Folge dann Frage voraussichtlicher Aufenthalt in der Ukraine ebenfalls mit Datumsabfrage ????
Ich steige da nicht ganz durch es ist von mir geplant mehrfach bis Ende des Jahres einzureisen und kann den Zeitpunkt noch nicht angeben.
Und den finanziellen Abfragen kann ich auch nicht folgen....ich bin noch Vollzeit beschäftigt habe aber viele Überstunden und daher möglichkeit öfter dahin zu fahren, aber soweit ich das verstanden habe muss ich x Summe haben um x Tage dort leben zu können???
Ich wäre wenn bei meiner Frau im Haus deren Eigentum es ist.
Und natürlich besitze ich auch Geld für diese Zeit....aber der Krux ist das ich das d14 brauche um mich bei der behörde in ihrer Stadt anzumelden und bin danach wieder nach Deutschland und im kommenden Jahr eventuell etwas früher gehe ich in Rente und wollte Deutschland dann verlassen.

Wer von euch hat das Prozedere mit dem d14 schon hinter sich und kann mir mal dazu was berichten???

Liebe Grüße

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Ahrens
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Ukraine

Re: Visa D14

Beitrag von Ahrens »

Das ist ein simples D-Visum, wie man es auch in Deutschland für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung braucht.
Man benötigt dazu keine Mindestaufenthaltszeit.
Auch bei der Aufenthaltserlaubnis ist das nicht erforderlich. Man muss sich also z.B. nicht wie in den meisten EU-Ländern über 180 Tage im Land aufhalten.
Die Datumsfage steht im Antrag weil das Visum ja eine Gültigkeitsdauer haben muss. Also nimm das geplante erste Einreisedatum mit dem Visum.
Du musst beachten, das Du zur Beantragung und Abholung der Aufenthaltserlaubnis eben persönlich Anwesend sein musst.
Das ist an sich alles.

Aufenthaltsgenehmigung / Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine | Rechtsanwaltsgesellschaft Ahrens & Schwarz - Deutsches Zentrum Kiew/Ukraine

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