Hallo Toto,
habe die von Dir per Link beigefügten Artikel gelesen, nochmals mit den Aussagen des Melnyk-Artikels verglichen und bleibe bei meiner Auffassung.
Begründung dafür ist folgender Satz aus dem Melnyk-Artikel
Die Formulierung „Besonderheiten der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Kreisen der Gebiete Donezk und Luhansk werden durch ein separates Gesetzt definiert“ erstrecke sich, so Koliuschko, nicht auf Judikative, Exekutive oder Staatsanwaltschaft in diesen Gebieten, was wiederum bedeutet, dass sie kein Recht haben, ihre Staatsanwälte zu ernennen oder eine eigene Miliz zu gründen. Der Verfassungsentwurf sehe „ausschließlich die Besonderheiten der Organisation der lokalen Selbstverwaltung“ vor. Und daher sieht er keine Katastrophe in dem, was am 16. Juli passierte.
Herr Koliuschko wird im genannten Artikel als
…der renommierte Jurist und Vorstandsvorsitzende des Zentrums für politische und rechtliche Reformen Ihor Koliuschko... bezeichnet. Ich gehe davon aus, dass er Ahnung von seinem Fachgebiet hat, also weiß was er sagt und das vor allem im Namen des genannten
Fonds demokratischer Initiativen; also keine einfach so hingeworfene Äusserung.
Aus dem Gesagten folgt für mich, dass (zumindest vorerst)
eben nicht ein „Quasi-Staat im Staate“ entsteht,
eben nicht die Judikative, Exekutive oder Staatsanwaltschaft „separatistischen Gnadens“ damit verbunden ist!!
Und
eben nicht das Abgleiten in einen „Jugoslawisches Zerfallsmodell“ oder –wie Du es formuliertest- ein Deutschland wie im Mittelalter.
Und das ist genau der Punkt, den ich versuchte darzustellen:
Es wird über den „symbolischen Tag“ der Abstimmung geschrieben, welcher dieser Abstimmung eine
„besondere Bedeutung“ verleihe –
aber nichts über welche Bedeutung und mit welcher Konsequenz?
Es wird über die veränderte Position der Formulierung Besonderheiten der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Kreisen der Gebiete Donezk und Luhansk“ geschrieben –
aber nicht über die Rechtskonsequenz dieser Veränderung
(der Hinweis auf das beabsichtigte „separate Gesetz“ in Punkt 4 Melnyk-Artikel als „entscheidender Faktor“ für die Frage ob es „nur eine Gesetzesänderung“ oder „schon eine Verfassungsänderung“ lässt mich eher auf eine absurde juristische Konstellation schließen und wäre eine abenteulich-fehlerhafte Gesetzeskonstruktion, an die ich mangels erkennbarer Logik noch nicht glaube)
Das bedeutet für mich: Aus dem bisher Beschriebenen kann ich wenig bis nichts –ausser dass die Verfassung geändert werden soll, doch dazu ein gesondertes Gesetz zu erlassen sei-
an staatsrechtlichen Inhalten für die Zukunft des Landes Ukraine entnehmen.
Dafür im Folgenden des Artikels alles an allen möglichen
emotionalen Befürchtungen.
Vor allen von „politischen Personen“; also Emotion von denen, die zu entscheiden haben.
Emotionen und keine Sachdarstellungen!
Diese „Emotionen der Entscheider“, diese „Nicht-Darstellungen der Sachlage“ stehen für mich in
totalem Widerspruch zu den Darstellungen der „ Außer-Parlamentarischen“!
Die „parlamentarische Ebene“ damit also völlig „außer Kenntnis der Sache“, dafür mit pathetischen Worten wie „Blut“, „zitternden Händen“ usw. bis zum geschehenen „verbalen Überlaufen“ gefüllt.
Im Prinzip wäre eine solche „außer Kenntnis der Sache“ ein handfester Skandal!
Und jedes „Reiten des vaterländischen Gauls“ statt eines sich „sach-dienlichen Informierens“ führt dann zu solchen Aussagen wie in dem ersten von Toto zitierten Artikel (Nina Jeglinsky), dem im zweiten angeführten Link dann (dankenswerter Weise) quasi „widersprochen“ wird. Und zwar im Sinne des zitierten Herrn Koliuschko!
Deshalb noch einmal: Weniger pathetische Schuldzuweisung, dafür mehr Sachinformation – das würde der Sache gut tun!
Mit den -
und das ist mein Punkt- in den Vordergrund geschobenen Emotionen schlägt sich die ukrainische Zvilgesellschaft eine unermesslich große Chance selbst aus der Hand!!
(Und gibt sich ein Stück weit einer abwertenden Einschätzung preis! Sorry für diese Worte!)