Recht, Visa und DokumenteKomplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

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elena1990
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Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von elena1990 »

Hallo liebe Forums-Mitglieder ,

Habe einen sehr komplizierten Fall und hoffe jemand kann mir von euch helfen.

Ich bin mit sechs Jahren im Jahr 1996 mit meinen Eltern nach Deutschland gekommen damals mit dem Status (Kontingentflüchtling).
Als Jugendliche im Jahr 2005 bin ich zu meiner Mutter nach Italien gezogen, da ich noch keinen eigenen Reisepass hatte, ich noch bei meinem Vater im Pass war und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die nach einem halben Jahr erloschen ist. Da ich in Italien nicht gemeldet war, und mein Vater während dessen sich auch noch einen deutschen Ausweis machen lassen hat, so dass ich quasi zwei Jahre mich im Ausland aufhielt ohne Papiere und mit einer Ausweiskopie, die gar nicht mehr existiert hat und dazu noch abgelaufen war.
Jedenfalls 2007 bin ich zurückgekommen, es hat lange gedauert alles wieder in Ordnung zu bringen reisepasstechnisch, allerdings habe ich meine Kontingentflüchtlingspapiere nicht mehr berücksichtigt bekommen, da es die quasi nur einmal gab, habe ich acht Jahre wieder warten müssen, bis ich mir einen deutschen Pass machen kann. Ich habe derzeit noch einen ukrainischen Reisepass, der bis November 2017 gültig ist. Da ich kein ukrainisch kann, sondern nur russisch und das auch nur sprechen nicht schreiben und auch nicht gut lesen kann, brauche ich dringend Hilfe.
Ich habe mich dazu entschlossen einen deutschen Pass gleich zu machen, damit ich nicht alle zehn Jahre nach München zum Verlängern muss.
Habe jetzt eine Zusage vom Einbürgerungsamt bekommen, dass ich das machen darf, jetzt meine Frage, welche Formulare brauche ich für meinen Austritt? Fürs Ausfüllen auf Ukrainisch habe ich eine Bekannte, die mir helfen würde. Leider komme ich auf der hp vom Konsulat nicht weiter, ich weiß, dass es dort Formulare zum Downloaden gibt, ich verstehe aber gar nicht, was dort steht und gewisse Sachen zeigt es gar nicht an, wenn ich die Seite auf Deutsch umstelle. Weiß jemand vielleicht, was auf mich zutreffend wäre an Formularen (Mutter ist nicht deutsche Bürgerin) und vielleicht, was ich da alles dazu brauche, damit ich nicht zweimal nach München fahren muss.

Danke im voraus
Lg Elena

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Ahrens
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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Ahrens »

Eigendlich bräuchte man mehr Angaben.
Wenn die Einbürgerungszusage vorliegt, kann man im Groben wie folgt vorgehen:

Die Ausbürgerung aus der Ukraine wirft derzeit immer noch erhebliche Probleme auf und ist für bestimmte Personengruppen praktisch unmöglich. Ausserdem ist das gesamte Verfahren unübersichtlich und kompliziert. Wir sind ihnen hierbei gerne kompetent und effektiv behilflich.
Um die entlassung aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit zu erreichen, sind folgende Schritte erforderlich:
Zunächst muss die Einbürgerungszusage der deutschen zuständigen Stelle vorliegen. In der Regel ist das die örtliche Ausländerbehörde in der der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.
Für die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit ist ausschliesslich die ukr. Botschaft zuständig. Diese verlangt dazu:
1. 1 Einbürgerungszusage mit Apostille und Übersetzung oder deutscher Staatsangehörigkeitsausweis.
2. Ukr. Reisepass mit dem Vermerk ständige wohnsitznahme im Ausland
3. Gültiger Dt. Auffenthaltstitel
4. konsularische Anmeldung bei der Ukr. Botschaft als Auslandsukrainer ohne Wohnsitz in der Ukraine.
5. 4 Passphotos

Zusätzlich für minderjährige Kinder die auch ausgebürgert werden sollen:
6. Kinderreisepass oder Eintragung im Pass eines Elternteiles
7. gültiger Aufenthaltstitel
8.Geburtsurkunde des Kindes
9. Einbürgerungszusage, oder Dt. Staatsangehörigkeitausweis mit Apostille und Übersetzung
10. Noariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern., oder des Kindes, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat.
11. Nachweis über die Zahlung der konsularischen Gebühr.
12. 3 frankierte Rückumschläge
13.Aktuelle Meldebescheinigung
Wenn alle Vorraussetzungen erfüllt sind und die o.G. Unterlagen vorliegen, bearbeitet die
Botschaft den Antrag und bescheinigt nach Abschluss des Verfahrens die Ausbürgerung.
Dies dauert derzeit bis zu einem Jahr.
Diese Bescheinigung muss der Ausländerbehörde zur Einbürgerung in Deutschland zum Nachweis der Ausbürgerung aus der Ukraine vorgelegt werden.
Um aber die Ausbürgerung über die Botschaft überhaupt veranlassen zu können ist vorher eine konsularische Anmeldung bei der Botschaft als Auslandsukrainer nötig.
Zur konsularischen Anmeldung müssen folgende Vorraussetzungen gegeben sein und folgende Unterlagen vorliegen:
1.Vermerk im Reisepass „Ausreise zur ständige Wohnsitznahme in Deutschland“ (Stempel) durch ukrainische Botschaft.
2.Gültiger Reisepass des/der Ukrainischen Staatsangehörigen + Kopie von folgenden Seiten:
* Angaben des Antragstellers/der Antragstellerin;
* Angaben über die Kinder;
*.Vorhandensein des Stempels „ Ausreise zur ständige Wohnsitznahme im Ausland“ im Reisepass, durch die zuständige ukr. Behörde.
* gültiger Aufenthaltstitel (wenn Sie bereits den elektronischen Aufenthaltstitel haben, legen Sie bitte die Kopie von beiden Seiten des Dokuments vor)
3. Deutlich ausgefüllter Antrag;
4. Deutlich ausgefüllte Erfassungskarte;
5. Aktuelle – nicht älter als 6 Monate - Meldebescheinigung oder Aufenthaltsbescheinigung;
6. Kopie der Geburtsurkunde
7. Ein Foto 35 х 45 mm;
8. Die von der Bank beglaubigte Originalquittung über die Bezahlung der konsularischen Gebühr;
9.Frankierter Rückumschlag

B. Konsularische Anmeldung bei der Botschaft als Auslandsukrainer
Zur Beantragung des Vermerks „Zur ständigen Wohnsitznahme“ müssen wiederrum folgende Vorraussetzungen gegeben sein und folgende Unterlagen vorgelegt werden:
1 Ausgefüllter Antrag
2 Meldebescheinigung
3 Gültiger Reisepass
4 5 Passphotos
6 Geburtsurkunde
7 Notariell beglaubigte Erklärungen von in der Ukraine verbleibenden Eltern und Ehepartnern mit der Bewilligung zur Wohnsitznahme im Ausland und mit Bestätigung, dass keine unerfüllten Verpflichtungen vorliegen. Wenn keine derartigen Personen mehr vorhanden sind, ggf. Nachweis darüber. (Gerichtsurteile, Sterbeurkunden, Vermisstenanzeigen, etc.)
8 Wenn minderjährige Kinder in der Ukraine verbleiben, notarielle Erklärung des anderen Elternteiles, dass keine unerfüllten Verplichtungen- und offenen Unterhaltsverpflichtungen bestehen. Ggf. (Gerichtsurteile, Sterbeurkunden, Vermisstenanzeigen, etc.)
9. Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern.
10. Bei Berufstätigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre, bestätigung des Arbeitgebers, dass keinerlei unerfüllte Verpflichtungen vorliegen.
11.Notarielle Kopie des Arbeitsbuchs mit allen Eintragungen.
12. Notarielle Erklärung von Kindern zwischen 14-18 Jahren, über das Einverständnis der Wohnsitznahme im Ausland. (Kann in der Botschaft abgegeben werden.)
13. Vermerk des ukrainischen Migrationsdienstes über die Ausreise aus der Ukraine zur Ständigen Wohnsitznahme im Ausland
14. Beleg über die Bezahlung der Konsulargebühren.
15. 2 Frankierte Rückumschläge.
Der Vermerk über die ständige Wohnsitznahme im Ausland wird bei vorliegen der Vorraussetzungen und Unterlagen von der Botschaft vorgenommen.
Der Vermerk über die ständige Wohnsitznahme im Ausland wird bei vorliegen der Vorraussetzungen und Untelagen von der Botschaft vorgenommen. Die Bestätigung über die Ausreise aus der ukraine zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland stellt aber der staatliche Migrationsdienst der Ukraine in der Ukraine aus. Dazu muss der Innere Pass dort abgegeben werden.
Dies ist laut Internetseite der ukr. Botschaft auch bei der Botschaft möglich.
Laut Botschaft kann dies zusammen mit der Abnmeldung des ständigen Wohnsitzes bei der Botschaft gemacht werden. Dies soll nach unterschiedlichen Angaben 6 Monate dauern.


C. Vermerk über die Bestätigung über die Ausreise aus der Ukraine zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland
Die Anmeldung bei der Botschaft ist wie beschrieben nur möglich, bei vorliegen der Bestätigung über die Ausreise aus der Ukraine zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland
Die Bestätigung über die Ausreise aus der Ukraine zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland stellt der staatliche Migrationsdienst der Ukraine in der Ukraine aus. Dazu muss der Innere Pass dort abgegeben werden.
Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:
Wenn 3. Personen dies vornehmen sollen: Vollmacht (kann in der Ukraine gemacht werden oder in Deutschland mit Apostille)
Inneren Pass im Original
Reisepass im Original
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde ggf. mit Apostille
6 Fotos 3,5х4,5
Kopie der inneren Pässe von den Eltern
Bewilligung zur Ausreise von den Eltern
Kopie des Reisepasses des Ehemannes
Ggf. Kopien der Reisepässe der Kinder
Aufenthaltstitel
Geburtsurkunden der Kinder ggf mit Apostille
Je nach Biographie und persönlichen Lebensumständen können weitere Unterlagen verlangt werden. Am Ende wird der Innere Pass beim Migrationsamt abgegeben und die ausreise zur ständigen Wohnsitznahme bescheinigt, sowie durch Stempel im Pass vermerkt.
Laut Botschaft kann dies zusammen mit der Anmeldung des ständigen Wohnsitzes bei der Botschaft gemacht werden. Dies soll nach unterschiedlichen Angaben 6 Monate dauern.
Bislang ist uns in der Praxis kein Fall bekannt geworden, indem diese Abmeldung tatsächlich über die Botschaft geschehen ist. Es ist also anzuraten diese Abmeldung in der Ukraine beim staatlichen Migrationsdienst vorzunehmen und den inneren Pass dort abzugeben.
Diese Bestätigung über die Abmeldung in der Ukraine also nicht über die Botschaft vornehmen zu lassen, sofern, das in der Praxis überhaupt möglich ist, sondern direkt beim innerukrainischen Migrationsdienst.

Letztlich könnte man unter bestimmten Umständen die Hinnahme der Beibehaltung der Ukrainischen Staatsangehörigkeit anstreben.
Zumindest der Versuch vom Rücktritt aus der Ukrainischen Staatsbürgerschaft sollte aber nachgewiesen werden.
Web : https://ahrens.kiev.ua/de.html
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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von elena1990 »

Danke für die schnelle Antwort mich würden die Formulare interessieren die man auf ukrainisch ausfüllen muss wo finde ich diese zum downloaden ?
Liebe grüße
Elena

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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Ahrens »

Auf der Seite der ukr. Botschaft, meine ich.
Das ist aber nicht das Problem. Ich würde mit der Dokumentenbeschaffung und Bearbeitung anfangen.
Die Anträge kommen zum Schluss.
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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von elena1990 »

Die zusage der Deutschen habe ich ja schon ich muss sie nur übersetzen sowie ich das grade verstanden habe ansonsten ukrainischen reisepass sowie deutsche Aufenthalts erlaubniss unbefristet fotos Geburtsurkunde habe ich. Kinder habe ich keine und volljährig bin ich auch meldebescheinigung ist kein Problem und aus meiner familie lebt auch keiner mehr drüben also fehlen nur noch die anträge oder ?

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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von elena1990 »

Und wie schon erwähnt ich weiss nicht welcher der anträge auf mich zutrifft weil sobald man die seite auf deutsch umstellt kommt man gar nicht da rein und ukrainisch kann ich nicht lesen ein link wäre super

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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Handrij »

Auf der Seite des Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... finden sich alle Fälle und die entsprechenden Formulare. Für dich müsste der Antrag auf Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit gelten:
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Alle andere Formulare betreffen in der einen oder anderen Form minderjährige Kinder.

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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von elena1990 »

Vielen Dank

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Ahrens
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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Ahrens »

Es muss zuerst eine Anmeldung bei der Botschaft als Auslandsukrainer stattfinden, wenn das noch nicht geschehen ist.
Dazu muss eine Abmeldung aus der Ukraine vorliegen.
Soweit mir bekannt ist, klappt das aber nicht ohne Reise in die Ukraine.
Auf der Botschaftsseite steht, dass könnte man auch über die Botschaft veranlassen. Aber bis jetzt ist mir kein Fall bekannt, wo das funktioniert hätte.
Möglicherweise liegt aber auch keine Anmeldung in der Ukraine mehr vor.
Das ist soweit nicht klar und hier liegt das eigendliche Problem.
Wer hat denn den Ukrainischen Reisepass ausgestellt?
Die Botschaft?
Also letztlich würde ich da mal hinfahren und sehen, was die dazu sagen. Dann kann man die Anträge auch gleich mitnehmen.
Ich hab jetzt auch keinen Link da. Bin mir auch nicht sicher obs sowas überhaupt gibt.
Web : https://ahrens.kiev.ua/de.html
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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von elena1990 »

Also den link wurde mir vorhin vom Handrij zugeschickt, ich versteh nicht von welcher an- und abmeldung reden mein reisepass wurde 2007 vom konsulat in München ausgestellt.

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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Ahrens »

Dann ist die Anmeldung bei der Botschaft und die Abmeldung in der Ukraine wohl schon vorgenommen.
In dem Fall sollte der Rücktritt von der Staatsbürgerschaft unmittelbar möglich sein.
Web : https://ahrens.kiev.ua/de.html
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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von elena1990 »

Ja ich denke auch das es kein Problem sein sollte. Noch eine Frage vielleicht kennt ihr jemanden der Apostile Übersetzungen macht ins Ukrainische mit Akzeptabelen Preisen?

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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von MaBo2 »

Hallo Elena!
Den eigentlichen Antrag erhälst Du direkt beim Konsulat in München.

Das Konsulat Bonn hat eine Seite, auf der Du alle Infos u. auch Anträge findest:
Leider auf ukrainisch:
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Die Anträge müssen auch auf ukrainisch ausgefüllt werden.
Gebühren bezahlen kannst Du direkt beim Konsulat München (mit EC-Karte möglich).

Nach Antragstellung dauert das ganze etwa 10-12 Monate. Du wirst erst einen Brief bekommen, dass Du innerhalb von wenigen Tagen (10 glaube ich), deinen Pass beim Konsulat abgeben musst bzw. dort mit Post dort hinschicken musst (letzeres hatte meine Frau gemacht). Kurz darauf bekommst Du ein Schreiben, dass Du ausgebürgert bist. Jetzt kannst Du Dich einbürgern lassen.

Wegen der Übersetzung u. Apostille:
Immer erst die Apostille auf das Dokument, dann übersetzen lassen.
Die Apostille für dt. Dokumente bekommst Du bei der der Ausländerbehörde übergordneten Stelle (in B-W ist das das jeweilige Regierungspräsidium). Im Zweifel, frag bei Deiner Ausländerbehörde nach.
Öffentl. u. vereidigte Übersetzer findest Du hier:
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Gruß
MaBo2

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Lina
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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Lina »

Guten Abend liebe Forum-Teilnehmern! Ich hoffe sehr, dass meine Frage einigermaßen zu der Diskussion passt.
Mich würde interessieren die Prozedere "Bestätigung über die Ausreise aus der Ukraine zur ständigen Wohnsitzname im Ausland". Ahrens hat die hier aufgelistet. Wie ich verstanden habe, am einfachsten ist, dies in der Ukraine zu veranlassen.
Das heißt ich muss mich an der staatliche Migrationsdienst wenden wenn ich alle nötige Unterlagen vorbereitet habe.
Ist denn auf dieser Etappe ausreichend nur Inlandpass bei der Dienst vorzuzeigen? Oder braucht man schon jetzt die Reisepass abzugeben?
Ich wäre echt für die Tipps dankbar, da ich unterschiedliche Information gefunden habe. Manchmal lese ich dass der Inlandspass vollkommen ausreichend ist, manche schreiben wiederrum dass man auch Reisepass bei der Migrationsdienst zusammen mit dem Inlandspass abgeben muss, um Antrag über die Ausreise stellen zu können.
Wie sieht es aus mit meinem Aufenthaltstittel? Muss man das erstmal mit Apostille beglaubigen und dann übersetzen und nochmal mit Apostille beglaubigen um danach bei der Migrationsdienst das Dokument vorlegen zu können?
Ich freue mich sehr auf Ihre Rückmeldung.
Vielen lieben Dank!

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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von MaBo2 »

@Lina
Hallo!
So wie ich Dein Post verstanden habe, willst Du aus der Ukraine ausreisen bzw. Deinen ständigen Aufenthalt in D nehmen (= Registrierung beim Konsulat als dauerhaft in D lebende Ukrainerin). Richtig? Damit ich Dir besser helfen kann, zwei Fragen.

Lebst Du schon in D? Wie ist Dein Aufenthaltsstatus in D?
Gruß
MaBo2

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Lina
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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Lina »

Guten Abend MaBo! Also ich lebe und arbeite ca. 8 Jahren in Deutschland, (seit 2009) und habe Aufenthaltstitel der mir eine Erwerbstätigkeit nach dem Studium ermöglicht. In der Ukraine fliege ich einmal in paar Jahren, allerdings bin nach dem Gesetzgebung immer noch dort angemeldet und registriert. Klar, es ist möglich, den Antrag auf Ständige Wohnsitznahme im Ausland beim ukrainischen Konsulat in Deutschland zu stellen. Ich habe aber gelesen, dass es auch unmittelbar in der Ukraine möglich ist und es deutlich schneller geht. Was meint ihr?

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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von MaBo2 »

Hallo LIna,

ob man die Abmeldung unmittelbar in UA vornehmen kann und ob das dann schneller geht weiss ich leider nicht.

Meine Frau hatte das ganze beim Konsulat in München gemacht.
Nach Einreichung aller Unterlagen hat sie nach etwa 9-10 Monaten vom Konsulat einen Brief bekommen, dass Sie sich in der UA abmelden soll. D.h. sie sollte den Inlandspass abgeben, entweder beim Konsulat selbst (dann dauert es länger) oder persönlich in UA. Meine Frau hat sich für die zweite Variante entschieden. Sie ist in die UA gefahren und hat bei der Meldebehörde den Inlandspass abgegeben. Über die Abmeldung hat sie von dort eine Bescheinigung erhalten. Diese Bescheinigung hat sie beim Konsulat vorgelegt und dann dann einen bestimmten Stempel in ihren Reisepass bekommen, der aussagt, dass sie nun dauerhaft in D/Ausland lebt.
Eigentlich war das ganze unkompliziert. Meine Frau hat - wie gesagt - nur einmal nach UA reisen müssen, um sich dort persönlich abzumelden (Abgabe des Inlandspasses).

Wie das Verfahren läuft bzw. wie der Antrag auszusehen hat und welche Dokumente einzureichen sind erfährst Du hier:
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Übrigens: Die Registrierung als Auslandsukrainerin ist Voraussetzung, um sich später mal ausbürgern zu lassen, damit man in D eingebürgert werden kann. Auch das hat meine Frau schon hinter sich.
Gruß
MaBo2

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Lina
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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Lina »

Vielen lieben Dank Mabo!
Ich versuche mal erstmal in der Ukraine diesen Antrag zu stellen- da wird man einer Erfahrung reicher. Gerne kann ich danach Berichten wie alles gelaufen ist.
Ich mache mir nur noch Gedanken um den Apostille. Braucht man die Meldebescheinigung sowie den Aufenthaltstitel erstmal bei der Regierungspräsidium mit Apostille versegnen danach übersezen danach wieder Apostille oder kann man sich das ersparen?

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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von MaBo2 »

Hallo Lina!
Die dt. Dokumente müssen zuerst apostilliert werden (Ob der Aufenthaltstitel/Plastikkarte auch apostilliert werden muss, weiss ich nicht).
Danach jedenfalls Übersetzung, die auch in UA (idR billiger) gemacht werden kann.
Nochmalige Apostillierung ist nicht erforderlich.
Gruß
MaBo2

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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von MaBo2 »

Nochmal zur Frage, ob auch der Aufenthaltstitel apostilliert werden muss.
M.W. kann der (elektr. Aufenthaltsitel) selbst nicht apostilliert werden.
Von der Ausländerbehörde, die den Titel ausgestellt hat, holst Du dir eine amtlich beglaubigte Kopie des Titels.
Diese amtlich beglaubigte Kopie ist dann zu apostillieren.
Die apostillierte amtl. begl. Kopie muss dann übersetzt werden.
Gruß
MaBo2

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Lina
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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Lina »

Guten Abend! Vielleicht kann die Info noch jemand gebrauchen. Die Abmeldung in der Ukraine nimmt ca 3,5 Monate Zeit. So war das in meinem Fall. Was ich far nicht gebraucht habe war das Arbeitzbuch sowie Bescheinigung von dem Finanzamt. Bitte die erhalte Dokumente richtig überprüfen (Abmeldung der Wohnsitz in der Ukraine). Leider meine hatten ein Fehler, musste also doppelt bestellen.

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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Nina L »

Hallo. Ich hätte gern eine Frage. Wie lange dauert gerade die Entlassung aus der ukrainischen Bürgerschaft? Ich habe den Antrag Anfang Juli 2017 gestellt. Jetzt sind 14 Monate bereits vorbei, und immer noch keine Rückmeldung zu meinem Antrag obwohl es angeblich bis zu einem Jahr dauern sollte. Auf meine Anfragen antwortet die Botschaft in München dass sich mein Antrag bei den Behörden in der Ukraine befindet, und die Botschaft hat keine aktuellen Informationen dazu. Was kann man hier tun?

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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von MaBo2 »

[mention]Nina L[/mention]
Hast Du Deinen Inlandspass noch oder schon beim Konsulat abgegeben?
Gruß
MaBo2

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Ahrens
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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Ahrens »

Die Inlandspässe werden Heute nicht mehr in allen Fällen abgegeben und Wartezeiten von 1,5 Jahren sind durchaus die Normalität.
Ausserdem sind auf den Seiten der Behörden nach wie vor Abläufe beschrieben, welche es so in der Realität nicht gibt.
Bzw. es treten erhebliche Abweichungen von gesetzlichen und bürokratischen Vorschriften ein, welche auf den Seiten der Botschaft oder des Migrationsdienstes beschrieben sind.

Das ist soweit landestypisch und kommt häufig und auf verschiedenen Gebieten und Problemstellungen vor.
Das hier ist so ein klassischer Fall.
Web : https://ahrens.kiev.ua/de.html
Tel. : +380 97 947 0991

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Nina L
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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Nina L »

Vielen Dank für die Antwort.

Den Inlandspass habe ich nicht mehr, habe ihn beim Antrag auf den permanenten Sitz im Ausland in der Ukraine abgegeben.

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MaBo2
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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von MaBo2 »

[mention]Nina L[/mention]
Bei meiner Frau war es, soweit ich mich erinnere, damals so:

Meine Frau war schon beim ukr. Konsulat (München) als dauerhaft in D lebende Ukrainerin registriert als sie den Antrag auf Entlassung aus der ukr. Staatsbürgerschaft gestellt hat.

Nach etwa 10 Monaten nach dem Registrierungsantrag wurde Sie vom Konsulat dazu aufgefordert, ihren Inlandspass abzugeben bzw. sich in der UA abzumelden. Dies hat sie dann auch in UA gemacht. Die schriftliche Bestätigung hierüber hat Sie beim Konsulat abgegeben und den Registrierungsstempel in den Reisepass bekommen.

Der Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft hat etwa 12-14 Monate gedauert. Ihr wurde die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft schriftlich mitgeteilt und sie wurde dazu aufgefordert, ihren Reisepass beim Konsulat abzugeben.

Wie Du siehst, gibt es zwei Anträge:
- permanenter Aufenthalt (Registrierung); Die Registrierung ist Voraussetzung für die Entlassung!
- Entlassung aus der UA

Kann es möglich sein, dass Du beide Anträge gleichzeitig gestellt hast?
Wenn ja vermute ich, dass es bei Dir durchaus länger gehen kann.
Allein die Registrierung hat bei meiner Frau -wie beschrieben - etwa ein Jahr gedauert.
Gruß
MaBo2

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Nina L
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Re: Komplexer Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Nina L »

Vielen Dank für die Antwort!

Ich habe 2 Anträge gestellt, aber nacheinander.

Den ersten Antrag auf permanenten Sitz im Ausland habe ich im Sept 2016 in Kiew gestellt da ich erfahren habe dass es in der Ukraine direkt schneller geht als bei einer Botschaft. Das hat wirklich ein paar Monate gedauert, und im März 2017 habe ich den Stempel "permanenter Sitz DE" im Auslandspass bekommen, dabei habe ich mich in der Ukraine abgemeldet und den Inlandspass abgeben musste. Gleich danach habe ich mich permanent bei der Botschaft der Ukraine in DE angemeldet.

Den zweiten Antrag auf die Entlassung aus der ukrainischen Bürgerschaft habe ich im Juli 2017 bei der Botschaft gestellt nachdem ich die Zusicherung von den deutschen Behörden auf die deutsche Bürgerschaft erhalten habe.

Jetzt liegt mein Antrag auf die Entlassung seit einem Jahr irgendwo in einem Schrank bei einem Beamten in der Ukraine... ich hoffe nur es wird nicht vergessen oder verloren. Die Dauer von 14 Monaten, sogar mit Zusendung, macht wenig Sinn dass es bereits beim Antrag auf den permanenten Sitz alles kontrolliert wurde. Ich frage mich wofür man min ein Jahr für den zweiten Antrag braucht, was da mit Anträgen auf die Entlassung in der Ukraine passiert.

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