ukraine1945 hat geschrieben:Ihr dürft euch nicht nur mit dem Standesamt in Verbindung setzen sondern ganz wichtig ist in diesem Fall die entsprechende Ausländerbehörde, die sagt euch was für Unterlagen benötigt und wer sie übersetzen muß da eine einfache Übersetzung nicht anerkannt wird. Viele Unterlagen müssen auch in der Ukraine zusätzlich amtlich beglaubigt werden. Wir haben das alles hinter uns, ist zwar schon einpaar Jährchen her aber die Bürokratie hat sich nicht geändert. Ich wünsche euch abermals viel Glück, Mut und durchhalte Vermögen. Bei Liebe läßt sich vieles leichter bewerkstelligen.
Es mag sein, daß im Zusammenhang mit der Schaffung des Schengenvisums auch andere Abläufe ein wenig geändert wurden, die nichts mit dem Schengen-Visum zu tun haben. Aber der ganze Ablauf "danach" ist eigentlich kein so großes Problem. Das Recht auf Familienleben ist grundrechtlich abgesichert, das kann man niemandem Verwehren.
Lediglich beim Verdacht auf eine Scheinehe könnten die Behörden genauer prüfen wollen, ob ihr tatsächlich eine Ehe lebt.
Unabhängig davon solltest Du aber natürlich schon vorher mal bei den für Deinen Wohnort zuständigen Behörden nachfragen, wie der lokale Ablauf ist, wer zuständig ist etc. Die gesetzlichen Regelungen sind einheitlich, wie das aber konkret ausgestaltet wird, kann ein wenig abweichen. Und laß Dich nicht von jeder abweichenden Erklärung irritieren, manchmal muß man mehrfach nachfragen und gelegentlich bekommt man auch erstmal schlichtweg falsche Auskünfte. Im Zweifel einfach hier nochmal nachfragen.
Kurz zur Beschreibung, wie es danach weitergeht:
1) Die Heiratsurkunde gleich in der Ukraine übersetzen lassen (ist erheblich billiger) und mit Apostille versehen lassen.
2) Einreise mit Familienzusammenführungsvisum
3) Anmelden innerhalb der Frist des Visums bei der Meldebehörde unter Vorlage des Reisepasses und der Heiratsurkunde.
4) Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde unter Vorlage der Anmeldung von der Meldebehörde
5) Dann bekommt Deine Frau eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (meist ein Jahr) und natürlich eine Arbeitserlaubnis.
6) In dieser Zeit muß sie dann einen Integrationskurs absolvieren. 600 Stunden Deutsch und 60 Stunden "Leben in D". Der Kurs wird dann mit Zertifikat B1 abgeschlossen. Je nach Sprachkenntnissen kann es sein, daß sie einen Teil der Stunden nicht nehmen muß.
7) Danach bekommt sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bis 3 Jahre und danach unbefristet.
Zum Integrationskurs:
kostet rd. 750,00 Euro, bei schwachem Einkommen kann es sein, daß er ganz oder teilweise bezahlt wird. Bei erfolgreichem zügigem Abschluß kannst Du auch etwa die Hälfte zurückerstattet bekommen.
Ein Problem kann natürlich auch die Eingliederung in den Arbeitsmarkt sein, je nach dem, welche Ausbildung vorhanden und wie sie hier anerkannt wird. Denkt da also gleich dran, die wichtigen Dokumente, wie Ausbildungsabschlüsse, in der Ukraine billig übersetzen zu lassen, damit die Arbeitsagentur damit etwas anfangen kann. Die müssen erst einmal auch nicht beglaubigt odemit Apostille (geht das da überhaupt ?) versehen sein, weil es am Anfang ja nur Informationscharakter hat. Es kann natürlich später immer noch erforderlich sein, daß irgendein Zeugnis wichtig ist und beglaubigt sein muß, aber da wißt ihr ja nicht vorher, was wirklich benötigt wird, würde ich also vorher erst einmal erfragen. Mit der Recherche könnt ihr durchaus auch schon vor der Hochzeit anfangen.
Und nun viel Glück und Erfolg!