Hallo,
kann jemand etwas zu dem Thema " zeitweise Einfuhr eines Motorbootes " sagen ?
Hintergrund ist folgender, ich arbeite in der Ukraine und habe ein entsprechendes Arbeitsvisum, da uns hier manchmal an den Wochenenden etwas langweilig ist, will ich zeitweise ein Motorboot einführen, da es hier nur Schrott zu kaufen gibt . Den Zoll zu fragen macht ja meistens wenig Sinn, denn bei 2 Zöllnern gibt es 3 Antworten .
Gruß
Achim
Recht, Visa und Dokumente ⇒ Temporäre Einfuhr eines Motorbootes in die Ukraine
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Temporäre Einfuhr eines Motorbootes in die Ukraine
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- Handrij
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Re: Temporäre Einfuhr eines Motorbootes in die Ukraine
Hallo,
ich kann dir jetzt keine auf Erfahrung basierende und erschöpfende Antwort liefern. Nur folgende Hinweise nach einem kurzen Scan, die vielleicht etwas weiterhelfen.
Motorboote gehören wohl laut der von der Ukraine unterzeichneten Istanbuler Konvention von 1990 zu den Sportgeräten, siehe Appendix II, Punkt F.
Englisch: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Ukrainisch/Russisch: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Die temporäre Einfuhr von Gütern ist im Zollgesetzbuch im Kapitel 18 geregelt.
Ukrainisch: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Die Artikel 105 und 106 beschreiben, welche Waren/Transportmittel zollbefreit oder teilweise zolllbefreit temporär eingeführt werden können. Allerdings ist jener Punkt F, also das Motorboot da wohl nicht mit eingeschlossen.
Theoretisch wären jetzt finanzielle Garantien gemäß Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... für die Wiederausfuhr der Ware notwendig. Jedoch sind gemäß Artikel 110 in Punkt 5 Waren, die für Sportzwecke eingeführt werden, von diesen finanziellen Garantien befreit.
Wie gesagt, das sind jetzt nur theoretische Hinweise dazu, wie es gehandhabt werden könnte. Ich habe auch nur kurz drübergescannt. Was an der Grenze wirklich passieren wird, solltest du eventuell ausgestattet mit obiger Argumentation vorher klären. Viel Erfolg!
ich kann dir jetzt keine auf Erfahrung basierende und erschöpfende Antwort liefern. Nur folgende Hinweise nach einem kurzen Scan, die vielleicht etwas weiterhelfen.
Motorboote gehören wohl laut der von der Ukraine unterzeichneten Istanbuler Konvention von 1990 zu den Sportgeräten, siehe Appendix II, Punkt F.
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Die temporäre Einfuhr von Gütern ist im Zollgesetzbuch im Kapitel 18 geregelt.
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Die Artikel 105 und 106 beschreiben, welche Waren/Transportmittel zollbefreit oder teilweise zolllbefreit temporär eingeführt werden können. Allerdings ist jener Punkt F, also das Motorboot da wohl nicht mit eingeschlossen.
Theoretisch wären jetzt finanzielle Garantien gemäß Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... für die Wiederausfuhr der Ware notwendig. Jedoch sind gemäß Artikel 110 in Punkt 5 Waren, die für Sportzwecke eingeführt werden, von diesen finanziellen Garantien befreit.
Wie gesagt, das sind jetzt nur theoretische Hinweise dazu, wie es gehandhabt werden könnte. Ich habe auch nur kurz drübergescannt. Was an der Grenze wirklich passieren wird, solltest du eventuell ausgestattet mit obiger Argumentation vorher klären. Viel Erfolg!
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