Recht, Visa und DokumenteFrage zum Zoll

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Juriesnopov
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Frage zum Zoll

Beitrag von Juriesnopov »

Hallo in die Runde.

Will 25 meter 1" gartenschlauch ( neuwert 30 euro) mit nach ua nehmen. muss ich irgendwas beachten? muss das ding unsichtbar verpackt sein oder ist es egal? muss so etwas verzollt werden? werde krakovets rüber fahren.
#
bitte gebt mir tips oder hinweise.

danke vom karl


p.s. fahrzeug ist motorrad

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Re: Frage zum Zoll

Beitrag von Handrij »

Bis zu einem Wert von 200 Euro ist es problemlos. Eventuell solltest du einen Kassenzettel dabei haben, falls jemand daran zweifelt :-).

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Russland

Re: Frage zum Zoll

Beitrag von Siggi »

Wurde die Freigrenze für Reisemitbringsel nicht auf 1000 Euro erhöht?

Gruß
Siggi

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Re: Frage zum Zoll

Beitrag von Handrij »

Siggi hat geschrieben:Wurde die Freigrenze für Reisemitbringsel nicht auf 1000 Euro erhöht?

Gruß
Siggi
Das Gesetz ist meines Erachtens nach noch nicht verabschiedet worden. Als neue Grenze wurde meines Wissens nach 500 Euro diskutiert. Letztes Jahr wurden kleine Änderungen beim Postversand gemacht.
Die Beschränkungen liegen, wenn man der offiziellen Seite glauben darf, weiterhin bei 200 Euro, max. 50 kg, 1l Hochprozentiges, 2l Wein, 5l Bier und 200 Zigaretten.
siehe hier: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...

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Re: Frage zum Zoll

Beitrag von Handrij »

Korrektur.
Der neue Zollkodex ist gestern unterzeichnet worden. Damit sollte er innerhalb des nächsten Monats in Kraft treten.
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Online, für eine Überprüfung der genauen Änderungen, ist er wohl noch nicht.

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rastwatwatri
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Re: Frage zum Zoll

Beitrag von rastwatwatri »

AB 1.Juni treten neue Gesetze in Kraft. Stand in Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... ( Ausgabe Ende April )
z.B. Deutsche Autos 1 Jahr in der Ukraine
z.B. Ukrainer dürfen mehr Waren in die UA einführen. Hier wurde die Höhe in EURO geändert...

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Re: Frage zum Zoll

Beitrag von Handrij »

Der komplette Gesetzestext des Zollkodex/Zollgesetzbuches ist online jetzt hier zu finden:
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Re: Frage zum Zoll

Beitrag von Handrij »

Also ich habe den Text mal gescannt.
Ab 01. Juni liegt die Freigrenze für Wareneinfuhr auf dem Land- und Seeweg bei 500 Euro bzw. max. 50kg! Bei der Einreise auf dem Luftwege liegt die Grenze bei 1000 Euro.
1. Товари (за винятком підакцизних), сумарна фактурна вартість яких не перевищує еквівалент 1000 євро, що ввозяться громадянами на митну територію України у ручній поклажі та/або у супроводжуваному багажі через пункти пропуску через державний кордон України, відкриті для повітряного сполучення, та товари (крім підакцизних), сумарна фактурна вартість яких не перевищує еквівалент 500 євро та/або сумарна вага яких не перевищує 50 кг, що ввозяться громадянами на митну територію України у ручній поклажі та/або у супроводжуваному багажі через інші, ніж відкриті для повітряного сполучення, пункти пропуску через державний кордон України, не підлягають письмовому декларуванню (за винятком товарів, на які відповідно до статті 197 цього Кодексу встановлено обмеження щодо переміщення громадянами через митний кордон України, і випадків, передбачених частиною другою цієї статті) та не є об’єктами оподаткування митними платежами.
Nicht betroffen sind davon die mit Sondersteuern belegten Waren, die Alkohol und Tabak beinhalten.
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak oder Tabakwaren, die nicht mehr als 250 Gramm wiegen.
5 Liter Bier, 2 Liter Wein, 1 Liter Hochprozentiges.
Päckchen sind bis 300 Euro Warenwert zollfrei.
Alles siehe hier: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...

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