Recht, Visa und DokumenteAufenthaltsgenehmigungen müssen wieder erneuert werden

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Handrij
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Aufenthaltsgenehmigungen müssen wieder erneuert werden

Beitrag von Handrij »

Einige werden es vielleicht schon wissen, aber nochmal zur Sicherheit. Die Ausnahmeregelung, dass während des Kriegsrechts ablaufende befristete Aufenthaltsgenehmigungen nicht erneuert werden müssen, wurde wieder aufgehoben.
Die neue Regelung tritt am 5. Mai in Kraft und ab diesem Zeitpunkt sind 90 Tage Zeit, um sich eine neue Aufenthaltsgenehmigung zu besorgen. Danach bleibt nur der Standardweg mit der Einreise mit einem neuen Visum und der Neubeantragung der Aufenthaltsgenehmigung.

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