Herkunft: Ukraine-Nachrichten: Politik: Radaabgeordnete reichen Gesetzentwurf zum Verbot der "Propaganda von Homosexualität" ein
In der Werchowna Rada wurde ein Gesetzentwurf zum Verbot der Propaganda von Homosexualität registriert. Für die Anfertigung und Verbreitung von Produkten, die homosexuelle Beziehungen propagieren, schlagen die Autoren vor eine strafrechtliche Verantwortung einzuführen. Vertreter der Gay-Gemeinschaft halten gleichgeschlechtliche Beiziehungen für einen nicht wegzudenkenden Teil der Gesellschaft und einige Parlamentsabgeordnete sind überzeugt davon, dass es nicht möglich sein wird dieses Gesetz zu kontrollieren.
Ukraine-Nachrichten ⇒ Radaabgeordnete reichen Gesetzentwurf zum Verbot der "Propaganda von Homosexualität" ein - UN
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Radaabgeordnete reichen Gesetzentwurf zum Verbot der "Propaganda von Homosexualität" ein - UN
Ukraine-Nachrichten: Politik
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Re: Radaabgeordnete reichen Gesetzentwurf zum Verbot der "Propaganda von Homosexualität" ein - UN
Krank sowas, was geht den Staat die sexuelle Orientierung seiner Bürger an....Mittelalter....RSS-Bot hat geschrieben:Ukraine-Nachrichten: PolitikHerkunft: Ukraine-Nachrichten: Politik: Radaabgeordnete reichen Gesetzentwurf zum Verbot der "Propaganda von Homosexualität" ein
In der Werchowna Rada wurde ein Gesetzentwurf zum Verbot der Propaganda von Homosexualität registriert. Für die Anfertigung und Verbreitung von Produkten, die homosexuelle Beziehungen propagieren, schlagen die Autoren vor eine strafrechtliche Verantwortung einzuführen. Vertreter der Gay-Gemeinschaft halten gleichgeschlechtliche Beiziehungen für einen nicht wegzudenkenden Teil der Gesellschaft und einige Parlamentsabgeordnete sind überzeugt davon, dass es nicht möglich sein wird dieses Gesetz zu kontrollieren.
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- Sonnenblume
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Re: Radaabgeordnete reichen Gesetzentwurf zum Verbot der "Propaganda von Homosexualität" ein - UN
Genau - Mittelalter!!!eurojoseph hat geschrieben: Krank sowas, was geht den Staat die sexuelle Orientierung seiner Bürger an....Mittelalter....
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Re: Radaabgeordnete reichen Gesetzentwurf zum Verbot der "Propaganda von Homosexualität" ein - UN
Und Verbot der Regenbogenfahne!!!
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Re: Radaabgeordnete reichen Gesetzentwurf zum Verbot der "Propaganda von Homosexualität" ein - UN
Ich fürchte, Sie meinen das ernst.......oder ?Optimist hat geschrieben:Und Verbot der Regenbogenfahne!!!
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- Handrij
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Re: Radaabgeordnete reichen Gesetzentwurf zum Verbot der "Propaganda von Homosexualität" ein - UN
Mit Mittelalter wäre ich mal nicht so schnell:eurojoseph hat geschrieben: Krank sowas, was geht den Staat die sexuelle Orientierung seiner Bürger an....Mittelalter....
Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches (§ 175 StGB-Deutschland) existierte vom 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Bis 1969 bestrafte er auch die „widernatürliche Unzucht mit Tieren“ (ab 1935 nach § 175b ausgelagert). Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt. 1935 verschärften die Nationalsozialisten den Paragraphen 175, unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis. Darüber hinaus wurde der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet. Der neu eingefügte § 175a bestimmte für „erschwerte Fälle“ zwischen einem Jahr und zehn Jahren Zuchthaus.
Die DDR kehrte 1950 zur alten Fassung § 175 zurück, beharrte aber gleichzeitig auf einer weiteren Anwendung des § 175a. Ab Ende der 1950er Jahre wurde Homosexualität unter Erwachsenen nicht mehr geahndet. 1968 erhielt die DDR ein eigenes Strafgesetzbuch, das in § 151 homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen sowohl für Frauen als auch für Männer unter Strafe stellte. 1988 wurde dieser Paragraph ersatzlos gestrichen. Die Bundesrepublik Deutschland hielt zwei Jahrzehnte lang an den Fassungen der §§ 175 und 175a aus der Zeit des Nationalsozialismus fest. 1969 kam es zu einer ersten, 1973 zu einer zweiten Reform. Seitdem waren nur noch homosexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar, wogegen das Schutzalter bei lesbischen und heterosexuellen Beziehungen bei 14 Jahren lag. Nach einer gescheiterten Gesetzesinitiative der Grünen in den 1980er Jahren wurde erst 1994 im Zuge der Rechtsangleichung mit den Gebieten auf der früheren DDR der § 175 aufgehoben.
So lange ist das also in den "zivilisierten Ländern" nicht her ... Mal sehen, ob der Entwurf nicht wieder in der Schublade verschwindet.
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Re: Radaabgeordnete reichen Gesetzentwurf zum Verbot der "Propaganda von Homosexualität" ein - UN
Leider haben Sie ganz und gar recht.........man vergisst sowas so schnell....man denkt bei uns wär das schon "ewig" so....na ja - Schublade wär nicht schlecht....Handrij hat geschrieben:Mit Mittelalter wäre ich mal nicht so schnell:eurojoseph hat geschrieben: Krank sowas, was geht den Staat die sexuelle Orientierung seiner Bürger an....Mittelalter....
Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches (§ 175 StGB-Deutschland) existierte vom 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Bis 1969 bestrafte er auch die „widernatürliche Unzucht mit Tieren“ (ab 1935 nach § 175b ausgelagert). Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt. 1935 verschärften die Nationalsozialisten den Paragraphen 175, unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis. Darüber hinaus wurde der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet. Der neu eingefügte § 175a bestimmte für „erschwerte Fälle“ zwischen einem Jahr und zehn Jahren Zuchthaus.
Die DDR kehrte 1950 zur alten Fassung § 175 zurück, beharrte aber gleichzeitig auf einer weiteren Anwendung des § 175a. Ab Ende der 1950er Jahre wurde Homosexualität unter Erwachsenen nicht mehr geahndet. 1968 erhielt die DDR ein eigenes Strafgesetzbuch, das in § 151 homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen sowohl für Frauen als auch für Männer unter Strafe stellte. 1988 wurde dieser Paragraph ersatzlos gestrichen. Die Bundesrepublik Deutschland hielt zwei Jahrzehnte lang an den Fassungen der §§ 175 und 175a aus der Zeit des Nationalsozialismus fest. 1969 kam es zu einer ersten, 1973 zu einer zweiten Reform. Seitdem waren nur noch homosexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar, wogegen das Schutzalter bei lesbischen und heterosexuellen Beziehungen bei 14 Jahren lag. Nach einer gescheiterten Gesetzesinitiative der Grünen in den 1980er Jahren wurde erst 1994 im Zuge der Rechtsangleichung mit den Gebieten auf der früheren DDR der § 175 aufgehoben.
So lange ist das also in den "zivilisierten Ländern" nicht her ... Mal sehen, ob der Entwurf nicht wieder in der Schublade verschwindet.
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Re: Radaabgeordnete reichen Gesetzentwurf zum Verbot der "Propaganda von Homosexualität" ein - UN
In keinem Fall, ich erwarte das Maximum an Freiheit für alle Bürger, sofern sie damit keinen anderen Lebewesen Schaden zufügen und mit allen Freiheiten verantwortungsvoll umgehen.eurojoseph hat geschrieben:Ich fürchte, Sie meinen das ernst.......oder ?Optimist hat geschrieben:Und Verbot der Regenbogenfahne!!!
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