Recht, Visa und DokumenteAuch wieder raus aus der Ukraine

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racedown
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Auch wieder raus aus der Ukraine

Beitrag von racedown »

Hallo,

bin neu hier im Forum, weil wir demnächst wohl des öfteren Freunde in der Ukraine besuchen werden.
Anfang Mai soll es das erste mal losgehen. Da wir aus dem Süden Deutschlands kommen, werden wir wohl die Route über Wien, Budapest und Rumänien nehmen.
Grundsätzlich haben wir uns vorab informiert, grüne Versicherungskarte, übersetzter internationaler Führerschein u.s.w..
Was übrig bleibt ist die Unsicherheit auf dem Rückweg.
Wir werden unsere Freunde beim Hausumbau unterstützen. Dafür nehmen wir unser teures und liebgewonnenens Hand- und Elektrowerkzeug mit.
Jetzt haben wir gerüchteweise gehöhrt, das es vorkommt, das bei der Ausreise es zu Problem kommen kann das Werkzeug wieder mit zurück zunehmen.
Deshalb meine Fragen:
Trifft dies zu?
Falls ja, wie kann man das vermeiden?
Wer hat Erfahrungen?

Danke Euch vorab sehr und freu mich auf das feedback.

Thomas

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Crimean_Palais
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Beitrag von Crimean_Palais »

Mit "Werkzeug" meinst du jetzt wahrschenlich nicht einen Hammer, sondern irgendwelche Maschinen.
Ihr könnt bei der Einreise diese in einer Zollerklärung auflisten lassen und dann gibts keine Probs bei der Rückreise.

happy travelling !

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wetzel
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Re: Auch wieder raus aus der Ukraine

Beitrag von wetzel »

war schon mehrmals in der Ukraine, und gehe demnächst mit meiner Band und mehreren Instrumenten. Und genau das ist wichtig: bei der Einreise am Zoll deklarieren, dann sollten keine Probleme entstehen bei der Ausreise.

Gute Reise!

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racedown
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Re: Auch wieder raus aus der Ukraine

Beitrag von racedown »

....das ging ja schnell, danke Euch, werde mich melden um von unseren Erfahrungen zu berichten.

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racedown
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Re: Auch wieder raus aus der Ukraine

Beitrag von racedown »

jetzt habe ich doch noch eine Frage, wir haben einen firmenwagen der auf unsere gmbh zugelassen ist, man brauchte oder braucht eine schriftliche erlaubnis des bestizers, dass man das fahrzeug benutzen kann, zumindest geistern diese aussagen durchs netz.
ISt das noch aktuell, falls ja mus diese erlaubnis in ukrainisch sein und wo ekommt man so etwas??

nochmals mein dank vorab an alle!

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Optimist
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Re: Auch wieder raus aus der Ukraine

Beitrag von Optimist »

Nun würde ich das erst mit der Versicherung in Deutschland klären, gibt es einen Schutz für Ukraine? ( Leasing- Fahrzeug?)

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racedown
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Re: Auch wieder raus aus der Ukraine

Beitrag von racedown »

nee, nee versicherung ist klar ist auch kein leasing fahrzeug das auto gehöhrt unserer firma, wir haben schon die grüne karte, danke dir
nur das thema überlassung ist noch offen ......

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Handrij
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Ukraine

Re: Auch wieder raus aus der Ukraine

Beitrag von Handrij »

ich habe jetzt das ukrainische Gesetz leider nicht parat, aber in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes findet sich folgende Passage:
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Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei der Einreise mit dem Pkw an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache mitführen.
Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Dort findet sich folgendes Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...:
Einfuhr von Fahrzeugen
Einen PKW mit deutscher Zulassung können Sie bis 2 Monate in der Ukraine fahren und das deutsche Kennzeichen beibehalten. Sofern Ihr Aufenthalt länger dauert als 2 Monate, wenden Sie sich bitte an die zuständigen ukrainischen Behörden (zunächst örtliches Zollamt, dann Zulassungsstelle МРЕО - Міжрегіональний реєстраційно - екземенаційний відділ).
Diese Regelung basiert auf dem ukrainischen Gesetz über Einfuhr von Transportmitteln durch ausländische Staatsangehörige
(Gesetz Nr. 2681 - III aus dem Jahr 2001).
Falls Sie nicht Eigentümer des Fahrzeugs, mit dem Sie in die Ukraine einreisen möchten, sind, benötigen Sie eine notarielle Vollmacht des Fahrzeugeigentümers mit Apostille und Übersetzung. Bitte fragen Sie den Notar, wo Sie die Apostille
bekommen Das Fahrzeug darf nicht weiter verliehen werden.
Vielleicht ist es auch möglich, dass der Fahrzeugeigentümer direkt vor der für seinen Wohnort zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung - siehe: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
eine entsprechende Erklärung abgibt.
Bitte klären Sie dies mit dieser Auslandsvertretung.
In der Regel ist eine Kontaktaufnahme schwierig, aber zur Vergewisserung kannst du es ja versuchen:
Telefon: 00493028887214 (Konsulat)
Fax: 00493028887163
E-Mail: emb_de@mfa.gov.ua, ukremb@ukrainische-botschaft.de

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