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Forum für juristische Hinweise, Tipps zu Visaangelegenheiten, Staatsbürgerschaft und Dokumentenbeschaffung. Alle Fragen, die mit Ein- und Ausreise, Zollbestimmungen und Steuerrecht im Zusammenhang stehen. Fragen zu Heirat, Adoption, Familienzusammenführung und Kindernachzug.
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ich habe meine Ukrainische Frau geheiratet und wir warten darauf das unserer Visa Antrag bearbeitet Wird.
So nun meine Frage: Kann ich Nachträglich den namen meiner Frau ändern lassen wenn wir das Visa und den Aufenthaltstitel haben ?
Wenn Ja kann sie das in Deutschland machen oder muss sie das in der Ukraine erledigen?
Ja. Kann man. Das Namensführungsrecht ist wie viele Dinge vollkommen anders geregelt als in Deutschland. Jeder Ukrainer hat das Recht über seinen Namen selbst zu bestimmen. Somit kann der Vorname als auch der Familienname beliebig geändert werden.
Ein besonderer Grund, wie Ehe, Adoption, Scheidung, oder ein diskriminierender Name, etc., ist dazu nicht erforderlich. Der einfache Wille reicht aus.
Man kann also den Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... lassen und erhält darüber eine Namensänderungsurkunde.
Damit wird dann der innere Nationale Pass, der Identifikationscode und Hinterher der Reisepass auf den neuen Namen beantragt und ausgestellt.
Theoretisch kann man das also auch schon vor der Hochzeit tun.
Auf grund dessen, dass zunächst der innere und dann der Reisepass geändert werden muss, empfehle ich alles in der Ukraine noch zu erledigen. Der innere Pass kann sowieso nur in der Ukraine geändert werden. Hier im ukrainischen Konsulat ist das meines Wissens nicht möglich. Darüberhinaus ist die Zusammenarbeit mit dem ukrainischen Konsulat in Deutschland ehr suboptimal. Aller Behördenkram bitte erst in Ukraine erledigen, dann Visa zur Familienzusammenführung. So haben wir das auch gemacht und es war gut so.
Alles Gute und viel Glück...
Hans
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