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Forum für juristische Hinweise, Tipps zu Visaangelegenheiten, Staatsbürgerschaft und Dokumentenbeschaffung. Alle Fragen, die mit Ein- und Ausreise, Zollbestimmungen und Steuerrecht im Zusammenhang stehen. Fragen zu Heirat, Adoption, Familienzusammenführung und Kindernachzug.
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meine Frau und ich haben vor einiger zeit das Visa zur Familienzusammenführung beantragt es war mitte Oktober.
Ich habe bis jetzt immer noch keine Antwort bekommen.
Ich war schon 4 mal bei der Orts zuständigen Ausländerbehörde die mir auch nur gesagt haben: wir bearbeiten so schnell es geht.....personal mangel ect. das letzte mal war ich sogar etwas wütend was mir auch nicht geholfen hat, also ich wurde immer abgewimmelt.
So nun die frage: was soll ich tun? bzw. was kann ich tun um zu wissen wie weit es ist oder um es zu beschleunigen, es muss doch etaws geben was man machen kann außer dumm zu warten oder?
Hi Jojo,
Ich kann dich verstehen. Mir ging es ähnlich. Ich habe mich damals durch die Hirachien gekämpft vom Sachbearbeiter, über Teamleiter zum Fachbereichsleiter. Erst als ich offiziell schriftlich beim Amtsleiter der Kreisbehörde Soest Beschwerde eingelegt und damit gedroht habe über die Bezirksregierung Arnsberg eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Nichtätigwerden einlegen werde, erst da kam auf einmal Bewegung rein. Ich bekam einen neuen Sachbearbeiter und innerhalb einer Woche war alles erledigt. Ich habe auch gesagt, das ich es nicht hinnehmen werde, das ich als Deutscher Bürger, der regelmäßig seine Steuern bezahlt hat, bei der FZF hintenan gestellt werde und Asylanträge mit höherer Priorität bearbeitet werden. Heute weiß ich warum. Es gibt ein amtsinternes Bonussystem, wobei die Sachbearbeiter bei den bearbeiteten Asylanträgen mehr Geld bekommen oder bei der Beförderung ehr berücksichtigt werden. Das ist schon eine große Sauerei, aber bei den Sachbearbeitern durchaus verständlich, wenn man bedenkt, was die verdienen. Als Deutscher Staatsbürger fühlst du dich da gelinde gesagt, vom System verarscht. Da hilft es leider immer nur die Keule rauszuholen, auch wenn es hinterher heißt, das wäre doch nicht nötig gewesen. Ich kann dann nur immer sarkastisch lachen und den Kopf schütteln. Bitte, die Sachbearbeiter sind arme Schweine, der Fisch stinkt am Kopf!!!
Viel Glück
Hans
Hallo, gemäß Visakodex Art. 23, Abs. 3 muss das Visum spätestens nach 61 Tagen erteilt werden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Eine Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO kann aber wohl erst nach 3 Monaten nach Antragstellung eingereicht werden. Trotzdem ist in jedem Fall gegenüber der Ausländerbehörde darauf hinzuweisen. Freundlichkeit führt in der Regel allerdings zu mehr. Personalmangel ist grundsätzlich kein Grund, die Visumserteilung zu verzögern. Wenn Sie ein gemeinsames kleines Kind hätten, wäre die Erteilung des Visums durch die Botschaft sowieso nicht zumutbar. Dafür gibt es Grundsatzurteile, wie z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2018 - 3 S 5.18; 3 M 4.18. Viel Erfolg!
BHOA...nicht zu fassen
Beamten sind welweit ein schlag Menschen die ich am liebsen mit ein one-way Ticket zum Mond schicken würde.
Hier in Frankreich habe ich das gleiche erlebt mit der staatliche Krankenkasse-Behörde.
Nachdem ich fragte WIESO das soooo lange dauert erhielt ich die Antwort: ç'est comme ça chez nous en France/so läuft es nun mal bei uns in Frankreich > mit andere Worte:"Wenn du damit nicht klar kommst, dann hau ab". Ich habe ein Anwalt eingeschalet und im Nu hatte hat sich innerhalb 1er Woche alles erledigt.
danke danke für die Antworten sie helfen mir sehr also das Heist ich hole meine keule oder den anwalt.
Nur die frage wo genau soll ich zuschlagen? Beim Ausländeramt/Ausländerwesen oder soll ich bei der Botschaft in Kiev ?
oder gleich den anwalt?
Visa beantragt ist am 23.Oktober 2019 gewesen seit dem von beiden Behörden immer abgewiesen worden per Mail oder am Telefon.
Privat war ich wie gesagt nur im Ausländeramt die angeblich nur eine Stellungnahme dazu abgeben müssen....... wie mir am Telefon gesagt worden ist.
Vielen Dank an alle ich bin heilfroh hier in diesem Forum zu sein !!!!!!!!!!!
Hallo Jojo 1992
Du hast ein auch für mich akut interessantes Thema angefragt.Ich habe diese Prozedur noch vor mir,aber aus den an Dich gesendeten Antworten schon wichtige Verhaltensregeln erfahren.Eine Anwaltskanzlei habe ich sowieso im Rücken.
Jetzt habe ich eine Frage:nach dem Einreichen aller Dokumente im Konsulat in Kiew hat Dein liebe Frau ihren Pass zurückbekommen?Wir möchten die Wartezeit durch einige notwendige Transportfahrten verkürzen und auch einige Kurzurlaube machen.
Ich danke Dir im Voraus! MfG Manne42
Grundsätzlich ist bei der Erteilung des nationalen Visums das Ausländeramt der Ansprechpartner. Von denen hängt es ab, wie schnell das Visum erteilt wird. Man kann aber auch bereits vor der Einreichung des Antrages eine Vorabzustimmung beim Ausländeramt einholen. Das sollte man in jedem Fall persönlich machen. Und ja, den Pass kann man behalten. Bei der Erteilung des Visums durch die Botschaft ist der dann halt wieder vorzulegen.
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