REGIERUNGSSPRSCHER SEIBERT: Ich will zunächst an ein Ereignis erinnern, das sich in dieser Woche zum siebten Mal jährt. Mitte März 2014 annektierte Russland völkerrechtswidrig die zum Staatsgebiet der Ukraine gehörige Halbinsel Krim mit ihren über zwei Millionen Einwohnern. Mit dieser Annexion hat Russland Grundprinzipien des Völkerrechts verletzt und die europäische Nachkriegsordnung in Frage gestellt. Deutschland und die Europäische Union erkennen in Übereinstimmung mit einschlägigen Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen diese Annexion nicht an. Wir fordern die russische Staatsführung auf, Menschenrechte einzuhalten, alle politischen Gefangenen freizulassen und die ukrainische Souveränität über das Territorium der Krim wiederherzustellen. FRAGE WARWEG: Herr Seibert, Sie hatten die Wiedereingliederung der Krim nach einem Referendum als völkerrechtswidrig bezeichnet. Da würde mich interessieren: Gegen welche konkreten Punkte im Völkerrecht hat denn...
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