Recht, Visa und DokumenteHeiratsvisum

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Lyt1
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Heiratsvisum

Beitrag von Lyt1 »

Guten Abend,
meine Freundin ist am 13 August in Kroatien eingereist.(Sie ist Ukrainerin).
Ich habe mit Ihr dort Urlaub gemacht und bin mit Ihr nach Deutschland eingereist.(Mit Auto)
Ich bin auch Ukrainer, jedoch mit einem festen Wohnsitz in Deutschland und mit einem unbefristetem Aufenthaltstitel.(lebe mehr als 20 Jahre in Deutschland)

Sie müsste ja bald aus Deutschland in die Ukraine ausreisen, weil die 90 Tage vorbei sind.
Wir hatten es schon länger vor, jedoch nun ist es ernster geworden mit dem Thema heiraten.
Aufgrund der Corona Situation bekomme ich erst in 4 Wochen einen Termin bei unserer Ausländerbehörde zum Beratungstermin. Dann ist es jedoch zu Spät.
Ich kann auch nichts vorab anfragen, da keiner auf Mails oder anrufe reagiert...

Ich weiß, dass man ein Heiratsvisum beantragen muss.
Kann man es hier beantragen, solange Sie noch hier ist?
Wenn man das Heiratsvisum beantragt hat, darf Sie dann bis zur Genehmigung hier bleiben, oder muss Sie innerhalb der 90 tage wieder ausreisen?
Können wir einfach so zur Ausländerbehörde hin gehen und sagen "Hier sind wir, wir möchten ein Heiratsvisum beantragen"? Brauchen wir vorab Unterlagen oder bekommen wir es erst dort gesagt, was alles gebraucht wird?

Vielen Dank für eure Hilfe

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Chris
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Re: Heiratsvisum

Beitrag von Chris »

Ganz einfacher Tipp. Heiratet direkt in Deutschland. Wenn deine Freundin alle Unterlagen dabei hat, dann geht zum Standesamt. Oft ist das denen egal, ob jemand ein Heiratsvisum hat oder nicht. Dann muss zwar theoretisch das Einreisevisum in der Ukraine nachträglich beantragt werden, aber die Voraussetzungen, die ihr durch die Heirat geschaffen habt, sind so stark, dass das nationale Visum nicht verweigert werden darf. Auch geht es mit einer deutschen Heiratsurkunde so, dass man direkt zum Ausländeramt geht und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Wird dies verweigert, fragt mindestens nach einer Vorabzustimmung. Dann geht es sowieso schneller. Sonst kann es sein, dass ihr sehr lange warten muss, da es derzeit kaum freie Termine bei der Botschaft in Kiew gibt und die Bearbeitung auch sehr lange Zeit in Anspruch nimmt. Mit der Heiratsurkunde ginge es erheblich schneller. Zum derzeitigen Aufenthalt oder Ablauf der 90 Tage: Es gibt eine Verordnung des BMI, dass Aufenthalte wegen Corona verlängert werden können. Dazu sich bei der zuständigen Polizeibehörde melden. Die hilft hier auch weiter, insbesondere, wenn ihr bereits verheiratet seid. Viel Glück...

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4826
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Re: Heiratsvisum

Beitrag von 4826 »

Erkundigt Euch sofort beim Standesamt, welche Unterlagen Ihr zum Heiraten braucht, vielleicht kann Deine Freundin sie sich per Kurierpost schicken lassen, dann dürfte die Heirat kein Problem werden. Für den ersten Aufenthaltstitel braucht sie aber in jedem Fall den Sprachtest A1, die Kurse werden auch in D zB von Volkshochschulen angeboten. Ob die Ausländerbehörde den Aufenthalt dann verlängert für den Sprachkurs, liegt im Ermessen der Behörde, bei uns hat es damals geklappt, ganz ohne "Heiratsvisum". Wir hatten allerdings schon vorher in der Ukraine geheiratet. Viel Erfolg, Spass und gute Nerven!!

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maze
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Re: Heiratsvisum

Beitrag von maze »

Chris hat geschrieben: Samstag 10. Oktober 2020, 21:28 Sonst kann es sein, dass ihr sehr lange warten muss, da es derzeit kaum freie Termine bei der Botschaft in Kiew gibt und die Bearbeitung auch sehr lange Zeit in Anspruch nimmt.
Die Seite behauptet, Botschafts-Termine besorgen zu können:
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Frank
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Re: Heiratsvisum

Beitrag von Frank »

Das ist Ahrens aus dem Forum wo du den Werbebanner auch oben über dem Forum hast.
Also jedenfalls seriös

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Chris
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Re: Heiratsvisum

Beitrag von Chris »

Frank hat geschrieben: Mittwoch 14. Oktober 2020, 10:34 Das ist Ahrens aus dem Forum wo du den Werbebanner auch oben über dem Forum hast.
Also jedenfalls seriös
Na, ja, Geld für Termine, die eigentlich kostenlos sind als seriös zu deklarieren, halte ich mindestens für fragwürdig.

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Chris
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Re: Heiratsvisum

Beitrag von Chris »

Ramses hat geschrieben: Sonntag 11. Oktober 2020, 18:51 Für den ersten Aufenthaltstitel braucht sie aber in jedem Fall den Sprachtest A1
Der Sprachtest kann auch in Deutschland absolviert werden und ist keine Voraussetzung für die Erteilung der ersten Aufenthaltsgenehmigung.

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Re: Heiratsvisum

Beitrag von Frank »

Chris hat geschrieben: Sonntag 1. November 2020, 19:05
Frank hat geschrieben: Mittwoch 14. Oktober 2020, 10:34 Das ist Ahrens aus dem Forum wo du den Werbebanner auch oben über dem Forum hast.
Also jedenfalls seriös
Na, ja, Geld für Termine, die eigentlich kostenlos sind als seriös zu deklarieren, halte ich mindestens für fragwürdig.

Da wird eine Leistung erbracht.
Was sollte daran nicht seriös sein?
Du als Samariter kannst es ja kostenlos anbieten.
Hindert dich niemand dran

Man muss das zudem nicht annehmen.

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Bernd D-UA
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Re: Heiratsvisum

Beitrag von Bernd D-UA »

Die Kanzlei Ahrens erbringt eine Dienstleistung und erhält dafür ein Honorar. Es ist professionell und geht schnell oder man macht es selbst und setzt die Zeit ein, steht in der Schlange...
Grundsätzlich empfinde ich es als absolut seriös und gut, wenn einem diese Möglichkeit angeboten wird, vielen ist es sogar lieber, so eine Möglichkeit zu haben.
Also mal über den Tellerrand hinausschauen, es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, aber unseriös ist es in keinem Fall!

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Re: Heiratsvisum

Beitrag von Chris »

Die Terminvergabe ist "so seriös", dass es nicht mal zu einem Impressum auf der Site reicht. Offensichtlich hält man vor, wer in der Botschaft bzw. im Business Center besticht und bestochen wird, um die anderen Wartenden zu umgehen. Und wie seriös ist das denn gegenüber denen, die den "normalen" Weg gehen, weil sie sich das vielleicht finanziell nicht leisten können? Über den Tellerrand hinaus gehen, heißt also der Korruption Vorschub leisten? Sehr merkwürdig, welche Auffassung hier manche Leute vertreten.

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Re: Heiratsvisum

Beitrag von Bernd D-UA »

Lieber Chris, ich habe bereits mehrfach einen Visa Service in Deutschland beauftragt, ich fand das sehr angenehm und ich habe die Dienstleistung sehr gerne in Anspruch genommen. Ebenso habe ich Erfahrung mit der Botschaft in Kiew und dem Generalkonsulat und diversen Behörden. Ich finde eine derartiges Angebot sehr gut, da ich mir diese Gänge nicht mehr geben muss, da verbringe ich meine Zeit sinnvoller. Es ist eine Dienstleistung, man kann sie in Anspruch nehmen oder nicht, diese kostenfrei zu erhalten ist doch naiv, die sind doch nicht die Samariter oder die Heilsarmee. Korruption zu unterstellen ist zurerst einmal nicht statthaft und jemand der sich ggf. diese Dienstleistung nicht leisten kann, dem ergeht es gerade wie vielen auch in Deutschland, gehe den langen Weg durch die Warteschlangen, über Online Terminvereinbarungen etc., auch das ist nicht unredlich.
Wenn Du der Meinung bist, dass solche Dienstleistungen kostenfrei sein müssen, biete es doch selbst an oder finde Leute die es machen, dann darfst Du doch gerne diese Info wieder hier posten.
Ein Impressum der Firma Ahrens gibt es, ohne <Probleme zu finden. Es ist eine seriöse Kanzlei und die müssen sich nicht schämen, für die Arbeit die sie leisten bezahlt zu werden.
Es geht hier wohl um DEINE Auffassung vom Ganzen, ich stelle mich der Realität.

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Re: Heiratsvisum

Beitrag von hahnben »

Hallo liebe Leute,
ich habe auch das 'Problem', meine mittlerweile Verlobte seit Monaten nicht einladen (wohne als Deutscher in der Schweiz) oder zu ihr nach Charkiv reisen zu können. Mittlerweile sind wir übereingekommen zu heiraten, auch um ihren Aufenthalt in CH zu erleichtern. Es ist uns egal wo, wir planen keine Feier.
Ich habe gestern erfahren, dass es über D oder NL wieder möglich sein KÖNNTE, von Zürich nach Kiev etc. zu fliegen.

Meine Frage ist nun: darf ich da überhaupt rein ohne schon verheiratet zu sein (das beißt sich die Katze wohl in den Schwanz)?
Könnten wir das irgendwie arrangieren (egal wo, auch in einem anderen Land, das für uns beide erreichbar wäre), die Heiratsurkunde öffnet uns ja dann endlich zusammen 'unsere' kleine Welt (CH, D).

Ich freue mich auf Eure Anregungen und Tipps!
Benno

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Re: Heiratsvisum

Beitrag von Handrij »

Du darfst in die Ukraine ganz normal einreisen. Als aus der Schweiz Kommender bist du momentan aber eigentlich verpflichtet 14 Tage Quarantäne einzuhalten, was sich praktisch auf die Installation der Quarantäne-Anwendung auf deinem Handy beschränkt.

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Re: Heiratsvisum

Beitrag von hahnben »

Vielen Dank, Handrij,

verstehe ich das richtig, dass ich in UA nur die dortige App downloaden muss? Oder ist die Quarantäne obligatorisch? Könnten wir beide zusammen schon vor Ablauf der 14 Tage ausreisen und unter welchen Umständen?

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Re: Heiratsvisum

Beitrag von Handrij »

Die Quarantäne ist obligatorisch und beschränkt sich in der Praxis auf das Downloaden der Anwendung, die sicherstellen soll, dass du auch brav an der angegebenen Adresse sitzt. An der Ausreise wird dich in dem Fall niemand hindern.
Falls du die Mobiltelefonanwendung nicht installierst, wirst du theoretisch in einer Quarantänestation (Hotel, Sanatorium) auf eigene Kosten eingesperrt und musst die 14 Tage dort absitzen.

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Re: Heiratsvisum

Beitrag von hahnben »

Nochmals danke, Handrij,

jetzt muss ich die Sache erst mal mit ihr abchecken und mich um die nötigen Dokumente kümmern. Erst mal mein letztes deutsches Standesamt und dann zur Übersetzung etc. die UA-Botschaft in Bern.
'Absitzen' kann ich meine (kurze) Quarantäne ja bei ihr und wenn wir dann zusammen reisen können ... wunderbar!

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Re: Heiratsvisum

Beitrag von hahnben »

Ich lese gerade von meiner Verlobten, die auch Hochzeitsfotographin ist, dass Hochzeiten auch für Bewohner derzeit in Charkiv nicht möglich sein sollen. Kann das wahr sein? Ich kann es nicht glauben und bin verwirrt. Bitte helft mir

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Re: Heiratsvisum

Beitrag von hahnben »

vielleicht bezieht sich ihr Einwand nur auf Hochzeitfeiern, aber doch wohl nicht auf eine standesamtliche Trauung, oder?

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Re: Heiratsvisum

Beitrag von Handrij »

Charkiw befindet sich gerade in der roten Zone, damit sollten eigentlich alle Restaurants geschlossen sein. Veranstaltungen mit mehr als 20 Teilnehmern sind ab dem orangen Niveau verboten, was faktisch ab morgen im ganzen Lande gilt.
Behörden wie Standesämter arbeiten überall normal, soweit es nicht durch irgendwelche Infektionsfälle zur quarantänebedingten Schließung der Einrichtung kommt.
Quarantänezonen_Ukraine_Stand_9_November_2020.jpg
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Re: Heiratsvisum

Beitrag von hahnben »

Vielen Dank, Handrij,
ich werde dem nachgehen.

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Teja66
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Re: Heiratsvisum

Beitrag von Teja66 »

Hallo,
von der dt. Botschaft in Kiev habe ich die Auskunft bekommen, das man zur Zeit kein Heiratsvisum benötigt. Termine bekommt man zur Zeit keine.
Ausländeramt ist so eine Sache. In der Mail der Mail von der dt. Botschaft wurde darum gebeten, das man die Daueraufenhaltsgenehmigung direkt bei Ausländer beantragen soll. Die können sowas selber entscheiden - ob oder nicht.
Ich habe von unserem zuständigen Ausländeramt die Auskunft bekommen " Wir halten uns an Recht und Gesetz, so etwas wird hier nicht gemacht". Hängt also ganz stark von dem zuständigen Sachbearbeiter ab.
Nerven kostet die Geschichte auf alle Fälle. Wünsche allen bei ihren Vorhaben viel Glück.

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Re: Heiratsvisum

Beitrag von Chris »

Teja66 hat geschrieben: Mittwoch 25. November 2020, 14:36 Hallo,
von der dt. Botschaft in Kiev habe ich die Auskunft bekommen, das man zur Zeit kein Heiratsvisum benötigt. Termine bekommt man zur Zeit keine.
Ausländeramt ist so eine Sache. In der Mail der Mail von der dt. Botschaft wurde darum gebeten, das man die Daueraufenhaltsgenehmigung direkt bei Ausländer beantragen soll. Die können sowas selber entscheiden - ob oder nicht.
Ich habe von unserem zuständigen Ausländeramt die Auskunft bekommen " Wir halten uns an Recht und Gesetz, so etwas wird hier nicht gemacht". Hängt also ganz stark von dem zuständigen Sachbearbeiter ab.
Nerven kostet die Geschichte auf alle Fälle. Wünsche allen bei ihren Vorhaben viel Glück.
Wenn Sie diese Aussage von der Deutschen Botschaft schriftlich haben, schicken Sie das dem Ausländeramt. Wenn nicht, schriftlich, mit Bezug auf das Gespräch, bei der Botschaft anfordern (per E-Mail). Das Ausländeramt ist verpflichtet, eine Aufenthaltsgenehmigung (mindestens eine Duldung) nach der Heirat auszustellen. Das ist nur dann eine Ermessensfrage, wenn es um Sicherheitsbelange der BRDeutschland ginge.

Wenn Sie noch nicht verheiratet sind, gehen Sie einfach zum Standesamt und melden sich für eine Hochzeit an. In der Regel ist denen der Aufenthaltstitel egal, wenn alle anderen Dokumente vorhanden sind.

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Re: Heiratsvisum

Beitrag von vfranz »

Wir haben letzten Freitag geheiratet in Deutschland, ich habe auch gleich das Ausländeramt informiert und passkopie sowie heiratsurkunde per mail an die Behörde geschickt , ich habe auch mitgeteilt das die 90 Tage aufgebraucht sind und es mir nicht möglich ist für längete Zrit zu verreisen da ich mich um meine demenz kranke Mutter kümmere. Jetzt kam die Antwort meine Frau solle sich an das konsulat in kiew wenden um ein visa zu beantragen. Fa sollte es doch ausnahmen geben oder ?

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Re: Heiratsvisum

Beitrag von Bernd D-UA »

Hmmm, interessanter Fall, ist das Standesamt nicht in der selben Gemeinde? Gut, je nachdem, manchmal macht das ja die Gemeinde oder ggf. das Landratsamt, das hängt vom Wohnort ab.
Sicherliche gibt es im Forum jemand der das rechtsicher beantworten kann, aber ich meine Du bist auf der richtigen Fährte, da muss es doch eine Ausnahme geben. Sicherlich ist es am besten, Du wirst da mit Deiner Frau direkt vorstellig und man kann da sicher über alles reden. ABER, nimm die Sache ernst, den grundsätzlich kann die Situation einfach so ausgelegt werden, dass Deine Frau sich jetzt ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland befindet, daher bist Du da jetzt richtig unter Zugzwang es zu klären. Ich steckte vor 15 Jahren in einer ähnlichen Situation, da waren es noch 14 Tage bis zur Heirat und der Aufenthaltstitel ablief, allerdings hatte ich bereits davor bei der Sachbearbeiterin ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, so dass Sie dann den Aufenthaltstitel um 4 Wochen verlängerte, (Aufenthaltstitel/Genenmigung damals wegen Sprachschule)

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Chris
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Re: Heiratsvisum

Beitrag von Chris »

vfranz hat geschrieben: Donnerstag 1. April 2021, 06:04 Wir haben letzten Freitag geheiratet in Deutschland, ich habe auch gleich das Ausländeramt informiert und passkopie sowie heiratsurkunde per mail an die Behörde geschickt , ich habe auch mitgeteilt das die 90 Tage aufgebraucht sind und es mir nicht möglich ist für längete Zrit zu verreisen da ich mich um meine demenz kranke Mutter kümmere. Jetzt kam die Antwort meine Frau solle sich an das konsulat in kiew wenden um ein visa zu beantragen. Fa sollte es doch ausnahmen geben oder ?
Sie sollten tatsächlich direkt beim Ausländeramt vorsprechen. Wegen Corona ist es derzeit weder möglich, zu reisen (Hochinzidenzgebiet), noch einen Termin für ein Visum in Kiev zu bekommen. 1. Das Ministerium für Familie und Kinder von NRW hat z.B. in einem Rundschreiben darauf hingewiesen, dass es während der Pandemie nicht zumutbar ist und unter bestimmten Voraussetzungen, das Visumsverfahren im Ausland nachzuholen. Dort heißt es u.a.: "Nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG kann aber von einem entsprechenden Visum abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen." Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...

2. Gilt: Ein deutscher Staatsangehöriger darf grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden, seine Ehe im Ausland zu führen. Das Grundrecht des Art. 11 GG gewährt ihm - anders als einem Ausländer - das Recht zum Aufenthalt in Deutschland. Auch darauf sollten Sie das Ausländeramt ggf. schriftlich, hinweisen.

3. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 05.06.2013, Az. 2 BvR 586/13, juris Rn. 13 m.w.N) kann auch eine nur vorübergehende Trennung als nicht zumutbar angesehen werden, wenn die Behörden und die Gerichte keine Vorstellung davon entwickeln, welchenTrennungszeitraum sie für zumutbar erachten. Diese Absehbarkeit setze – so derBayVGH (a.a.O.) – u.a. voraus, dass geklärt ist, welche Ausländerbehörde für die(Vorab-)Zustimmung nach § 31 AufenthV zuständig ist und ob die grundsätzlicheMöglichkeit zum Familiennachzug besteht. Da es zur Zeit weder absehbar ist, wann und ob sie einen Termin in Kiew bekommen und wann dann das Visum ausgestellt wird, greift dieses Urteil hier auch.

4. Sie sollten aber unbedingt vermeiden, ohne Aufenthaltsbewilligung, ggf. Duldung, die 90 Tage einfach verstreichen lassen. Gehen Sie zum Ausländeramt und verlangen Sie einen Termin. Im persönlichen, freundlichen Gespräch miteinander läßt sich vieles erreichen.

Sollten Sie keinen Erfolg haben, nehmen Sie sich einen kompetenten Anwalt zu Hilfe.

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Re: Heiratsvisum

Beitrag von vfranz »

Super danke für die informative Aussage

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jollboll
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Re: Heiratsvisum

Beitrag von jollboll »

Chris hat geschrieben: Montag 2. November 2020, 11:24 Die Terminvergabe ist "so seriös", dass es nicht mal zu einem Impressum auf der Site reicht. Offensichtlich hält man vor, wer in der Botschaft bzw. im Business Center besticht und bestochen wird, um die anderen Wartenden zu umgehen. Und wie seriös ist das denn gegenüber denen, die den "normalen" Weg gehen, weil sie sich das vielleicht finanziell nicht leisten können? Über den Tellerrand hinaus gehen, heißt also der Korruption Vorschub leisten? Sehr merkwürdig, welche Auffassung hier manche Leute vertreten.
doch es gibt ein Impressum, also vorher AUGEN auf und keine Unwahrheiten / Ungereimtheiten verbreiten: Oben rechts auf "Über uns" mit der Maus gehen, dann öffnet sich ein Button "Impressum"
und NEIN, ich habe keinerlei finanzielle Interessen mit Ahrens & Co., bin aber an der WAHRHEIT interessiert!

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Re: Heiratsvisum

Beitrag von vfranz »

Also,

ich bekomme weder einen Termin zur persönlichen Vorsprache, noch bekomme ich Amtshilfe. Man verweist mich sturr auf die Regelung und wir sollen nach Kiew das Visum beantragen.
Super wie das läuft.

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Chris
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Re: Heiratsvisum

Beitrag von Chris »

Tut mir leid, dass das so läuft. Dann hilft wohl nur entweder eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die aber langwierig ist und meistens Rachegelüste bei den Betroffenen auslöst oder ein guter Rechtsanwalt. Der bekommt mit Sicherheit sofort einen Termin.

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Bernd D-UA
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Re: Heiratsvisum

Beitrag von Bernd D-UA »

Hallo vfranz,
das ist ja beinahe schon wieder typisch, die Aussage Kiew, Visum ist ja mal von deren Standpunkt aus nicht falsch, der/die Sachbearbeiter hat
nichts falsch gemacht und hat den Fall vom Tisch. So einfach ist das, wenn man verbeamtet ist oder im öffentlichen Dienst arbeitet. Darüber
hinaus, haben die bestimmt null Interesse, Menschen zu treffen. Da ist es auch egal, wenn in Kiew die Mitarbeiter dort auch nichts tun können,
wer weiß wie es gerade dort abläuft. Kann man gerade noch Visa beantragen? Also geh mal davon aus, dass die Aussage richtig war und man
kann gar nicht über eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Person herankommen.
Die Ausreise stellt ja nun eh ein Problem dar, da sie ja schon zu lange da ist, ohne Visa und Deine Bemühungen bzgl. der Gesprächen kannst Du auch
nur schwerlich nachweisen, ich möchte also, dem "Grenzer" bei der Ausreise nicht begegnen.
Mein Vorschlag ist, Schreibe einen Brief an die Behörde und stelle Deinen Fall dar, bitte um einen Termin bzw. Klärung und selbstverständlich um eine
schriftliche Antwort, dann mal sehen was passiert, dann hast Du das schwarz auf weiß. Falls Dein ein nein kommt und der Hinweis auf Kiew, noch ein Brief hinterher,
mit der Bitte um Bestätigung, dass die Ausreise aus Sicht der Behörde klar geht und die Aufenthaltsdauer akzeptabel war. Dann sollte es da dann keine Probleme
geben.
Aber frage auch in Deinem Brief, ob Deine Frau aufgrund Pandemie überhaupt ausreisen muss und sich bis zur Klärung der Pandemiesituation in Deutschland aufhalten
darf, dann hast Du Zeit gewonnen und könntest ja anschließend nochmals den Anlauf nehmen, wenn man sich auf der Behörde wieder treffen kann. Das sind so meine
Gedanken zur Situation.
Lg. Bernd

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vfranz
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Re: Heiratsvisum

Beitrag von vfranz »

Noch eine Frage zu den benötigten Unterlagen in Kiew für die deutsche Botschaft. Man benötigt ja 2 Kopien der Anträge benötigt man dann auch 4 Kopien je 2 von allem für jeden Antrag ? Da ich ja immer nur ein Original habe macht mich das ein wenig stutzig.

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