Ukraine-NachrichtenDie Rada hat erklärt, wer der Mindestgrundsteuerpflicht unterliegt

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Ukraine

Die Rada hat erklärt, wer der Mindestgrundsteuerpflicht unterliegt

Beitrag von RSS-Bot-UN »

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Die Mindestgrundsteuerpflicht, die durch den Gesetzentwurf Nr. 5600 eingeführt werden soll, wird nicht für Grundstücke innerhalb von Siedlungen sowie für Grundstücke, die von Datscha- und Gartenbaugenossenschaften genutzt werden, festgelegt.
Schlagworte: #Haushalt #SluhaNarodu

Herkunft: https://ukraine-nachrichten.de/rada-erk ... liegt_5810

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