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longi92
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Nach Ukraine reisen 2 Staatsbürgerschaften

Beitrag von longi92 »

Guten tag
ich habe eine wichtige Frage
ich lebe seit c.a 25 jahren in Deutschland, habe aber laut eltern noch die ukrainische staatsbürgerschaft ( deutsche hab ich auch )

Jetzt haben mir meine eltern gesagt, wenn ich in die Ukraine reisen will, kann es sein, dass ich in die wehrpflicht eingezogen werde, bzw sie mich dann nicht nach deutschland wieder ausreisen lassen.
ist das korrekt ?
Und kann ich nach Russland reisen, oder wird es auch probleme geben ( wie gesagt habe seit 10 jahren staatsbürgerschaft von deutschland)

Vielen dank

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Re: Nach Ukraine reisen 2 Staatsbürgerschaften

Beitrag von Frank »

Wehrpflichtig ist man doch IMHO sowieso nur bis zu einem bestimmten Alter.
Bist da noch nicht drüber?

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longi92
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Re: Nach Ukraine reisen 2 Staatsbürgerschaften

Beitrag von longi92 »

ich bin jetzt 28, werde 29
ich weiß aber leider nicht, wie die wehrplicht in UA ist
habe mal gehört man kann in jedem alter eingezogen werden

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Re: Nach Ukraine reisen 2 Staatsbürgerschaften

Beitrag von Handrij »

In der Ukraine werden Leute die mindestens 18 und jünger als 27 sind einberufen. Im Wehrregister werden hingegen Männer und nun zum Teil Frauen von 18 bis 60 erfasst. Das würde bei dir nur zutreffen, wenn du in der Ukraine gemeldet bist und relevant wäre es auch nur bei einer Generalmobilmachung, die in der aktuellen Situation sehr unwahrscheinlich ist.

Für die Russen bist du komplett uninteressant.

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Re: Nach Ukraine reisen 2 Staatsbürgerschaften

Beitrag von Bernd D-UA »

Unabhängig bzgl. Deiner Frage, wirst Du wohl über kurz oder lang Dich mit Deiner ukrainischen Nationalität auseinandersetzen müssen, also der Weg zum Konsulat oder Botschaft steht Dir bevor. Normalerweise müsste man bei der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft die Ukrainische ablegen, soweit mir das bekannt ist, also bleibt für mich die Fragestellung, hast Du alles bei der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft richtig gemacht? Zu weiteren Staatsbürgerschaften wird in jedem Fall gefragt, was hast Du da angegeben, wenn Du von der Ukrainischen nichts wusstest? Oder war das ein anderes Verfahren oder Verwaltungsakt den ich nicht kenne?
Liebe Grüße Bernd

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Re: Nach Ukraine reisen 2 Staatsbürgerschaften

Beitrag von Frank »

Irgendwie gab es was dass man aus wichtigen Gründen beide Staatsbürgerschaften besitzen kann. Z.B. wenn du einen Familienangehörigen (Eltern) pflegen müßtest.
Handrij hatte mal sowas erzählt B-)
Als TE nach D gekommen ist war er Kleinkind. Gut möglich dass man dann automatisch beide hat.

longi92 hast du überhaupt einen UA-Ausweis?

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longi92
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Re: Nach Ukraine reisen 2 Staatsbürgerschaften

Beitrag von longi92 »

hi
genau ,ich bin als kleinkind ( 3 jahre ) hergekommen,deswegen habe ich beide. ich wüsste aber nicht ,dass ich einen ua ausweis habe. Ich habe nur den deutschen pass

@Bernd D-UA ich habe gehört, dass es momentan sehr mühselig ist, sich mit dem konsulat auseinanderzusetzen, da antworten von derenseite teilweise jahre dauern, aber auch teilweise gar nicht geschehen. Ich informiere mich nochmal genau bei meinen eltern, wie es um die ukrainische staatsbürgerschaft aussieht.

müsste ich dann also erst die ukrainische staatsbürgerschaft ablegen, um ohne probleme aus der ua ausreisen zu können oder könnte ich dann probleme bekommen ?
ich informiere mich aber nochmal zwecks meinen ua staatsangehörigkeit bei meinen eltern und berichte

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Bernd D-UA
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Re: Nach Ukraine reisen 2 Staatsbürgerschaften

Beitrag von Bernd D-UA »

Hallo longi92,

ich stecke da wirklich auch nicht so tief drin, ich kenne den Vorgang nur von meiner Exfrau, da gab es nur die Wahlmöglichkeit, beide Länder Deutschland wie auch die Ukraine erlauben nur eine Nationalität, also ein Entweder Oder. Wie es sich in Deinem Fall verhält bin ich leider überfragt. Vermutlich hast Du zumindest wohl eine ukrainische Geburtsurkunde?
Ich bin mir aber sicher, dass Du zu Deinen Fragen hier noch Antworten erhalten wirst, Geduld, da findet sich noch jemand. War bisher seit ich dabei bin immer so.

Aber ukrainische Behörden, ja das ist sicherlich so ein Fall, nicht immer einfach. Ich habe da so meine Erfahrungen mit dem Generalkonsulat in München und ein paar örtliche Behörden in der Westukraine, das war damals sehr spannend. Könnte wahrscheinlich ein Buch schreiben. Allerdings der Verwaltungsakt um die Nationalität abzulegen und neu zu erwerben etc. dauerte damals immer, um ein Jahr oder auch länger.

LG Bernd

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Re: Nach Ukraine reisen 2 Staatsbürgerschaften

Beitrag von malshandir »

Also es gibt inzwischen urteile, dass die ukrainische Staatsbürgerschaft nicht abgelegt werden muss, wenn dieses zu kompliziert wird. Die konsulate der Ukraine sind da nicht sehr kooperativ mit der Ablegung der Staatsbürgerschaft und wenn man es in der Ukraine versucht, wird es langwierig, insbesondere mit Corona war es dann nicht zumutbar.

Zu deiner Frage, für die Ukraine bist du Ukrainer und wirst auch so behandelt, dass ist wichtig, wenn es zum Ernstfall kommt. Auch mit 28/29 besteht eine Wahrscheinlichkeit, dass du eingezogen wirst.
Ich würde bei einer einreise anraten, den deutschen Pass zu nehmen und dne ukrainischen zuhause lassen.
Daneben ist es ratsam, die Landgrenze zu nehmen, da so die Option ist, direkt nach Polen zuzrückzugehen.

Da musst du einmal genau schauen, wo die Grenzkontrollpunkte sind, auf wessen Territorium. Da kann es wichtig sein, wo die Linie verläuft und danngeht man eben einen Schritt vor oder zurück und ist in Polen.

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Re: Nach Ukraine reisen 2 Staatsbürgerschaften

Beitrag von Frank »

Das würde nur bei den kleinen Grenzübergängen funktionieren. UA-Pass hat er doch gar nicht.

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Bernd D-UA
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Re: Nach Ukraine reisen 2 Staatsbürgerschaften

Beitrag von Bernd D-UA »

Er hat ja kein Pass, da longi92 sich noch nicht geäußert hat, gehe ich nur von einer ukrainischen Geburtsurkunde aus, ggf. fallen bis zum 3 Lebensjahr noch ein bis zwei Verwaltungsakte in der Ukraine an und das vermutlich auch noch örtlich in der Gemeinde. Also inwieweit longi92 überhaupt im Computer digital verwaltet wird, ist ja auch noch so eine spannende Frage, in der Zeit lief doch in der Ukraine noch vieles "mit der Hand am Arm". Aber ansonsten hat Frank recht, sowieso nur die Einreise mit dem deutschen Pass, dann sollte das entspannt sein und tatsächlich "glaube" ich nicht, dass nur anhand der Geburtsurkunde seine Daten bei den "Grenzern" am Zoll im System abgerufen werden können.

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Re: Nach Ukraine reisen 2 Staatsbürgerschaften

Beitrag von malshandir »

Also es sieht so aus, dass du wohl mit dem 18. Lebensjahr dich für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden hast.
Ich würde hilfsweise die ukrainische Staatsbürgerschaft niederlegen. Am besten per Einschreiben / Rückschein.

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Re: Nach Ukraine reisen 2 Staatsbürgerschaften

Beitrag von Frank »

Wie kommst du darauf dass es per Einschreiben möglich wäre?
Das es so nicht geht steht eigentlich in dem Link von dir darunter.
Das einzige was du damit vll. erreichst das die UA-Behörden auf dich aufmerksam werden

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Re: Nach Ukraine reisen 2 Staatsbürgerschaften

Beitrag von malshandir »

Nun, es ist eine Niederlegung der Staatsbürgerschaft, da er sich mit 18 für die deutsche entschieden hat.

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