Hallo,
vielleicht kann sich jemand zu folgenden Fragen äußern:
- Ein Ukrainer mit biometrischem Pass war mit gültigem Visum von August 21 - August 22 in Deutschland (ohne gemeldet zu sein, bzw. Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen). Das Visum galt für den Aufenthaltszeitraum. Er war daher nicht am 24.02.22 in der Ukraine. Zudem war er von September 22 bis April 24 in Deutschland mit einem Visum, welches von September 22 bis Oktober 23 gültig war. Die drei Monatsfrist für das Beantragen einer Aufenthaltsgenehmigung wurde daher verpasst. Die Rückreise erfolgte über einen polnischen Grenzübergang. Kann diese Person momentan nach Deutschland ohne Visum einreisen, um einen Aufenthaltsantrag nach § 24 zu stellen? Wenn Sie ein Visum benötigt, kann das Überschreiten des zweiten Visums bei der Antragsstellung zu einem Problem werden, weil eventuell das Rückreisedatum von den polnischen Behörden bei der Ausreise erfasst wurde? Kann beim nächsten Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung nach §24 beantragt werden, obwohl für diese Regelung eigentlich gilt, dass sie nach der ersten Einreise innerhalb von 90 Tagen beantragt werden muss?
- Die Person besitzt Freunde in Deutschland bei denen Sie wohnen würde, um die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Kann Sie während der Antragsstellung zurück in die Ukraine reisen und wieder kommen, wenn über den Antrag entschieden wurde? Meines Wissens gibt es eine Regelung wonach Ukrainer mit einem biometrischen Pass in die EU für einen Kurzaufenthalt einreisen dürfen.
Recht, Visa und Dokumente ⇒ Einreisemöglichkeit nach Visaaufenthalten
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Re: Einreisemöglichkeit nach Visaaufenthalten
Klingt irgendwie nach Wunschkonzert. Die Person erscheint mir wenig Schutz zu benötigen, reist ja immer hin und her.
Paragraph 24 bedeutet, Du benötigst den Schutz, Du bleibst hier, Du lernst Deutsch, gehst also in den Sprachkurs und erhältst 15 Tage Urlaub und den Rest der Zeit bleibst Du in D. Mit BioPass kann man jederzeit nach D einreisen, die 90 Tage Regelung muss man dabei aber beachten, d.h. als Tourist, ohne einen Wohnsitz zu nehmen.
Paragraph 24 bedeutet, Du benötigst den Schutz, Du bleibst hier, Du lernst Deutsch, gehst also in den Sprachkurs und erhältst 15 Tage Urlaub und den Rest der Zeit bleibst Du in D. Mit BioPass kann man jederzeit nach D einreisen, die 90 Tage Regelung muss man dabei aber beachten, d.h. als Tourist, ohne einen Wohnsitz zu nehmen.
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Re: Einreisemöglichkeit nach Visaaufenthalten
Wenn dieser Ukrainer noch rauskommt, dann muss er nur eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen und er bekommt dann auch eine Arbeitserlaubnis. Da gibt es kein Problem ...conveyor1309 hat geschrieben: ↑Montag 27. Mai 2024, 12:58 Hallo,
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- Ein Ukrainer mit biometrischem Pass war mit gültigem Visum von August 21 - August 22 in Deutschland (ohne gemeldet zu sein, bzw. Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen). Das Visum galt für den Aufenthaltszeitraum. Er war daher nicht am 24.02.22 in der Ukraine. Zudem war er von September 22 bis April 24 in Deutschland mit einem Visum, welches von September 22 bis Oktober 23 gültig war. Die drei Monatsfrist für das Beantragen einer Aufenthaltsgenehmigung wurde daher verpasst. Die Rückreise erfolgte über einen polnischen Grenzübergang. Kann diese Person momentan nach Deutschland ohne Visum einreisen, um einen Aufenthaltsantrag nach § 24 zu stellen? Wenn Sie ein Visum benötigt, kann das Überschreiten des zweiten Visums bei der Antragsstellung zu einem Problem werden, weil eventuell das Rückreisedatum von den polnischen Behörden bei der Ausreise erfasst wurde? Kann beim nächsten Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung nach §24 beantragt werden, obwohl für diese Regelung eigentlich gilt, dass sie nach der ersten Einreise innerhalb von 90 Tagen beantragt werden muss?
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