Recht, Visa und DokumenteVerweigerung der Notfallbehandlungskosten der Oranta-Reisekrankenkasseversicherung bei meiner Stieftochter!

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Gusswin
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Verweigerung der Notfallbehandlungskosten der Oranta-Reisekrankenkasseversicherung bei meiner Stieftochter!

Beitrag von Gusswin »

...---... Meine Stieftochter kam am 29.07.2012 zu Besuch zu uns nach Deutschland. Am selben Abend musste ich mit ihr zum Arzt vom Notdienst fahren, weil sie Abends vor lauter Schmerzen sich nur noch krümmte, der Arzt hat sie sofort in die Klinik eingewiesen. Nach 4 Tagen wurde sie Notfall mäßig von dieser Klinik in das Notfallzentrum des Universitätsklinikums verlegt. Wie die behandelnden Ärzte dort, mir mitteilten befand sie sich, selbst nach 4 Tagen Behandlung in der kleineren Klinik immer noch in einem lebensbedrohlichen Zustand. Sie verbrachte dort 39 Tage. Die Oranta Reiseversicherung verweigert jedoch jegliche Übernahme der Kosten, weil sie angeblich nur nach Deutschland gekommen wäre um hier eine Kur zu machen und sich nicht in der Ukraine hat vorher behandeln lassen und es sich um eine Vorerkrankung handeln würde! Die Ärzte der Universitätsklinik sagten aber das es sich um eine Notfalleinlieferung handelte, weil sie sich in lebensbedrohlichen Zustand befand! Zumal meine Stieftochter, in ihrer Heimat von dem Arzt (im örtlichen Krankenhaus) der sie behandelt hatte, wieder gesund geschrieben wurde. Somit sage ich, wenn sie wieder arbeiten gehen kann und muss, kann sie auch zu uns in Urlaub fahren! Wenn sie vor 3 Jahren einen Herzinfarkt bekommen hätte und am Ankunftstag bei einen Erneuten, wären dann die Behandlungskosten auch unter dem Deckmäntelchen Vorerkrankung ausgeschlossen abgelehnt worden? Das nenne ich Betrug, an dem Versicherungsnehmer! Wozu muss ich denn eine Reisekrankenversicherung abschließen um ein Visum zu bekommen, wenn die Versicherung sich so billig herausreden kann? Dagegen werde ich nochmals bei der Oranta Versicherung Widerspruch einlegen, mit Klageandrohung. Bisher hatte ich soweit alles bezahlt, also vorgetreckt, soweit wie es mir möglich ist, aber langsam weiß ich auch nicht mehr woher ich die ganzen € nehmen soll? Hat hier noch Jemand Erfahrung mit dieser Reiseversicherung gemacht? Soweit mir ein Anwalt erklärte, muss die Versicherung die Behandlungskosten übernehmen und auch in der Ukraine wären verschiedene Versicherungen ...---... schon von Gerichten dazu verurteilt worden. Auf welcher Internetseite kann ich die Urteile mit den Begründungen finden?

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Siggi
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Re: Verweigerung der Notfallbehandlungskosten der Oranta-Reisekrankenkasseversicherung bei meiner Stieftochter!

Beitrag von Siggi »

Genau aus solchen Gründen (weitere übliche Gründe sind die Überschreitung von Fristen bei der Meldung der Erkrankung) raten wir immer zum Abschluss einer KV bei einem deutschen Unternehmen: Im Zweifelsfalle ist es wesentlich einfacher die Kosten einzuklagen. Auch dürfte die Beschreitung des Rechtswegs bei einem deutschen Unternehmen in der Regel gar nicht notwendig sein.

Die deutschen Ärzte und Krankenhäuser sehen es natürlich gern, wenn ein Deutscher in Vorleistung geht. Damit haben sie dann nicht den Ärger mit der Abrechnung mit einer ukrainischen KV.

Jetzt bleibt nur noch der Rechtsweg in UA. Viel Glück dabei.

Gruß
Siggi

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