Einige werden es vielleicht schon wissen, aber nochmal zur Sicherheit. Die Ausnahmeregelung, dass während des Kriegsrechts ablaufende befristete Aufenthaltsgenehmigungen nicht erneuert werden müssen, wurde wieder aufgehoben.
Die neue Regelung tritt am 5. Mai in Kraft und ab diesem Zeitpunkt sind 90 Tage Zeit, um sich eine neue Aufenthaltsgenehmigung zu besorgen. Danach bleibt nur der Standardweg mit der Einreise mit einem neuen Visum und der Neubeantragung der Aufenthaltsgenehmigung.
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Recht, Visa und Dokumente ⇒ Aufenthaltsgenehmigungen müssen wieder erneuert werden
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- Obm100
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Re: Aufenthaltsgenehmigungen müssen wieder erneuert werden
Was soll der Quatsch wieder? Der Krieg noch voll im Gange, aber schon wird wieder an solchem Zeug raumgemacht. Haben die keine anderen Probleme?
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- Handrij
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Re: Aufenthaltsgenehmigungen müssen wieder erneuert werden
Ich vermute als Hintergrund, dass sie wissen wollen, wer von den Ausländern noch real im Land ist und nach den ganzen Jahren wollen sie wohl auch den Missbrauch der Regelung verhindern, dass Leute ganzjährig im Land sind, welche die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.
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