Recht, Visa und Dokumente ⇒ Neue Pässe
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Neue Pässe
Hallo meine Lieben
ich habe gehört das Ukrainische Reisepässe seit dem 18. Oktober nicht mehr gültig sind weiß vielleicht jemand was darüber und kann mir helfen was ich alles brauche um den neuen Pass zu beantragen?
Vielen Dank im Vorraus
ich habe gehört das Ukrainische Reisepässe seit dem 18. Oktober nicht mehr gültig sind weiß vielleicht jemand was darüber und kann mir helfen was ich alles brauche um den neuen Pass zu beantragen?
Vielen Dank im Vorraus
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Re: Neue Pässe
Hallo Julia,
ja und nein.
Von ukrainischer Seite sind alle Pässe gültig, auch diejenigen die verlängert wurden. Und jetzt kommt das aber: Die europäische Union hat ein Gesetz erlassen, welches am 19.Juli in Kraft getreten ist, gemäß dem Ukrainische Reisepässe, die älter als 10 Jahre sind, ihre Gültigkeit verlieren, D.h. man kommt zwar aus Deutschland mit seinem "alten" Pass heraus, aber herein lassen sie dann einen nicht mehr
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ja und nein.
Von ukrainischer Seite sind alle Pässe gültig, auch diejenigen die verlängert wurden. Und jetzt kommt das aber: Die europäische Union hat ein Gesetz erlassen, welches am 19.Juli in Kraft getreten ist, gemäß dem Ukrainische Reisepässe, die älter als 10 Jahre sind, ihre Gültigkeit verlieren, D.h. man kommt zwar aus Deutschland mit seinem "alten" Pass heraus, aber herein lassen sie dann einen nicht mehr
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Re: Neue Pässe
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s. dort: 2. Info-Achtung
Zusatz: Die Regelung gilt nur für Kurzaufenthalte, nicht längerfristige Aufenthalte und daher nicht für Pässe und Passersatzpapiere von Inhabern nationaler Aufenthaltstitel und nationaler Visa Typ D und damit nicht für die Einreise- und Aufenthaltsrechte nach Art. 21 I SDÜ und Art. 21 IIa SDÜ.
@Julia: brauchst Du jetzt immer noch einen neuen (Reise-)Pass?
- Wenn Du bei der Botschaft registriert bist, dann bekommst Du einen neuen Pass nur dort.
- Wenn Du nicht bei der Botschaft registriert bist, dann must du dir den Pass i. UA besorgen. s. dazu auch: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
s. dort: 2. Info-Achtung
Zusatz: Die Regelung gilt nur für Kurzaufenthalte, nicht längerfristige Aufenthalte und daher nicht für Pässe und Passersatzpapiere von Inhabern nationaler Aufenthaltstitel und nationaler Visa Typ D und damit nicht für die Einreise- und Aufenthaltsrechte nach Art. 21 I SDÜ und Art. 21 IIa SDÜ.
@Julia: brauchst Du jetzt immer noch einen neuen (Reise-)Pass?
- Wenn Du bei der Botschaft registriert bist, dann bekommst Du einen neuen Pass nur dort.
- Wenn Du nicht bei der Botschaft registriert bist, dann must du dir den Pass i. UA besorgen. s. dazu auch: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Gruß
MaBo2
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Re: Neue Pässe
Hallo,
das ist alles nicht ganz richtig. Die Änderung der Art. 5 (1) a SGK besagt zwar, dass für die Erteilung eines Visum oder bei Sichtvermerksfreien Staaten der Pass nicht älter als 10 Jahre sein darf, dies gilt aber nicht für Inhaber eines Aufenthaltstitels wie z.B. die Niederlassungserlaubnis, welche schon Jahre hier leben.
Gruß Insider
das ist alles nicht ganz richtig. Die Änderung der Art. 5 (1) a SGK besagt zwar, dass für die Erteilung eines Visum oder bei Sichtvermerksfreien Staaten der Pass nicht älter als 10 Jahre sein darf, dies gilt aber nicht für Inhaber eines Aufenthaltstitels wie z.B. die Niederlassungserlaubnis, welche schon Jahre hier leben.
Gruß Insider
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- telzer
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- Registriert: Mittwoch 31. März 2010, 13:18
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- Hat sich bedankt: 1275 Mal
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Re: Neue Pässe
Wenn ich in den Pass meiner Frau schaue, sind die Reisepässe eh nur 10 Jahre gültig, wir brauchen 2015 einen Neuen.Wie kann sie sich bei der ukrainischen Botschaft registrieren,muss dafür die Abmeldung aus der UA erfolgen, oder gibt es einen anderen Weg. Weil, Abmeldung aus UA kommt für uns nicht in Frage.
Wenn erst alle glauben, dass Vereinbarungen und Absprachen nur dazu da sind um später bei der ersten Gelegenheit wieder gebrochen zu werden, wäre das gleichbedeutend mit dem Anfang vom Ende. (unbekannter Autor)
Jetzt ist diese Zeit ! слава Україні
Jetzt ist diese Zeit ! слава Україні
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- Ukraine-Anfänger / початківець / начинающий
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- Registriert: Dienstag 4. Juni 2013, 08:40
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Re: Neue Pässe
Hallo Telzer!
Ohne Abmeldung aus UA, keine Registrierung.
Man muss für die Registrierung eine Menge Dokumente sammeln und damit den Antrag stellen u. Gebühren einzahlen. Nach etwa 7-10 Monaten bekommt man eine Benachrichtigung, dass man sich in UA abzumelden hat (d. h. Inlandspass abgeben). Kann man über´s Konsulat machen oder in UA selbst. Letzteres haben wir gemacht und geht schneller. Mit der Abmeldebestätigung zur Botschaft und man bekommt den Registrierungsstempel.
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Ohne Abmeldung aus UA, keine Registrierung.
Man muss für die Registrierung eine Menge Dokumente sammeln und damit den Antrag stellen u. Gebühren einzahlen. Nach etwa 7-10 Monaten bekommt man eine Benachrichtigung, dass man sich in UA abzumelden hat (d. h. Inlandspass abgeben). Kann man über´s Konsulat machen oder in UA selbst. Letzteres haben wir gemacht und geht schneller. Mit der Abmeldebestätigung zur Botschaft und man bekommt den Registrierungsstempel.
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Gruß
MaBo2
MaBo2
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