Recht, Visa und Dokumente ⇒ Heiraten in der Ukraine ohne Ehefähigkeitszeugnis
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Heiraten in der Ukraine ohne Ehefähigkeitszeugnis
Hallo Leute,
meine Freundin in der Ukraine und ich (Deutscher) möchten in der Ukraine heiraten. Sie hat sich auf dem örtlichen Standesamt in ihrer Stadt nach den benötigten Unterlagen erkundigt und bekam dort vom Standesbeamten gesagt, eine Ehefähigkeitszeugnis ist nicht nötig. Ich muss nur meinen Reisepass vorlegen, eine Meldebscheinigung mit Familienstand und das rechtskräftige Scheidungsurteil (ich war schon mal verheiratet). Laut seiner Aussage ist das Ehefähigkeitszeugnis nur eine "Empfehlung" aber nicht zwangsläufig vorgeschrieben.
Nach der Heirat möchten wir dann das Visum für die Familienzusammenführung beantragen un in Deutschland leben.
Hatte schon mal jemand die gleiche Konstellation? Funktioniert das so "einfach"?
Grüsse
Roland
meine Freundin in der Ukraine und ich (Deutscher) möchten in der Ukraine heiraten. Sie hat sich auf dem örtlichen Standesamt in ihrer Stadt nach den benötigten Unterlagen erkundigt und bekam dort vom Standesbeamten gesagt, eine Ehefähigkeitszeugnis ist nicht nötig. Ich muss nur meinen Reisepass vorlegen, eine Meldebscheinigung mit Familienstand und das rechtskräftige Scheidungsurteil (ich war schon mal verheiratet). Laut seiner Aussage ist das Ehefähigkeitszeugnis nur eine "Empfehlung" aber nicht zwangsläufig vorgeschrieben.
Nach der Heirat möchten wir dann das Visum für die Familienzusammenführung beantragen un in Deutschland leben.
Hatte schon mal jemand die gleiche Konstellation? Funktioniert das so "einfach"?
Grüsse
Roland
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- Jensinski
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Re: Heiraten in der Ukraine ohne Ehefähigkeitszeugnis
Egal wo Du heiratest, Ihr wollt in Deutschland leben? Also geh bitte vorher auf die zuständige Ausländerbehörde und kläre das mit denen ab! Die sind meist nicht sehr angetan, wenn sie einfach so vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
LG,
Jens
LG,
Jens
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Re: Heiraten in der Ukraine ohne Ehefähigkeitszeugnis
Hallo Jens,
meine Frage bezog sich eigentlich darauf, ob es generell möglich ist, ohne das Ehefähigkeitszeugnis in der Ukraine zu heiraten. Ich denke doch mal nicht, dass die Botschaft oder das Ausländeramt bei der Beantragung der Familienzusammenführung die Heiratsurkunde als solches dann nicht anerkennt? Schliesslich steht ja in der Heiratsurkunde nicht drin, welche Dokumente und Unterlagen zur Heirat vorlagen.
Auf jeden Fall werde ich die Ausländerbehörde noch vor Beantragung der Familienmzusammanführung aufsuchen. Aber denke wohl nicht, dass ich dort erklären muss, mit welchen Unterlagen eine Heirat in der UA durchgeführt wurde?
Hat schon mal jemand in der UA ohne dieses Ehefähigkeitszuegnis geheiratet und gab es danach Probleme?
Grüsse
Roland
meine Frage bezog sich eigentlich darauf, ob es generell möglich ist, ohne das Ehefähigkeitszeugnis in der Ukraine zu heiraten. Ich denke doch mal nicht, dass die Botschaft oder das Ausländeramt bei der Beantragung der Familienzusammenführung die Heiratsurkunde als solches dann nicht anerkennt? Schliesslich steht ja in der Heiratsurkunde nicht drin, welche Dokumente und Unterlagen zur Heirat vorlagen.
Auf jeden Fall werde ich die Ausländerbehörde noch vor Beantragung der Familienmzusammanführung aufsuchen. Aber denke wohl nicht, dass ich dort erklären muss, mit welchen Unterlagen eine Heirat in der UA durchgeführt wurde?
Hat schon mal jemand in der UA ohne dieses Ehefähigkeitszuegnis geheiratet und gab es danach Probleme?
Grüsse
Roland
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Re: Heiraten in der Ukraine ohne Ehefähigkeitszeugnis
Hallo Jens,
meine Frage bezog sich eigentlich darauf, ob es generell möglich ist, ohne das Ehefähigkeitszeugnis in der Ukraine zu heiraten. Ich denke doch mal nicht, dass die Botschaft oder das Ausländeramt bei der Beantragung der Familienzusammenführung die Heiratsurkunde als solches dann nicht anerkennt? Schliesslich steht ja in der Heiratsurkunde nicht drin, welche Dokumente und Unterlagen zur Heirat vorlagen.
Auf jeden Fall werde ich die Ausländerbehörde noch vor Beantragung der Familienmzusammanführung aufsuchen. Aber denke wohl nicht, dass ich dort erklären muss, mit welchen Unterlagen eine Heirat in der UA durchgeführt wurde?
Hat schon mal jemand in der UA ohne dieses Ehefähigkeitszuegnis geheiratet und gab es danach Probleme?
Grüsse
Roland
meine Frage bezog sich eigentlich darauf, ob es generell möglich ist, ohne das Ehefähigkeitszeugnis in der Ukraine zu heiraten. Ich denke doch mal nicht, dass die Botschaft oder das Ausländeramt bei der Beantragung der Familienzusammenführung die Heiratsurkunde als solches dann nicht anerkennt? Schliesslich steht ja in der Heiratsurkunde nicht drin, welche Dokumente und Unterlagen zur Heirat vorlagen.
Auf jeden Fall werde ich die Ausländerbehörde noch vor Beantragung der Familienmzusammanführung aufsuchen. Aber denke wohl nicht, dass ich dort erklären muss, mit welchen Unterlagen eine Heirat in der UA durchgeführt wurde?
Hat schon mal jemand in der UA ohne dieses Ehefähigkeitszuegnis geheiratet und gab es danach Probleme?
Grüsse
Roland
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- Kurt Simmchen - galizier
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Re: Heiraten in der Ukraine ohne Ehefähigkeitszeugnis
Machen kann ja jeder was er will. Bestimmte Regularien gelten aber immer.
Ich weiß von allen Bekannten, dass dieses Zeugnis notwendig war.
Solltest Du auf die "Schnell auf Ukrainisch Fraktion" hören, dann liegen die Risiken auf Deinen Schultern und können eine Familienzusammenführung auch vereiteln.
Gehe als erstes zu Deinem Standesamt. Das gibt Dir die erforderliche Liste der Dokumente und erläutert die Prozedur.
Dann zur Ausländerbehörde und dito.
Danach beginnt der Weg durch die UA-Instanzen.
Jeder Seitenweg führt unter Umständen ins Nirgendwo und fast alle ukrainischen Abkürzungen verlängern den Weg.
Schließlich willst Du ja in D leben und somit sind die deutschen Behörden maßgeblich.
Viel Spaß!
Ich weiß von allen Bekannten, dass dieses Zeugnis notwendig war.
Solltest Du auf die "Schnell auf Ukrainisch Fraktion" hören, dann liegen die Risiken auf Deinen Schultern und können eine Familienzusammenführung auch vereiteln.
Gehe als erstes zu Deinem Standesamt. Das gibt Dir die erforderliche Liste der Dokumente und erläutert die Prozedur.
Dann zur Ausländerbehörde und dito.
Danach beginnt der Weg durch die UA-Instanzen.
Jeder Seitenweg führt unter Umständen ins Nirgendwo und fast alle ukrainischen Abkürzungen verlängern den Weg.
Schließlich willst Du ja in D leben und somit sind die deutschen Behörden maßgeblich.
Viel Spaß!
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Re: Heiraten in der Ukraine ohne Ehefähigkeitszeugnis
Hallo,
aus eigener Erfahrung (meine Frau ist Ukrainerin) und auch als beeidigter Übersetzer, der mit der Übersetzung von Heiratsurkunden etc. viel zu tun hat, kann ich dir folgendes raten:
1. Versuche auf keinen Fall ohne Ehefähigkeitszeugnis in UA zu heiraten! Ich bezweifle auch, dass das überhaupt geht. Bis jetzt wollte man in der UA von allen meinen Kunden das Ding sehen.
2. Das Ehefähigkeitszeugnis bekommt man in Deutschland nur auf dem Standesamt, nach einer sorgfältigen Prüfung.
Wenn du später deine Frau nach Dtl. holen willst, so gibt es eine Rückkopplung Standesamt- Ausländerbehörde. Wenn die AB feststellt, dass du kein Ehefähigkeitszeugnis hattest, so ist die Ehe nach deutschem Recht ungültig!!!!!
Also geh den offiziellen Weg und lass dich nicht auf Experimente ein!
aus eigener Erfahrung (meine Frau ist Ukrainerin) und auch als beeidigter Übersetzer, der mit der Übersetzung von Heiratsurkunden etc. viel zu tun hat, kann ich dir folgendes raten:
1. Versuche auf keinen Fall ohne Ehefähigkeitszeugnis in UA zu heiraten! Ich bezweifle auch, dass das überhaupt geht. Bis jetzt wollte man in der UA von allen meinen Kunden das Ding sehen.
2. Das Ehefähigkeitszeugnis bekommt man in Deutschland nur auf dem Standesamt, nach einer sorgfältigen Prüfung.
Wenn du später deine Frau nach Dtl. holen willst, so gibt es eine Rückkopplung Standesamt- Ausländerbehörde. Wenn die AB feststellt, dass du kein Ehefähigkeitszeugnis hattest, so ist die Ehe nach deutschem Recht ungültig!!!!!
Also geh den offiziellen Weg und lass dich nicht auf Experimente ein!
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Re: Heiraten in der Ukraine ohne Ehefähigkeitszeugnis
nein, so "einfach" ist das nicht.dnepr hat geschrieben: Wenn die AB feststellt, dass du kein Ehefähigkeitszeugnis hattest, so ist die Ehe nach deutschem Recht ungültig!!!!!
Wenn die Ehe nach Ortsrecht geschlossen wurde und die entsprechenden Voraussetzugnen vorlagen, ist die Ehe auch in D gültig.
Die ABH hat das nicht zu beurteilen (kann sie auch nicht)!
Wenn das EFZ keine Voraussetzung für die Eheschliessung in UA ist, dann ist die Ehe gültig.
Und jetzt die Gretchenfrage: da die UA kein EFZ kennt (selber keines ausstellt), ist nun eine Eheschliessung ohne EFZ gültig?
eibri
Richtig ist natürlich, dass der Standesbeamte alleine entscheidet, welche Urkunden notwendig sind.
Wenn er für die Eheschliessung mit einem Deutschen das EFZ sehen will, dann ist es so.
Wenn er die Ehe auch ohne EFZ schliesst, dann ist es eben auch so.
Ich persönlich würde aber auch das EFZ beibringen.
Beugt nicht notwendigen Problemen vor.
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