Hallo @ all,
bin gerade auf dieses Forum gestoßen und hoffe das ihr mir vielleicht helfen könnt.
Also ich lebe seit gut 8 Jahren hier in Deutschland und mein Reisepass läuft dieses Jahr ab.
Ich weiß das ich zum Ukrainischen Konsulat muss (bei mir wäre es in Hamburg -- weil die für Niedersachsen zuständig sind), aber was brauch ich alles dafü? Ich hab da schon angerufen aber die haben nur gesagt ich soll auf die Internetseite gehen-- aber da steht seit 2 Wochen nur Fehler (Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...). Email habe ich den auch schon geschrieben-- aber es kommt natürlich keine Antwort von den
Vielleicht hat ja jemand von euch auch schonmal seinen Pass hier verlängert und kann mir weiter helfen .. ich hoffe es zumindest....
Ich würde mich über Antworten freuen und sage schonmal Danke im voraus.
MFG und einen schönen Tag noch
Recht, Visa und Dokumente ⇒ Ukrainischen Reisepass verlängern
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Re: Ukrainischen Reisepass verlängern
Vielleicht mal bei der ukr. Botschaft in Polen (per email) nachfragen - oder in einem anderen Land. Mit Polen habe ich (als Deutscher) gute Erfahrungen gemacht, da sie schnell und kompetent antworteten. Ansonsten an eine Behörde in der Ukraine wenden...
Mehr fällt mir nicht ein.
Ergänzung:
Das ist die Seite der Ukrainischen Botschaft:
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Re: Ukrainischen Reisepass verlängern
Dobriy vechir Olena!
grundsätzlich müsste dir das Generalkonsulat eine mündliche Auskunft geben, aber erfahrungsgemäß sind die Mitarbeiter recht herablassend und müssen erst sehr ausdrücklich auf ihre Pflichten hingewiesen werden.
Eigentlich ist das ganze sehr einfach - WENN du dich bereits bei einer ukrainischen Vertretung in Deutschland hast registrieren lassen, dann kannst du einfach mit dem alten Paß, einem Foto, einem Meldenachweis (von der deutschen Gemeindeverwaltung) und Bargeld ( das GK München hat letztes Jahr dafür 100 EUR verlangt ) einen neuen Reisepaß bekommen. Das sollte man vor dem Ablauf des alten Passes machen, da ansonsten ein Bussgeld in der Ukraine drohen kann. In den neuen Paß wird dann auch entsprechend wieder der deutsche Aufenthaltstitel eingeklebt (dafür muß man sich dann wieder an das deutsche Ausländeramt wenden.
Schwierig wird es, wenn du nicht in Deutschland bei einer ukrainischen Vertretung registriert bist: Dann musst du dich erst registrieren (kostet natürlich wieder!) und mindestens die folgenden Unterlagen mitbringen:Meldenachweis,alter Paß,Abmeldebescheinigung vom OWIR in der Ukraine,polizeiliches Führungszeugnis aus der Ukraine,Notarielle Bestätigung der Eltern, dass diese nichts gegen den Wohnsitz in D haben (sogar bei Volljährigkeit) und eine Bestätigung des letzten Arbeitgebers in der Ukraine, dass es keine offenen finanziellen Ansprüche gegen dich gibt! Das bedeutet allerdings, dass du dich erst persönlich in der Ukraine abmelden musst!
Das ganze hat meine Frau bei dem Generalkonsulat in München gemacht und es hat auch reibungslos (aber umständlich) funktioniert!
Falls du noch Detailfragen hast: braumeister69(at)hotmail.com
Viele Grüsse,
Stefan
grundsätzlich müsste dir das Generalkonsulat eine mündliche Auskunft geben, aber erfahrungsgemäß sind die Mitarbeiter recht herablassend und müssen erst sehr ausdrücklich auf ihre Pflichten hingewiesen werden.
Eigentlich ist das ganze sehr einfach - WENN du dich bereits bei einer ukrainischen Vertretung in Deutschland hast registrieren lassen, dann kannst du einfach mit dem alten Paß, einem Foto, einem Meldenachweis (von der deutschen Gemeindeverwaltung) und Bargeld ( das GK München hat letztes Jahr dafür 100 EUR verlangt ) einen neuen Reisepaß bekommen. Das sollte man vor dem Ablauf des alten Passes machen, da ansonsten ein Bussgeld in der Ukraine drohen kann. In den neuen Paß wird dann auch entsprechend wieder der deutsche Aufenthaltstitel eingeklebt (dafür muß man sich dann wieder an das deutsche Ausländeramt wenden.
Schwierig wird es, wenn du nicht in Deutschland bei einer ukrainischen Vertretung registriert bist: Dann musst du dich erst registrieren (kostet natürlich wieder!) und mindestens die folgenden Unterlagen mitbringen:Meldenachweis,alter Paß,Abmeldebescheinigung vom OWIR in der Ukraine,polizeiliches Führungszeugnis aus der Ukraine,Notarielle Bestätigung der Eltern, dass diese nichts gegen den Wohnsitz in D haben (sogar bei Volljährigkeit) und eine Bestätigung des letzten Arbeitgebers in der Ukraine, dass es keine offenen finanziellen Ansprüche gegen dich gibt! Das bedeutet allerdings, dass du dich erst persönlich in der Ukraine abmelden musst!
Das ganze hat meine Frau bei dem Generalkonsulat in München gemacht und es hat auch reibungslos (aber umständlich) funktioniert!
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Viele Grüsse,
Stefan
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