Hallo,
tolles Forum! Habe mich gleich heute Morgen versucht anzumelden aber ich habe noch keine Email erhalten.
Ich habe eine Frage wegen Kindergeld. Vielleicht kann mir ja eine von euch Spezialisten eine Antwort geben.
Erhält meine Frau die bei mir in Deutschland lebt mit einem Kind aus erster Ehe mit einem Ukrainer für Ihr noch minderjäriges Kind das in Ukraine studiert eigentlich auch Kindergeld oder ist das an den Wohnort bezogen? Der leibliche Vater kümmersich nicht um die Tochter und lebt auch nicht mehr in der Ukraine.
Komplizierte Sache denke ich.
Viele Grüße
Bruno
Recht, Visa und Dokumente ⇒ Kindergeld
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Re: Kindergeld
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Re: Kindergeld
Zum einen hängt es vom Aufenthaltsstatus ab:BrunoB2 hat geschrieben:Hallo,
tolles Forum! Habe mich gleich heute Morgen versucht anzumelden aber ich habe noch keine Email erhalten.
Ich habe eine Frage wegen Kindergeld. Vielleicht kann mir ja eine von euch Spezialisten eine Antwort geben.
Erhält meine Frau die bei mir in Deutschland lebt mit einem Kind aus erster Ehe mit einem Ukrainer für Ihr noch minderjäriges Kind das in Ukraine studiert eigentlich auch Kindergeld oder ist das an den Wohnort bezogen? Der leibliche Vater kümmersich nicht um die Tochter und lebt auch nicht mehr in der Ukraine.
Komplizierte Sache denke ich.
Viele Grüße
Bruno
Wer in Deutschland seinen
a. Wohnsitz oder
b. gewöhnlichen Aufenthalt
hat, erhält für seine leiblichen Kinder Kindergeld (§ 62 I EStG). Auch in Deutschland wohnende Ausländer erhalten Kindergeld, wenn sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder einen bestimmten Aufenthaltstitel besitzen.
Damit würdet Ihr Kindergeld bekommen, wenn das Kind bei euch lebet / wohnt.
Damit müsste die Tochter über die FSF an die Mutter gebunden sein und einen Aufenthaltstitel für Deutschland haben.
Wenn das Kind nicht bei dir / euch gemeldet ist, dann wird in der Regel kein Kindergeld gewährt.
z.B. bekommen Eltern deren Kinder ein einjähriges Studium im Ausland machen, für diese Zeit kein Kindergeld.
Hier gab es Klagen von Eltern deren Kinder ein einjähriges Au-Pair Jahr im Ausland gemacht haben, aber immer noch im Elternlichen Haus gemeldet waren.
Aus einem Urteil im September 2014 BFH (Bundesfinanzhof)
Für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder einem EU-/EWR-Mitgliedstaat haben, wird kein Kindergeld gewährt.
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Re: Kindergeld
Danke für die ausführliche und verständliche Antwort!
Viele Grüße
Bruno
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Bruno
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