Ukraine-NachrichtenAnerkennung und Vollstreckung von deutschen Urteilen in der Ukraine - UN

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Ukraine

Anerkennung und Vollstreckung von deutschen Urteilen in der Ukraine - UN

Beitrag von RSS-Bot-UN »

Nach den Regeln des allgemeinen Völkerrechts, insbesondere dem Prinzip der territorialen Integrität, ist grundsätzlich kein Staat verpflichtet, die Entscheidungen von Gerichten anderer Staaten auf seinem Territorium zu beachten oder sogar zu vollstrecken. Eine völkerrechtliche Pflicht zur Anerkennung und Vollstreckung des Urteils eines ausländischen Gerichts entsteht nur dann, wenn sich ein Staat dazu durch einen entsprechenden völkerrechtlichen Vertrag verpflichtet hat.
Herkunft: Ukraine-Nachrichten: Wirtschaft: Anerkennung und Vollstreckung von deutschen Urteilen in der Ukraine

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