Recht, Visa und Dokumente ⇒ Wie wird die 180 Tage Aufenthaltsfrist berechnet?
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Wie wird die 180 Tage Aufenthaltsfrist berechnet?
Hallo miteinander
Ich reise seit mehreren Jahren 3-4 Mal pro Jahr in die Ukraine um meine Freundin und Verwandte zu besuchen. Die Dauer meiner bisherigen Aufenthalte war so, dass die Regelung "90 Tage innerhalb von 180 Tagen" kein Thema war. Nun bin ich aber im Ruhestand und möchte auch längere Zeit in der <UA verweilen, d.h. so 2-3 Monate "am Stück", dann wieder ein paar Wochen in D, und danach wieder 2-3 Monate in der UA.
Damit würde ich wohl die "180 Tage-Regelung" verletzen.
Mein Problem: ich weiss nicht, wie diese 180 Tage Aufenthaltsdauer berechnet werden. Es heisst lediglich "nach dem ersten Einreisetag". Welches ist der erste Einreisetag, wenn man mehrere Male pro Jahr in die UA einreist?
Die "Schengenraum-Regelung", die seit Okt. 2014 in Kraft ist, ist mir mittlerweile bekannt. Berechnen die UA-Behörden nach dem gleichen Prinzip?
Ich will möglichst jeden Ärger vermeiden und mich nach dem offiziellen Richtlinien verhalten. Die UA-Botschasft in Berlin habe ich (per eMail) angefragt, aber – bis jetzt keine Antwort erhalten.
Vielen Dank für alle entsprechenden Erkläuterungen. bernhard1945
Ich reise seit mehreren Jahren 3-4 Mal pro Jahr in die Ukraine um meine Freundin und Verwandte zu besuchen. Die Dauer meiner bisherigen Aufenthalte war so, dass die Regelung "90 Tage innerhalb von 180 Tagen" kein Thema war. Nun bin ich aber im Ruhestand und möchte auch längere Zeit in der <UA verweilen, d.h. so 2-3 Monate "am Stück", dann wieder ein paar Wochen in D, und danach wieder 2-3 Monate in der UA.
Damit würde ich wohl die "180 Tage-Regelung" verletzen.
Mein Problem: ich weiss nicht, wie diese 180 Tage Aufenthaltsdauer berechnet werden. Es heisst lediglich "nach dem ersten Einreisetag". Welches ist der erste Einreisetag, wenn man mehrere Male pro Jahr in die UA einreist?
Die "Schengenraum-Regelung", die seit Okt. 2014 in Kraft ist, ist mir mittlerweile bekannt. Berechnen die UA-Behörden nach dem gleichen Prinzip?
Ich will möglichst jeden Ärger vermeiden und mich nach dem offiziellen Richtlinien verhalten. Die UA-Botschasft in Berlin habe ich (per eMail) angefragt, aber – bis jetzt keine Antwort erhalten.
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- Handrij
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Re: Wie wird die 180 Tage Aufenthaltsfrist berechnet?
Die Berechnung ist in folgender Dienstanweisung geregelt: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Bei deiner Einreise rechnet der Grenzbeamte 180 Tage zurück. Wenn du noch nicht 90 Tage drin warst, lässt er dich rein.
Wenn du während deines Aufenthaltes vom Migrationsdienst überprüft würdest, z.B. für eine Verlängerung der 90-Tage-Aufenthaltsfrist, dann rechnet der Kontrolleur ebenfalls 180 Tage vom Kontrolltag zurück und prüft, ob du schon 90 Tage drin warst.
Das eigentlich wichtige ist aber der Tag deiner Ausreise. Von diesem rechnet der Grenzbeamte 180 Tage zurück und stellt fest, ob du 90 Tage drin warst oder nicht.
Bei deiner Einreise rechnet der Grenzbeamte 180 Tage zurück. Wenn du noch nicht 90 Tage drin warst, lässt er dich rein.
Wenn du während deines Aufenthaltes vom Migrationsdienst überprüft würdest, z.B. für eine Verlängerung der 90-Tage-Aufenthaltsfrist, dann rechnet der Kontrolleur ebenfalls 180 Tage vom Kontrolltag zurück und prüft, ob du schon 90 Tage drin warst.
Das eigentlich wichtige ist aber der Tag deiner Ausreise. Von diesem rechnet der Grenzbeamte 180 Tage zurück und stellt fest, ob du 90 Tage drin warst oder nicht.
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Re: Wie wird die 180 Tage Aufenthaltsfrist berechnet?
Danke Handrij für Erklärung, die mir für meine Planung weiterhilft. 2 Sachen wundern mich in dieser Sache:
a) warum sind Botschaften nicht in der Lage oder willig dies so zu erklären, wie Du das gemacht hast – einfach in ein paar Sätzen und verständlich. Ich habe die Botschaften der Schweiz, Deutschlands und der Ukraine in der Schweiz und Deutschland angefragt. Entweder keine Antwort oder nur verklausierte Hinweise auf ukrainische Gesetztestexte. Gehört m.E. zu Aufgaben/Dienstleistungen einer Botschaft. Wäre doch so einfach, ein PDF-Merkblatt abzufassen.
b) Mein CH-Pass ist mittlerweile voller Datumstempel. ich habe aber noch nie beobachtet, dass ein Grenzbeamter effektiv die (letzten) Reisedaten irgendwie für eine Berechnung von Anzahl Tagen verwenden würde (die sitzen ja in ihrem Häuschen und man übergibt dem Grenuzbeamten durch ein kleines Fenster den Pass. Und man kann mehr oder oder weniger gut beobachten, was nun geschieht [Nummer im Computer eingeben, die Seite mit dem Passfoto einscannen, darin herumblätttern, ...]). Oder wie sollte die Kontrolle der 180 Tage-Frist an den Grenzübergängen geschehen? Für mich rätselhaft. Was nicht heisst, dass ich mich nicht an die Vorschriften halten möchte. Vielleicht gibt zu diesen (180 Tage-) Kontrollen Erfahrungsberichte?
a) warum sind Botschaften nicht in der Lage oder willig dies so zu erklären, wie Du das gemacht hast – einfach in ein paar Sätzen und verständlich. Ich habe die Botschaften der Schweiz, Deutschlands und der Ukraine in der Schweiz und Deutschland angefragt. Entweder keine Antwort oder nur verklausierte Hinweise auf ukrainische Gesetztestexte. Gehört m.E. zu Aufgaben/Dienstleistungen einer Botschaft. Wäre doch so einfach, ein PDF-Merkblatt abzufassen.
b) Mein CH-Pass ist mittlerweile voller Datumstempel. ich habe aber noch nie beobachtet, dass ein Grenzbeamter effektiv die (letzten) Reisedaten irgendwie für eine Berechnung von Anzahl Tagen verwenden würde (die sitzen ja in ihrem Häuschen und man übergibt dem Grenuzbeamten durch ein kleines Fenster den Pass. Und man kann mehr oder oder weniger gut beobachten, was nun geschieht [Nummer im Computer eingeben, die Seite mit dem Passfoto einscannen, darin herumblätttern, ...]). Oder wie sollte die Kontrolle der 180 Tage-Frist an den Grenzübergängen geschehen? Für mich rätselhaft. Was nicht heisst, dass ich mich nicht an die Vorschriften halten möchte. Vielleicht gibt zu diesen (180 Tage-) Kontrollen Erfahrungsberichte?
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- Handrij
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Re: Wie wird die 180 Tage Aufenthaltsfrist berechnet?
Theoretisch sollte das im Computersystem des Grenzschutzes gebunden an die Passnummer automatisch berechnet und angezeigt werden. Wie es gerade praktisch gehandhabt wird, kann ich nicht sagen. Berichten von Bekannten zufolge wird eher weggeschaut, aber das kann auch nur individuelles Glück gewesen sein.bernhard1945 hat geschrieben:b) Mein CH-Pass ist mittlerweile voller Datumstempel. ich habe aber noch nie beobachtet, dass ein Grenzbeamter effektiv die (letzten) Reisedaten irgendwie für eine Berechnung von Anzahl Tagen verwenden würde (die sitzen ja in ihrem Häuschen und man übergibt dem Grenuzbeamten durch ein kleines Fenster den Pass. Und man kann mehr oder oder weniger gut beobachten, was nun geschieht [Nummer im Computer eingeben, die Seite mit dem Passfoto einscannen, darin herumblätttern, ...]). Oder wie sollte die Kontrolle der 180 Tage-Frist an den Grenzübergängen geschehen? Für mich rätselhaft. Was nicht heisst, dass ich mich nicht an die Vorschriften halten möchte. Vielleicht gibt zu diesen (180 Tage-) Kontrollen Erfahrungsberichte?
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Re: Wie wird die 180 Tage Aufenthaltsfrist berechnet?
Das könnte durchaus so sein – die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des jeweiligen Autos, mit dem man die Grenze überquert, wird ja auch (dauerhaft) festgehalten. Ein Grenzbeamter wollte mal etwas genauer abklären und hat mir alle Nummern am Bildschirm gezeigt, mit denen ich in den letzten Jahren unterwegs war ...
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