Recht, Visa und Dokumente ⇒ Einladung
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Einladung
Hallo zusammen wie muss eine Einladung für eine Frau sein nach Deutschland Gruss Heiko
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Re: Einladung
Es heisst zwar immer "Einladung", gemeint ist aber eine Verpflichtungserklärung. Und diese erhält man bei der Ausländerbehörde. Vorher aber abklären, welche Unterlagen benötigt werden.
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Re: Einladung
Hallo? Hast du auch einen Namen ist das nötig noch ohne Visum? Gruss Heiko
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- Handrij
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Re: Einladung
Hallo Heiko,
du müsstest uns zuerst einmal erklären, welchen Zweck der Aufenthalt haben soll. Wenn du nur deine Freundin mal in Deutschland sehen willst, kann sie seit dem Wochenende mit einem biometrischen Reisepass problemlos bis zu neunzig Tage in den Schengenraum einreisen. Heirat, Arbeit, Studium sind andere Geschichten ....
du müsstest uns zuerst einmal erklären, welchen Zweck der Aufenthalt haben soll. Wenn du nur deine Freundin mal in Deutschland sehen willst, kann sie seit dem Wochenende mit einem biometrischen Reisepass problemlos bis zu neunzig Tage in den Schengenraum einreisen. Heirat, Arbeit, Studium sind andere Geschichten ....
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- Handrij
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Re: Einladung
Für den Schengenraum gelten folgende Bedingungen:
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Belege, anhand deren geprüft wird, ob die Einreisevoraussetzungen erfüllt sind
Bei den Belegen nach Artikel 5 Absatz 2 kann es sich handeln um:
a) bei Reisen aus beruflichen Gründen:
i) die Einladung eines Unternehmens oder einer Behörde zu geschäftlichen, betrieblichen oder dienstlichen Besprechungen, Konferenzen oder Veranstaltungen,
ii) andere Unterlagen, aus denen geschäftliche oder dienstliche Beziehungen hervorgehen,
iii) Eintrittskarten zu Messen und Kongressen, sofern hieran teilgenommen werden soll;
b) bei Reisen zu Studien- oder sonstigen Ausbildungszwecken:
i) die Aufnahmebestätigung einer Bildungseinrichtung über die beabsichtigte Teilnahme an praktischen oder theoretischen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen,
ii) Studentenausweise oder Bescheinigungen über besuchte Kurse;
c) bei touristischen oder privaten Reisen:
i) Belege betreffend die Unterkunft:
— die Einladung des Gastgebers, sofern bei diesem Unterkunft genommen werden soll,
— Belege von Beherbergungsbetrieben oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen die beabsichtigte Unterbringung hervorgeht,
ii) Belege betreffend den Reiseverlauf:
die Buchungsbestätigung des Veranstalters einer organisierten Reise oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen die Reisepläne hervorgehen,
iii) Belege betreffend die Rückreise:
Rückreise- oder Rundreisetickets;
d) bei Reisen zu politischen, wissenschaftlichen, kulturellen, sportlichen oder religiösen Veranstaltungen oder aus anderen Gründen:
Einladungen, Eintrittskarten, Aufnahmebestätigungen oder Programme, möglichst unter Angabe des Namens der einladenden Stelle und der Dauer des Aufenthalts, oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen der Grund der Reise hervorgeht.
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