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Für die Mandate würden bei den Parlamentswahlen im Oktober ca. 10 000 Kandidaten kämpfen – Zentrale Wahlkommission - UI

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UkrInform
Kiew, den 9. Februar /UKRINFORM/. Es war für den stellvertretenden Leiter der Zentralen Wahlkommission Andrij Magera im Interview für die Online-Ausgabe „ForUm“ schwer zu sagen, wie hoch die Anzahl von Kandidaten sein würde, die im Oktober in den Mehrheitsbezirken zu Parlamentsabgeordneten zu wählen seien.

Davon ausgehend aber, dass es 225 Bezirke gebe und es in jedem Bezirk „im Durchschnitt 15-20 gemeldeten Kandidaten gebe, dazu kommen noch die Listenkandidaten von den Parteien, so könne es ca. 10 000 Kandidaten geben“, - kündigte Andrij Magera an.

Indem er das neue Wahlgesetz dem früheren gegenüber beurteilte, bezeichnete Andrij Magera es als „einen Schritt zurück“. „Wenn wir es aber mit dem Wahlgesetz, nach dem die Parlamentswahlen 1998 und 2002 durchgeführt wurden, vergleichen würden, so habe das neue Wahlgesetz mehr positive Momente“, - fügte er hinzu.

In seinem Kommentar für Erhöhung der Sperrklausel für politische Parteien von 3 bis auf 5 Prozent, erinnerte der stellvertretende Leiter der Zentralen Wahlkommission an die in der Welt, sowie in Europa übliche Praxis, wenn die Sperrklauseln von 3 bis 5 Prozent gelten.

„Die Klausel unter 3 Prozent habe keinen Sinn, insofern sie die Aufgabe der Parlamentsstrukturierung nicht erfüllt. Die Klausel über 5 Prozent sei eine diskriminierende Hürde, denn sie beeinträchtigt das Recht einer großen Anzahl von Wählern, eigene Vertreter im Parlament zu haben“, - machte es Andrij Magera klar.

Es sei aber auch nicht auszuschließen, setzte er fort, dass bei 5-Prozent-Klausel mindestens 40 Prozent der Wähler die Abgeordneten von den Parteien im Parlament nicht erblicken würden, für die sie stimmen möchten.

Wie UKRINFORM schon berichtete, gebe das neue Wahlgesetz das gemischte Mehrheits-Proportionalsystem zurück, das die Ukraine zu ihrer Zeit abgelehnt habe.225 Abgeordneten seien auf den Parteilisten zu wählen, noch 225 – in den Mehrheitsbezirken.

Die sogenanntenkleinen Parteien empören sich immer wieder über das neue Wahlgesetz, denn, den letzten Umfrageergebnissen nach, nur 5-6 Parteien behalten bestenfalls eine Chance, die erhöhte Hürde zu überwinden.

In ukrainischem Justizministerium sind insgesamt 195 Parteien gemeldet. (A)
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