© Igor Golovniov Am 1. März hat die Werchowna Rada in erster Lesung ein Gesetz zur Schaffung eines Antikorruptionsgerichts verabschiedet. Kritiker sehen darin allerdings eher die Imitation einer Reform als einen echten Willen zur Bekämpfung der Korruption. Über nichts ist wohl in den vergangenen Monaten zwischen der Führung in Kiew und zivilgesellschaftlichen sowie internationalen Organisationen so intensiv gerungen worden – nun wurde am 1. März in erster Lesung ein Gesetz zur Schaffung eines Antikorruptionsgerichtes (High Anti-Corruption Court, HACC) im ukrainischen Parlament, der Werchowna Rada, mit 282 Ja-Stimmen verabschiedet. Das Gesetz folgt einem Entwurf von Präsident Petro Poroschenko, den dieser am 22. Dezember letzten Jahres nicht zuletzt infolge internationalen Drucks eingebracht hatte. Wäre der Entwurf aus der Intention geboren, der endemischen Korruption unter hohen Beamten und im Justizsystem tatsächlich wirksam zu Leibe zu rücken, könnte eines der größten Hemmnisse für eine positive Entwicklung der Ukraine aus dem Weg geräumt werden. Kritiker im In- und Ausland bezweifeln jedoch genau das und fordern grundlegende Nachbesserungen. Deutliche Kritik am Gesetzentwurf Die Schaffung eines Antikorruptionsgerichts wird seit Jahren nicht nur von zivilgesellschaftlichen Organisationen, liberalen und reformorientierten Politikern innerhalb der Ukraine, sondern auch von internationalen Partnern und Geldgebern wie der EU, den USA, der Venedigkommission des Europarats, dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank gefordert. Sie ist im Assoziierungsabkommen und im Visaabkommen mit der EU sowie im Programm des IWF verankert. Bereits 2017 hatte die EU-Kommission, unterstützt vom Europäischen Parlament, Zahlungen verschoben, weil keine Fortschritte erkennbar waren, ebenso Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links .... Nicht zuletzt war die Schaffung eines HACC eine der zentralen Forderungen mehrerer Tausend Demonstranten, die sich in der ersten länger andauernden Protestaktion seit 2014 ab dem 17. Oktober letzten Jahres vor dem Parlament versammelten. Gleichwohl wurden der Einrichtung des Gerichts in den vergangenen Monaten zunehmend Steine in den Weg gelegt. So suchte Präsident Petro Poroschenko zunächst Zuflucht in einer Alternativlösung: Anstatt eines zentralen und unabhängigen Gerichts sollten Antikorruptionskammern bei allen bestehenden Gerichten angesiedelt werden – die diesen aber unterstellt und mit ihrem Personal bestückt wären, was den Sinn des Vorhabens voraussehbar konterkarieren würde. Entsprechend groß war der internationale Druck, der schließlich in den nun verabschiedeten Entwurf mündete. Mag dies ein kleiner Schritt vorwärts sein, hat der vorgelegte Text dennoch harsche Kritik bei allen einschlägigen zivilgesellschaftlichen Organisationen und den internationalen Partnern hervorgerufen, verbunden mit der Forderung, den Entwurf vor der Behandlung im Parlament zu überarbeiten und dabei die im Herbst 2017 ausgesprochenen Empfehlungen der Venedigkommission zu beachten. Fünf zentrale Kritikpunkte - Erster und größter Kritikpunkt ist das Auswahlverfahren der Richter, für die die Beteiligung eines Internationalen Expertenrats vorgesehen ist. Der Poroschenko-Entwurf gesteht diesem lediglich beratende Funktion, nicht jedoch ein Vetorecht zu. In einer ähnlichen Situation – bei der Ernennung der Richter für den Obersten Gerichtshof – hatte es im Oktober 2017 bereits schlechte Erfahrungen gegeben, als der beratende Public Integrity Council gegen 30 der nominierten Richter substantielle Bedenken vorgetragen hatte, diese aber dennoch ernannt wurden.
- Zweitens stehen die vorgeschlagenen Anforderungen für die auszuwählenden Richter in der Kritik. So sollen die Kandidaten u.a. mehrjährige Erfahrung in der Korruptionsbekämpfung in internationalen Organisationen sowie substanzielle Arbeitserfahrung als Richter in der Ukraine sowie im wissenschaftlichen Bereich mitbringen. Ob sich in absehbarer Zeit genug Kandidaten mit diesem Profil finden lassen, darf bezweifelt werden, was eine volle Besetzung des Gerichts in weite Ferne rücken ließe.
- Drittens wird angemahnt, dass das HACC entsprechend der Forderung der Venedigkommission nur für Fälle zuständig ist, die das Nationale Antikorruptionsbüro der Ukraine (NABU) und die Spezielle Antikorruptionsstaatsanwaltschaft ermitteln, sprich die wirklich hochrangigen Fälle. Der Poroschenko-Entwurf sieht dagegen eine Befassung mit zahlreichen weiteren Fällen, etwa im Bereich Organisierte Kriminalität, vor, was absehbar zu einer völligen Überlastung führen würde.
- Viertens überlässt der Entwurf verschiedene Entscheidungen – etwa die Anzahl der Richter und die Bewertung ihrer Erfahrung – der staatlichen Justizverwaltung. Dies ist ein Türöffner für Einflussnahme und würde die zwingend notwendige Unabhängigkeit des Gerichtes einschränken.
- Fünftens ist schließlich die Empfehlung der Venedigkommission hinsichtlich der internationalen Organisationen missachtet worden, die beratende internationale Experten für die Richterauswahl nominieren dürfen. Der Entwurf bezieht nur solche Organisationen ein, die im Feld der Antikorruptionsbekämpfung mit der Ukraine zusammenarbeiten, nicht aber solche, die dafür technische und finanzielle Unterstützung bereitstellen.
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