UkrinformEpiphanius erläutert Übergangsverfahren zu PZU

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Ukraine

Epiphanius erläutert Übergangsverfahren zu PZU

Beitrag von RSS-Bot-UI »

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Nur eine Gemeinde und nicht Geistliche haben das Recht, das Kirchenvermögen zu verwalten. Eben die Kirchengemeinden müssen entscheiden, ob sie zu den neuen Kirche wechseln werden.

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