Ukrinform ⇒ Epiphanius erläutert Übergangsverfahren zu PZU
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Epiphanius erläutert Übergangsverfahren zu PZU
Nur eine Gemeinde und nicht Geistliche haben das Recht, das Kirchenvermögen zu verwalten. Eben die Kirchengemeinden müssen entscheiden, ob sie zu den neuen Kirche wechseln werden.
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